Asuco Fonds übersendet uns Stellungnahme, die wir ohne Kommentar veröffentlichen wollen

Sehr geehrter Herr Bremer, 

zufällig bin ich auf diesen Beitrag aufmerksam geworden. Hierzu sind folgende, nicht ganz irrelevanten Aspekte anzumerken und rücken die Aussage Ihres Beitrags in ein ganz anderes Licht: 

1. Der asuco 1 Zweitmarktfonds pro hat für 2013 (wie für die Vorjahre auch) nur vereinnahmte Erträge ausgeschüttet. Dies waren 7,0 % des Kommanditkapitals (bzw. 33,59 % seit Auflage im Jahr 2010). 

2. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie – soweit anwendbar – unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB) aufgestellt. 

Zur Bilanz: Im Anlagevermögen werden unter Finanzanlagen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen die Anteile an der asuco 1 pro GmbH (25 TEUR per 31.12.2013) und bei den Beteiligungen der Buchwert (75.294 TEUR per 31.12.2013) der von der Gesellschaft am Zweitmarkt erworbenen Beteiligungen an verschiedenen geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) ausgewiesen. Diese Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten inklusive aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Bei den Beteiligungen werden in den Abgängen ausschließlich die im abgelaufenen Geschäftsjahr von den einzelnen Zielfonds erhaltenen Ausschüttungen, soweit diese als Entnahmen zu werten sind, angesetzt. Soweit sich unter Berücksichtigung von Ausschüttungen (Entnahmen) und den zum Geschäftsjahresende ermittelten beizulegenden Werten der Zielfonds ein niedrigerer beizulegender Zeitwert der einzelnen Beteiligungen ergibt, werden diese zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. 

Zur Gewinn- und Verlustrechnung: Abschreibungen auf Finanzanlagen (2.063 TEUR für 2013 bzw. 2.436 TEUR für 2012) werden aufgrund der Berücksichtigung von niedrigeren beizulegenden Werten der Beteiligungen an den Zielfonds vorgenommen. 

Fazit: Einen Zweitmarktfonds in der Rechtsform der vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft anhand seines Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) zu bewerten, ist nicht zielführend. Ursache hierfür sind die vorgenannten handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften. Besser hierfür geeignet ist die Analyse des ausführlichen Geschäftsberichtes (hier setzen wir bei der asuco Maßstäbe – überzeugen Sie sich!). U.a. wird dort auch der aktuelle Net asset Vallue (NAV) veröffentlicht. Dieser liegt beim asuco 1 Zweitmarkfonds pro per 31.12.2013 bei 103 %. 

Nahezu dieselben Aussagen gelten auch für die anderen vier asuco-Zweitmarktfonds! 

Mit freundlichen Grüßen

 

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen