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ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co. startet Sanierung in Eigenverwaltung

shmai (CC0), Pixabay
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Die ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co. mit Sitz in Laatzen bei Hannover hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Das zuständige Amtsgericht Halle (Saale) hat am 15. Juni 2026 entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Im Rahmen des Verfahrens bleibt die Geschäftsführung zunächst im Amt und führt die Geschäfte des Unternehmens weiterhin selbstständig fort. Die Gesellschaft darf ihr Vermögen unter Aufsicht einer gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalterin weiterhin verwalten und darüber verfügen.

Zur vorläufigen Sachwalterin wurde die Magdeburger Rechtsanwältin Karina Schwarz von der Kanzlei Schwarz Rühmland & Partner bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Geschäftsführung zu überwachen und die Interessen der Gläubiger während des Verfahrens zu wahren.

Die Eigenverwaltung nach § 270a Insolvenzordnung gilt als Sanierungsinstrument für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, deren Geschäftsmodell jedoch grundsätzlich als fortführungsfähig angesehen wird. Anders als bei einer Regelinsolvenz bleibt die operative Verantwortung zunächst bei der bisherigen Unternehmensleitung.

Die ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co. wird über ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die ATLAS HANNOVER Baumaschinen Verwaltungs GmbH, geführt. Geschäftsführer sind Benjamin Witt und Carsten Gröbitz.

Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beginnt nun die Phase der wirtschaftlichen Stabilisierung und Restrukturierung. Ziel des Verfahrens ist es, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und gemeinsam mit den Gläubigern eine nachhaltige Lösung für die Zukunft des Unternehmens zu erarbeiten.

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