Auflösungsbericht zum 31. Dezember 2021. DekaSelect: Konservativ

Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

DekaSelect: Konservativ

Auflösungsbericht zum 31. Dezember 2021.

Ein Gemischtes Sondervermögen deutschen Rechts (AIF).

Tätigkeitsbericht.

Das Anlageziel des Fonds DekaSelect: Konservativ war der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der Fonds konnte in Wertpapiere und Investmentanteile investieren, wobei der Anteil der Investmentanteile mindestens 51 Prozent betragen musste. Dabei konnte die Investition in Aktien und Aktienfonds zwischen 0 Prozent und 40 Prozent, in Rentenfonds zwischen 0 Prozent und 100 Prozent, in sonstige Fonds (z.B. Mischfonds) zwischen 0 Prozent und 30 Prozent sowie in Geldmarktfonds zwischen 0 Prozent und 100 Prozent des Fondsvermögens betragen. Innerhalb festgelegter Anlagegrenzen konnte die Gewichtung der Anlageklassen gegenüber dem neutralen Musterportfolio je nach Markteinschätzung variieren. Daneben konnten Anlagen in Zertifikate, Bankguthaben, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente erfolgen.

Dem Fonds lag ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei wurden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) flossen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch waren die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach wurden die erfolgversprechenden Zielfonds ausgewählt. Bei der Investition in die Zielfonds orientierte sich das Fondsmanagement hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung an einem Musterportfolio. Dabei wurde der Anlagebetrag auf die zulässigen Anlageklassen verteilt. Je nach Einschätzung der Entwicklungschancen einzelner Anlageklassen wich das Management bei der Verteilung des Anlagebetrages auf die Anlageklassen von der Gewichtung des Musterportfolios ab. Im Rahmen des Investmentansatzes wurde auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist.

Die Gesellschaft hat die Verwaltung des Fonds zum 31. Dezember 2021 gekündigt, was dessen Auflösung zu diesem Zeitpunkt zur Folge hat.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Angaben gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852).

Auflösung der Wertpapieranlagen

In der Berichtsperiode war eine weitere Erholung der Weltwirtschaft nach den Einbußen der frühen Pandemiephase zu beobachten, wobei höhere Inflationsraten in der zweiten Berichtshälfte in den Fokus rückten. Insgesamt sorgte dies für steigende Renditen, Rohstoffpreise und Aktienmärkte.

Wichtige Kennzahlen
DekaSelect: Konservativ

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a.
-0,6% -0,2% -0,5%
Gesamtkostenquote 0,94%
ISIN DE000DK1CJR1

 

Übersicht der Anlagegeschäfte im Berichtszeitraum
DekaSelect: Konservativ

Wertpapier-Käufe in Euro
Renten 0
Rentenartige Wertpapiere und Rentenfonds 2.190.569
Aktien 0
Aktienartige Wertpapiere und Aktienfonds 0
Sonstige Wertpapiere und Fonds 767.581
Gesamt 2.958.150
Wertpapier-Verkäufe in Euro
Renten 262.572
Rentenartige Wertpapiere und Rentenfonds 8.604.717
Aktien 0
Aktienartige Wertpapiere und Aktienfonds 0
Sonstige Wertpapiere und Fonds 1.713.109
Gesamt 10.580.398

Das Fondsmanagement hat in der Berichtsperiode die Portfoliostruktur entsprechend der Marktgegebenheiten gesteuert und über weite Strecken nur leichte Anpassungen vorgenommen. Das Rentensegment dominierte dabei das Portfolio, wobei Anteile an Rentenfonds mit unterschiedlichen thematischen und regionalen Schwerpunkten den Anlagefokus bildeten. Zudem wurden Renten-Derivaten (Zinsterminkontrakte) zur taktischen Positionierung genutzt, u.a. um angesichts steigender Renditen die Auswirkungen für das Portfolio abzumildern.

Zur breiteren Diversifikation dienten weiterhin gemischte Wertpapierfonds sowie Rohstofffonds und Rohstoffzertifikate auf Gold. Im Währungsbereich kamen Devisentermingeschäfte zum Einsatz.

Ende Dezember wurden in Vorbereitung auf die Fondsauflösung alle Wertpapierbestände veräußert.

