ANWALT Dr. Thomas SCHULTE ZUM NETZWERKDURCHSETZUNGSGESETZ

ANWALT Dr. Thomas SCHULTE ZUM NETZWERKDURCHSETZUNGSGESETZ

Netzwerkdurchsetzungsgesetz- Endlich Recht im Netz- Längst erforderlicher Schutz für Recht und Ordnung oder Internetzensur?

Es ist soweit. Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2018. Bisher richten Hate Kommentare nicht ausschließlich persönlichen Schaden an, Fake News (falsche Tatsachenbehauptungen) schaden der gesamten Demokratie.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin bestätigt: „Dummheit ist in der Demokratie nicht verboten, Meinungsäußerungen und Fake News verstoßen gegen das deutsche Strafrecht.“
Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzungen oder die Leugnung von Straftaten zu Zeiten des Nationalsozialismus, der Wildwuchs im Internet gilt als Staats-, demokratiegefährdend.

Manipulation durch Dritte ist durch fehlende Transparenz zum Beispiel bei nicht gekennzeichneter Internetwerbung ein Problem. Meinungsbildung und Wahrnehmung der Konsumenten sind leicht zu beeinflussen.

Problematisch ist: das Internet wird hauptsächlich von amerikanischen multinationalen Konzernen beherrscht. Es ist schwierig das deutsche Recht durchzusetzen. Im Jahr 2016 sah der Gesetzgeber sich gezwungen Maßnahmen gegen die schlimmsten Vorkommnisse zu erheben.

Ab 1. Oktober 2017 galt für die sozialen Netzwerke: Löschung/ Sperrung der rechtswidrigen Inhalte oder es kommt zur Schadenersatzpflicht beziehungsweise zur Haftung. Nun hat Jeder die Möglichkeit bei Verstoß vor dem deutschen Gericht zu klagen.

In der Praxis reichte diese Regelung nicht. Die Betreiber von sozialen Medien sind erst nach einer Beschwerde gezwungen strafbare Inhalte zu Löschen oder zu sperren. Es besteht keine Plicht alle Inhalte auf spekulative Rechtswidrigkeiten zu Prüfen.

Nach dem Motto: „Wo kein Kläger da kein Richter“. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin erklärt: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet seit dem 1. Januar 2018 Betreiber Sozialer Netzwerke, wie Facebook mit mehr als zwei Millionen Teilnehmern in Deutschland, ein Beschwerdemanagement einzurichten und halbjährlich einen Bericht über den Umgang zu Beschwerden anzufertigen.

Auf Beschwerden hin sind strafbare Inhalte, innerhalb von 24 Stunden zu löschen oder zu sperren. Andere strafbare Inhalte sind innerhalb von sieben Tagen zu löschen. Wer nicht löscht, nicht berichtet oder kein Beschwerdemanagement einrichtet, fürchte ggf. vor einem Bußgeld bis zu 50 Millionen Euro. Sinn und Zweck des Gesetzes ist als nicht die Klärung im Einzelfall, sondern ein generelles Einrichten einer Beschwerdeinstanz. Dafür wurden über eine Überwachungsbehörde eingerichtet.“

Eine Reihe von Juristen kritisierte diese Regelung. Sie Schlugen vor: jeder ausländischer Internetanbieter ist zu einer deutsche Zustelladresse verpflichtet. Mit diesem einzigen Gesetz ist das gesamte Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinfällig.

Auch die FDP brachte bei den Koalitionsverhandlung diesen Vorschlag. Dr. Schulte befürwortet die Idee seiner tüchtigen Kollegen: „Das gesamte deutsche Presse- und Äußerungsrecht ist unproblematisch auf das Internetrecht zu übertragen.

Klagen vor den deutschen Gerichten wären vorstellbar. So stellt das Gesetz einen Systembruch dar, da die Klärung von strittigen Fragen zu Äußerungen im Internet einer privaten Instanz überlassen wird. Dieser Vorschlag ist sinnvoll und nicht zu vernachlässigen.“

Das Netwerkdurchsetzungsgesetz ist weiterer Kritik Punkte ausgesetzt. Dr. Thomas Schulte erklärt: „Kritiker befürchten Overblocking. Das heißt die Einschränkung der freien Diskussion in der Gesellschaft. Zu kurze Sperr- und Löschfristen mit 24 Stunden – seien in der Praxis nicht zu schaffen.

Soziale Netzwerke sperren lieber pauschal Inhalte um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Dabei könnten Vielfalt und Austausch über brisante, gesellschaftlich wichtige Themen beschränkt sein. Das Internet bestände aus oberflächlichen Geplänkel und Katzenvideos. Alles andere ist für die Betreiber kostspielig.“

Kritiker befürchten eine Beschneidung der Meinungsfreiheit und den Beginn einer Manipulation durch Internetzensur durch das deutsche Recht.

Dr. Thomas Schulte fasst zusammen: „
Zusammenführend ist zu sagen:
Dieser Vergleich hinkt. In einem freiheitlichen Rechtsstaat tragen die Polizisten Pistolen. Trotzdem handelt es sich um keine Militärdiktaturen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist vom gesetzgeberischen Ansatz eine kreative Möglichkeit für den Steuerzahler, Geld zu sparen.

Die Prüfungspflichten werden auf den Betreiber von Sozialen Netzwerken verlagert. Das ist im Übrigen für einen Rechtsstaat ein normaler Vorgang. Der Betreiber eines Kraftfahrzeuges geht nicht jeden Tag zum TÜV, bevor er sein Kraftfahrzeug startet. Sondern ist eigenverantwortlich für die Mängelfreiheit und die Fahrsicherheit seines Kraftfahrzeuges verantwortlich.

Nur alle paar Jahre kommt es zu einem Report und zu einer Überprüfung. Die Transparenz des Prüfungsverfahrens ist noch zu verbessern. Im Übrigen ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine der ersten Regelungen in dem weiten Feld des Internetrechtes. Es wird genauso wie im deutschen Umweltrecht nach dem Erkennen der Notwendigkeit der Regulierung eine Gesamtkodifizierung folgen.

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