Antwort auf unsere Presseanfrage zum Thema Debi Select von Rechtsanwalt Marc Ellerbrock

Sehr geehrter Herr Bremer,

Ihre an den Kollegen Blazek gerichtete Anfrage beantworte ich gern wie folgt:

Nach unserer Einschätzung dürften sich zunächst keine Auswirkungen aus der Liquidation der Debi Select Verwaltungs GmbH für die Anleger ergeben.

Bei der Debi Select Verwaltungs GmbH handelt es sich um eine der Gründungsgesellschafter der Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co.KG. Sie ist zugleich Komplementärin der KG.

Scheidet ein Komplementär aus einer KG aus und wird kein neuer persönlich haftender Gesellschafter gestellt, führt dies auch zur Auflösung der KG. Sofern die KG Verbindlichkeiten hat, kann sie sich in eine GbR umwandeln und die Kommanditisten (=Anleger) laufen Gefahr, für diese Verbindlichkeit mit zu haften. Die Liquidation einer Gesellschaft ist jedoch nicht mit der Löschung dieser Gesellschaft oder deren Ausscheiden der KG zu verwechseln. Vielmehr muss die Liquidation der Debi Select Verwaltungs GmbH zunächst öffentlich gemacht werden; die Löschung der Gesellschaft darf erst ein Jahr nach dieser Veröffentlichung erfolgen (vgl. § 73 Abs.1 GmbHG). Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich am derzeitigen Status Quo also nichts ändern.

Es bleibt zu hoffen, dass die Liquidation der Debi Select Verwaltungs GmbH der erste Schritt zu der von Hr. Rechtsanwalt Klumpe bereits seit längerem angekündigten Sanierung der Debi Select-Fonds (unter Gründung einer Auffanggesellschaft für die betroffenen Anleger) darstellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Marc Ellerbrock
Rechtsanwalt

One Comment

  1. Maik Wessel Donnerstag, 24.11.2016 at 15:23 - Reply

    Nach der letzten Mitteilung ist ja schon wieder viel Zeit vergangen. Auch sonst bekommt man keine Informationen im Netz zu Debi Select. Es ist nicht so, dass ich daran glaube von meinem Geld jemals irgendwas wiederzusehen. Aber im Unwissenden zu bleiben ist auch sehr unbefriedigend.
    Geht’s da überhaupt noch weiter?

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