Vorteilhaft für die Wertentwicklung wirkte sich die Beimischung von Rohstofffonds sowie gemischten Fonds aus. Nachteilige Effekte resultierten u.a. aus der Absicherung des US-Dollar und dem Engagement in Anleihefonds, welche unter dem Anstieg der Renditen zu leiden hatten.

Im Berichtszeitraum betrug die Wertentwicklung des DekaSelect: Konservativ minus 0,6 Prozent.

Im Folgenden werden wesentliche Risiken und wirtschaftliche Unsicherheiten erläutert:

Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds investiert, sind Risiken ausgesetzt. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (Marktrisiken).

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungs- und Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.

Der Fonds darf Geschäfte mit Derivaten tätigen. Im Falle von Absicherungsgeschäften, die der Verringerung des Gesamtrisikos dienen, können ggf. auch die Renditechancen reduziert werden. Sofern im Rahmen der Anlagestrategie systematisch Derivate zu Investitionszwecken eingesetzt werden, kann sich das Verlustrisiko des Sondervermögens erhöhen. Der Einsatz von Derivaten birgt Risiken. Diese sind u.a. Kursänderungen des Basiswerts, Hebelrisiken, Stillhalterrisiken sowie allgemeine Marktschwankungen.

Durch den Ausfall eines Ausstellers (Emittent) oder eines Vertragspartners (Kontrahent), gegen den der Fonds Ansprüche hat, können für den Fonds Verluste entstehen. Das Emittentenrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Emittenten, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken.

Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten. Die Gegenpartei eines für Rechnung des Fonds geschlossenen Vertrags kann teilweise oder vollständig ausfallen (Kontrahentenrisiko). Dies gilt sowohl für alle Verträge, die für Rechnung des Fonds geschlossen werden, als auch für alle Transaktionen mit Wertpapieren wie z.B. Aktien und verzinsliche Wertpapiere sowie Derivate.

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
DekaSelect: Konservativ

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 236.667,87
Optionen 0,00
Futures 12.099,23
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 5.461,47
Devisenkassageschäften 10.944,35
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 265.172,92
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate -6.410,07
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -10.846,56
Optionen 0,00
Futures -10.639,55
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften -36.418,58
Devisenkassageschäften -25,24
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -64.340,00

Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände und der verfolgten Anlagestrategien. Das Engagement in Investmentanteilen ist somit marktüblichen und spezifischen Risiken unterworfen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen. Hierdurch können sich bestehende Risiken kumulieren.

Die Veräußerbarkeit von Vermögenswerten kann potenziell eingeschränkt sein (Liquiditätsrisiko). Dies kann beispielsweise dazu führen, dass gegebenenfalls das investierte Kapital oder Teile hiervon für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen. Durch eine beeinträchtigte Liquidität von Vermögensgegenständen könnten zudem der Nettoinventarwert des Fonds und damit der Anteilwert sinken. Bei dem Sondervermögen manifestierten sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Unter operationellen Risiken versteht man die Gefahr von unmittelbaren und mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Operationelle Risiken haben sich im Berichtszeitraum nicht verwirklicht.

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen im Sinne der im Artikel 105 Abs. 1c) der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 in Verbindung mit Artikel 23 der Richtlinie 2011/​61/​EU genannten Informationen.

Ereignisse nach dem Berichtsstichtag

Die Invasion russischer Truppen in die Ukraine Ende Februar gilt als Zäsur in der europäischen Nachkriegsgeschichte. Der Westen hat mit massiven Sanktionen gegenüber Russland reagiert: Es wurden weitreichende Exportbeschränkungen erlassen und der EU-Luftraum für russische Fluggesellschaften gesperrt. Der Zugang zahlreicher russischer Unternehmen zur internationalen Finanzierung wurde gestoppt und einige große russische Finanzinstitute haben keinen Zugang mehr zu Hartwährungs-Transaktionen sowie zu dem Zahlungsnachrichtensystem SWIFT. Zudem wird ein Teil der Währungsreserven des Landes eingefroren. Die Energieversorgung Europas und die Versorgung mit anderen wichtigen Rohstoffen unterliegen wachsenden Risiken. Noch wenig einschätzbar sind die langfristigen Konsequenzen der veränderten Sicherheitslage in Europa. Kriege zur Durchsetzung nationaler Ziele sind wieder vorstellbar geworden. Das hat Auswirkungen auf viele Politikbereiche. Aspekte wie höhere Rüstungsausgaben, eine neue Energiearchitektur für Europa sowie die Signalwirkungen in den asiatischen Raum werden zu langfristigen Verschiebungen führen.

