Startseite Allgemeines Asuco Fonds übersendet uns Stellungnahme, die wir ohne Kommentar veröffentlichen wollen
Allgemeines

Asuco Fonds übersendet uns Stellungnahme, die wir ohne Kommentar veröffentlichen wollen

Teilen

Sehr geehrter Herr Bremer, 

zufällig bin ich auf diesen Beitrag aufmerksam geworden. Hierzu sind folgende, nicht ganz irrelevanten Aspekte anzumerken und rücken die Aussage Ihres Beitrags in ein ganz anderes Licht: 

1. Der asuco 1 Zweitmarktfonds pro hat für 2013 (wie für die Vorjahre auch) nur vereinnahmte Erträge ausgeschüttet. Dies waren 7,0 % des Kommanditkapitals (bzw. 33,59 % seit Auflage im Jahr 2010). 

2. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie – soweit anwendbar – unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB) aufgestellt. 

Zur Bilanz: Im Anlagevermögen werden unter Finanzanlagen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen die Anteile an der asuco 1 pro GmbH (25 TEUR per 31.12.2013) und bei den Beteiligungen der Buchwert (75.294 TEUR per 31.12.2013) der von der Gesellschaft am Zweitmarkt erworbenen Beteiligungen an verschiedenen geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) ausgewiesen. Diese Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten inklusive aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Bei den Beteiligungen werden in den Abgängen ausschließlich die im abgelaufenen Geschäftsjahr von den einzelnen Zielfonds erhaltenen Ausschüttungen, soweit diese als Entnahmen zu werten sind, angesetzt. Soweit sich unter Berücksichtigung von Ausschüttungen (Entnahmen) und den zum Geschäftsjahresende ermittelten beizulegenden Werten der Zielfonds ein niedrigerer beizulegender Zeitwert der einzelnen Beteiligungen ergibt, werden diese zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. 

Zur Gewinn- und Verlustrechnung: Abschreibungen auf Finanzanlagen (2.063 TEUR für 2013 bzw. 2.436 TEUR für 2012) werden aufgrund der Berücksichtigung von niedrigeren beizulegenden Werten der Beteiligungen an den Zielfonds vorgenommen. 

Fazit: Einen Zweitmarktfonds in der Rechtsform der vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft anhand seines Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) zu bewerten, ist nicht zielführend. Ursache hierfür sind die vorgenannten handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften. Besser hierfür geeignet ist die Analyse des ausführlichen Geschäftsberichtes (hier setzen wir bei der asuco Maßstäbe – überzeugen Sie sich!). U.a. wird dort auch der aktuelle Net asset Vallue (NAV) veröffentlicht. Dieser liegt beim asuco 1 Zweitmarkfonds pro per 31.12.2013 bei 103 %. 

Nahezu dieselben Aussagen gelten auch für die anderen vier asuco-Zweitmarktfonds! 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bundesliga kompakt: Schalke setzt weiter auf Džeko – RB Leipzig verabschiedet Torwart-Legende Gulácsi

Auf dem Transfermarkt der Bundesliga blieb es zuletzt vergleichsweise ruhig. Dennoch sorgten...

Allgemeines

FIFA im Panikmodus: Infantino soll jetzt bitte nichts löschen

Bei der FIFA wird es offenbar so ungemütlich, dass selbst die berühmte...

Allgemeines

Borussia Mönchengladbach:Neun Ausfälle? Ja und? Dann sollen eben die anderen spielen!

Kaum beginnt das Trainingslager in Rottach-Egern, geht das große Jammern schon wieder...

Allgemeines

Weiterer Todesfall in umstrittenem ICE-Gefängnis bei New York

In einem Haftzentrum der US-Einwanderungsbehörde ICE in Newark im Bundesstaat New Jersey...