Anlegerschutzanwalt gegen K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH

Das war dann zu erwarten. Nach der Rückbwicklungsverfügung der BaFin melden sich nun erste Anlegerschutzanwälte zu dem Thema KIB GmbH.Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Das ordnete die BaFin an.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Bescheid vom 10. November 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagegengeschäfts aufgegeben. Verbunden damit ist auch die unverzügliche Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger.

Diese konnten sich an verschiedenen Photovoltaik-Projekten beteiligen. Ihr Geld wurde in die Module investiert. Dabei sollten sie an den Mieteinnahmen für die Module partizipieren. Außerdem versprach die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH die Module auf jeden Fall zum ursprünglichen Verkaufspreis zurückzukaufen. Die sei, laut BaFin, ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Da die Gesellschaft nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, ordnete die Finanzaufsicht die Abwicklung an.

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