Die globalen Aktien- und weitere Risikomärkte reagierten mit signifikanten Abschlägen und starken Schwankungen auf die Kriegssituation. Gleichzeitig waren Anlageformen, die als relativ sicher gelten, zunächst nachgefragt, wie etwa Staatsanleihen westlicher Industrienationen oder Gold als Krisenwährung. Bei einer Eskalation des Konflikts drohen weitere Turbulenzen. Mittelfristig werden die Rahmenbedingungen der globalen Wirtschaft und an den Finanzmärkten von erhöhter Unsicherheit geprägt sein. Damit einher geht eine steigende Volatilität an den Finanzplätzen. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2021.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 3.787.239,72 100,42
2. Sonstige Vermögensgegenstände 610,50 0,02
II. Verbindlichkeiten -16.306,63 -0,44
III. Fondsvermögen 3.771.543,59 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 3.787.239,72 100,42
2. Sonstige Vermögensgegenstände 610,50 0,02
II. Verbindlichkeiten -16.306,63 -0,44
III. Fondsvermögen 3.771.543,59 100,00

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 31.12.2021 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 3.787.237,51 % 100,000 3.787.237,51 100,42
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale HUF 7,24 % 100,000 0,02 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 2,48 % 100,000 2,19 0,00
Summe Bankguthaben EUR 3.787.239,72 100,42
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 3.787.239,72 100,42
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Zielfondsrückvergütungen EUR 610,50 610,50 0,02
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 610,50 0,02
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme
Kredite in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale JPY -14,00 % 100,000 -0,11 0,00
Summe der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme EUR -0,11 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -9.426,56 -9.426,56 -0,25
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -6.879,96 -6.879,96 -0,19
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -16.306,52 -0,44
Fondsvermögen EUR 3.771.543,59 100,00
Umlaufende Anteile STK 41.215,000
Anteilwert EUR 91,51

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.12.2021
Ungarn, Forint (HUF) 369,48500 = 1 Euro (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,13015 = 1 Euro (EUR)
Japan, Yen (JPY) 130,16000 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Zertifikate
EUR
DE000A1EK0G3 DB ETC PLC Rohst-Zert. XTR Phys Gold E 10/​60 STK 935 935
DE000A2T5DZ1 XTrackers ETC PLC Rohst.-Zert. XAU 20/​80 STK 6.953 6.953
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU0263139296 Deka-Commodities I (T) ANT 1.677 1.943
LU0230155797 Deka-Renten konservativ ANT 12.638 12.638
DE0008474750 DekaTresor ANT 0 5.944
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU2286415703 AGI-AGI CR.OPP.PLUS Act. au Port. PT10 Acc. ANT 339 339
LU1797226666 AGIF-Allianz Credit Opportuni. WT9 ANT 0 5
LU0856992960 AllianzGI Fund-AdvFixIncShoDur Inhaber Anteile W ANT 0 592
IE00BYXWVT61 Barings Umbr.-Bar.Em.M.Sov.D. Reg.Shares A Acc. ANT 0 3.628
LU0438336264 BlackRock Str.F-Fxd Inc.Str.Fd Act. Nom. A ANT 0 4.193
LU1457522560 Fidelity Fds-Euro Short Ter.Bd Reg.Shares I Acc. ANT 0 38.961
FR0010757831 Helium Opportunités Act. au Porteur A 3 Déc. ANT 0 125
DE000A2PTX54 HSBC Discountstrukturen ID ANT 0 9.192
IE00BCRY5Y77 iShsIV-DL Sh.Dur.Corp Bd U.ETF Reg.Shares (Dist) ANT 0 4.583
IE00BD9MMF62 JPM ICAV-EO Ultra-Sh.Inc.U.ETF Reg.Shares Acc ANT 0 2.365
LU0853555893 Jupiter Global Fd-J.Dynamic Bd Namens-Ant.I acc. ANT 0 25.394
LU1531596531 M&G(L)IF 1 – M&G(L)Abs. Rtn Bd A.N. CI Acc. (INE) ANT 0 47.029
IE00BTL1GS46 Nomura Fds Ire-Gl.Dynamic Bond Reg.Shares I Hedged ANT 0 3.653
LU0834815101 OptoFlex Nam.-Anteile I ANT 271 271
LU1071420456 Robeco Cap.Gr.F.-R.Glob.Cred. Act. Nom. Cl.IH ANT 0 3.475
LU0462885301 XAIA Cr. – XAIA Cr. Basis II I ANT 0 431
USD
LU0107852435 GAM Multibd-Local Emerging Bd Act. Nom. C ANT 0 567
IE00B5M4WH52 iShsIII-iSh.JPM EM L.G.B.U.ETF Reg.Shares ANT 0 4.065
Geldmarktfonds
Gruppeneigene Geldmarktfonds
LU0052863874 DekaLux-Geldmarkt: Euro ANT 14.064 14.894
Gruppenfremde Geldmarktfonds
LU0006344922 UBS (Lux) Mon.Mkt-Fd EUR Sust. Nam.-An. P-acc ANT 710 759

 

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen
Anteile bzw. Whg. in 1.000
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 300
(Basiswert(e): EURO-BTP Future (FBTP))
Verkaufte Kontrakte: EUR 3.797
(Basiswert(e): Ten-Year US Treasury Note Future (TY))
Devisentermingeschäfte
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin:
USD/​EUR EUR 1.004
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Kauf von Devisen auf Termin:
USD/​EUR EUR 131
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 88,96 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 11.403.729 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 7.799.905,50
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) -3.998.413,58
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 74.262,69
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 74.262,69
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -4.072.676,27
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 20.145,07
5 Ergebnis des Geschäftsjahres -50.093,40
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -262.708,26
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 28.708,23
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 3.771.543,59

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
31.12.2018 12.350.351,39 92,01
31.12.2019 9.572.624,65 93,35
31.12.2020 7.799.905,50 92,07
31.12.2021 3.771.543,59 91,51

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
1) Die negativen Zinserträge aus ausländischen Wertpapieren resultieren aus Anleihen, die der Marktrendite-Methode zugeordnet werden.
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 1) -1.423,78 -0,03
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -1.165,15 -0,03
davon Negative Einlagezinsen -1.201,05 -0,03
davon Positive Einlagezinsen 35,90 0,00
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 17.739,24 0,43
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 4.817,16 0,12
davon Kick-Back-Zahlungen 4.282,52 0,10
davon Rückvergütung aus Zielfonds 534,64 0,01
Summe der Erträge 19.967,47 0,48
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -12,39 -0,00
2. Verwaltungsvergütung -18.986,01 -0,46
3. Verwahrstellenvergütung -3.797,16 -0,09
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.737,44 -0,28
5. Sonstige Aufwendungen -2.360,76 -0,06
davon EMIR-Kosten -2.275,32 -0,06
davon fremde Depotgebühren -85,44 -0,00
Summe der Aufwendungen -36.893,76 -0,90
III. Ordentlicher Nettoertrag -16.926,29 -0,41
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 265.172,92 6,43
2. Realisierte Verluste -64.340,00 -1,56
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 200.832,92 4,87
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 183.906,63 4,46
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -262.708,26 -6,37
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 28.708,23 0,70
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -234.000,03 -5,68
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -50.093,40 -1,22

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr -121.033,63 -2,94
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 183.906,63 4,46
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
Verteilung durch Anteilscheinrücknahme wegen Fondsauflösung 62.873,00 1,53
Umlaufende Anteile: Stück 41.215

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
20% Euro STOXX 50® NR in EUR, 80% iBoxx Euro Corporates all maturities TR in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00%
größter potenzieller Risikobetrag 3,44%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,20%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
historische Simulation

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage:
Brutto-Methode
kleinster Leverage 0,00%
größter Leverage 132,48%
durchschnittlicher Leverage 113,20%

Commitment-Methode
kleinster Leverage 0,00%
größter Leverage 124,34%
durchschnittlicher Leverage 111,24%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 41.215
Anteilwert EUR 91,51

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 0,94%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AGI-AGI CR.OPP.PLUS Act. au Port. PT10 Acc. 0,35
AGIF-Allianz Credit Opportuni. WT9 0,33
AllianzGI Fund-AdvFixIncShoDur W 0,10
Barings Umbr.-Bar.Em.M.Sov.D. Reg.Shares A Acc. 0,25
BlackRock Str.F-Fxd Inc.Str.Fd Act. Nom. A 1,00
Deka-Commodities I (T) 1,00
DekaLux-Geldmarkt: Euro 0,10
Deka-Renten konservativ 0,18
DekaTresor 0,40
Fidelity Fds-Euro Short Ter.Bd Reg.Shares I Acc. 0,30
GAM Multibd-Local Emerging Bd Act. Nom. C 0,70
Helium Opportunités Act. au Porteur A 3 Déc. 1,25
HSBC Discountstrukturen ID 0,38
iShsIII-iSh.JPM EM L.G.B.U.ETF Reg.Shares 0,48
iShsIV-DL Sh.Dur.Corp Bd U.ETF Reg.Shares (Dist) 0,20
JPM ICAV-EO Ultra-Sh.Inc.U.ETF Reg.Shares Acc 0,18
Jupiter Global Fd-J.Dynamic Bd Namens-Ant.I acc. 0,50
M&G(L)IF 1 – M&G(L)Abs. Rtn Bd A.N. CI Acc. (INE) 0,40
Nomura Fds Ire-Gl.Dynamic Bond Reg.Shares I Hedged 0,60
OptoFlex I 0,70
Robeco Cap.Gr.F.-R.Glob.Cred. Act. Nom. Cl.IH 0,35
UBS (Lux) Mon.Mkt-Fd EUR Sust. Nam.-An. P-acc 0,00
XAIA Cr. – XAIA Cr. Basis II I 0,80

 

Wesentliche sonstige Erträge
Kick-Back-Zahlungen EUR 4.282,52
Rückvergütung aus Zielfonds EUR 534,64

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
EMIR-Kosten EUR 2.275,32
Fremde Depotgebühren EUR 85,44
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 2.266,77

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeiter und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeiters werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitern (zusammen als „risikorelevante Mitarbeiter“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeiter ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitern unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2020 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2020 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 10.688.246,66
davon feste Vergütung EUR 9.014.758,69
davon variable Vergütung EUR 1.673.487,97
Zahl der Mitarbeiter der KVG 106

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an Risk Taker EUR 1.038.696,90
davon Geschäftsführer EUR 1.038.696,90
davon andere Risk Taker EUR 0,00

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

Zusätzliche Informationspflichten nach § 300 Abs. 1 KAGB

Schwer zu liquidierende Vermögenswerte
Der Anteil der Vermögenswerte des Investmentvermögens, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten beträgt 0%.

Grundzüge der Risikomanagement-Systeme
Die von der Gesellschaft eingesetzten Risikomanagement-Systeme beinhalten eine ständige Risikocontrolling-Funktion, welche die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, denen das Investmentvermögen ausgesetzt ist oder sein kann, umfasst. Als wesentliche Risiken werden dabei Marktrisiken, Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken angesehen.
Als Marktrisiko wird das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen verstanden, das aus Wertveränderungen der Vermögenswerte aufgrund von nachteiligen Änderungen von Marktpreisen resultiert. Die Messung und Erfassung des Marktpreisrisikos erfolgt im Regelfall durch die Ermittlung des Value-at-Risk (VaR) über die Vermögenswerte des Investmentvermögens. Bei der Ermittlung des Value-at-Risk kommen der Varianz-Kovarianz-Ansatz, die historische Simulation sowie die Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Die ermittelten Werte sowie die eingesetzten Methoden werden regelmäßig mittels geeigneter Backtesting-Verfahren auf ihre Prognosegüte überprüft.
Sofern der qualifizierte Ansatz /​ VaR-Ansatz nicht zum Tragen kommt, erfolgt die Messung und Erfassung des Marktpreisrisikos auf Grundlage des einfachen Ansatzes /​ Commitment-Ansatzes. Dabei werden Positionen in derivativen Finanzinstrumenten in entsprechende Positionen in den zu Grunde liegenden Basiswerten umgerechnet. Die Summe aller einzelnen Anrechnungsbeträge /​ Commitments (absolute Werte) nach Aufrechnung eventueller Gegenpositionen (Netting) und Deckungsposten (Hedging) darf für Zwecke der Risikobegrenzung den Nettoinventarwert des Fonds nicht überschreiten.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass dadurch die Erfüllung von Rückgabeverlangen der Anleger oder von sonstigen Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt wird. Die Liquidität des Investmentvermögens sowie seiner Vermögenswerte wird durch die von der Gesellschaft festgelegten Liquiditätsmessvorkehrungen regelmäßig erfasst. Die Vorkehrungen zur Liquiditätsmessung beinhalten die Betrachtung von sowohl quantitativen als auch qualitativen Informationen der Vermögenswerte des Investmentvermögens unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation.
Adressenausfallrisiken resultieren aus Emittenten- und Kontrahentenrisiken. Als Emittentenrisiko wird die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder Ausfall eines Emittenten verstanden. Das Kontrahentenrisiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus der Tatsache resultiert, dass die Gegenpartei eines Geschäfts bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommen kann. Die Messung des Adressenausfallrisikos erfolgt auf Basis einer internen Bonitätseinstufung der Adressen. Dabei wird anhand einer Analyse quantitativer und qualitativer Faktoren die Bonität der Adressen in ein internes Ratingsystem überführt.
Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert. Die Erfassung, Messung und Überwachung operationeller Risiken erfolgt auf Ebene der Gesellschaft.
Für die wesentlichen Risiken des Investmentvermögens werden zusätzlich regelmäßig Stresstests durchgeführt, welche die Auswirkungen aus potentiell möglichen Veränderungen der Marktbedingungen im Stressfall auf das Investmentvermögen untersuchen.
Zur Risikosteuerung hat die Gesellschaft für alle wesentlichen Risiken angemessene Risikolimits eingerichtet, denen Frühwarnstufen vorgeschaltet sind. Die Definition der Risikolimits erfolgt unter Berücksichtigung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben sowie im Einklang mit dem individuellen Risikoprofils des Investmentvermögens. Die Einhaltung der Risikolimits wird täglich überwacht. Für den Fall eines tatsächlichen oder zu erwartenden Überschreitens von Risikolimits existieren geeignete Informations- und Eskalationsmaßnahmen um Abhilfe im besten Interesse des Anlegers zu schaffen. Daneben erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung der Gesellschaft über den aktuellen Risikostand des Investmentvermögens sowie Überschreitungen von Risikolimits sowie den abgeleiteten Maßnahmen.
Die im Rahmen der Risikomanagement-Systeme eingesetzten Risikomessvorkehrungen, -prozesse und -verfahren sowie die Grundsätze für das Risikomanagement werden von der Gesellschaft regelmäßig auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Unterrichtung über das Risikoprofil des Investmentvermögens sowie Überschreiten von Risikolimits
Zum Berichtsstichtag wurden folgende Sensitivitäten gemessen:
Net Equity Delta: +0 EUR
Net Equity Delta beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einer Aktienkurskursänderung von +1%.
Net DV01: +0 EUR
Net DV01 beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg der Zinssätze um einen Basispunkt, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.
Net CS01: +0 EUR
Net CS01 beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg des Credit Spreads um einen Basispunkt, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.
Net Currency Delta: +0 EUR
Net Currency Delta beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einer Devisenkursänderung der zugrundeliegenden Fremdwährung (bzw. der zugrundeliegenden Fremdwährungen) von +1%.

Liquiditätsrisiken:
Der Anteil der liquiden Positionen am Fondsvermögen beträgt 89%. Als Grundlage dafür wird die im Rahmen des täglichen Liquiditätsrisikocontrollings ermittelte Liquiditätsquote als Durchschnitt über die letzten 20 Werte zum Berichtsstichtag herangezogen.
Der Ermittlung von liquiden und illiquiden Positionen liegt ein konservativer Ansatz zugrunde. Positionen werden dabei als potenziell illiquide beurteilt, wenn unter Stressbedingungen (Notwendigkeit eines adhoc-Verkaufs) damit zu rechnen ist, dass der aktuelle Bewertungskurs dieser Position bei der Veräußerung in signifikantem Umfang unterschritten wird. Potenzielle Illiquidität ist kein Indikator für eine grundsätzlich fehlende Handelbarkeit eines Instruments.

Im Rahmen der von der Gesellschaft durchgeführten Überwachung der wesentlichen Risiken gab es im Berichtszeitraum keine Überschreitungen von Risikolimits.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Auflösungsberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 2. März 2022

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Auflösungsbericht des Sondervermögens DekaSelect: Konservativ – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Gesamtdokument Auflösungsbericht, mit Ausnahme der im Prüfungsurteil genannten Bestandteile des geprüften Auflösungsberichts sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Auflösungsbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Auflösungsbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Auflösungsberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Auflösungsberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Frankfurt am Main, den 4. März 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

Kühn
Wirtschaftsprüfer
Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer

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