Ankündigung Akkreditierung zum Verfahren der politischen Gemeinde Brumadinho (Brasilien) gegen die TÜV Süd AG

Am 28.09.2021 findet um 09:00 Uhr vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts München
I in der Stettnerstraße 10 in München die mündliche Verhandlung im Verfahren
Az. 28 O 14821/19 statt.

Die brasilianische Gemeinde Brumadinho und Angehörige eines Opfers nehmen die TÜV Süd AG auf Schadenersatz wegen eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer dortigen Eisenerzmine in Anspruch. Die Kläger machen geltend, eine Gesellschaft, an der die TÜV Süd AG mittelbar beteiligt ist, habe den Damm überprüft und zertifiziert, obwohl er nicht ausreichend sicher gewesen sei.

Bei diesem Unglück, durch das eine giftige Schlammlawine ausgelöst wurde, kamen
über 200 Menschen ums Leben. Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit und der derzeit geltenden Beschränkungen aufgrund der andauernden Corona-Virus-Pandemie wird das Landgericht München I für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien an der mündlichen Verhandlung ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet am Freitag, den 24.09.2021 von 8.00 Uhr bis um 13.00
Uhr statt. Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien können sich ausschließlich perE-Mail akkreditieren. Die E-Mailadresse lautet:

pressestelle@lg-m1.bayern.de

Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen)
eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden
und werden auch nicht weitergeleitet.

Mit dem Akkreditierungswunsch ist ein gültiger Presseausweis/Dienstausweis
oder eine Arbeitgeberbestätigung bzw. ein anderweitiger Nachweis der redaktionellen
Pressetätigkeit zu übermitteln.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Akkreditierung
über einen E-Mail-Account und funktionierendes Internet sowie einen gültigen Presseausweis bzw. einen anderen Nachweis im o.g. Sinne verfügen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden der 28. Zivilkammer verwiesen, welche dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Das Ergebnis der Akkreditierung wird gesondert am Montag, den 27. September
2021, bis spätestens 13 Uhr über den Presseverteiler und auf der Homepage des
Landgerichts München I bekanntgegeben

Ein Hinweis in eigener Sache:
Liebe Vertreter und Vertreterinnen von Presse und Medien, in diesen Zeiten ist uns Presse und Medienberichterstattung unvermindert wichtig. Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, das bei begrenztem Platzangebot möglichst optimale Arbeitsbedingungen für die Presse- und Medienarbeit gewährleisten soll. Vor dem Hintergrund der noch andauernden Pandemielage müssen wir Sie, liebe Vertreterinnen
und Vertreter von Presse und Medien, an dieser Stelle um Verständnis und
Flexibilität bitten.

Wir haben die derzeit bestehenden infektionsschutzrechtlichen Besonderheiten zwingend zu berücksichtigen. Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens dient der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und der weiteren Eindämmung
der Virusverbreitung innerhalb des Sitzungssaales während der derzeitigen
Corona-Virus-Pandemie und bietet Ihnen Planungssicherheit.

Deshalb haben wir für die Verhandlung den größten Sitzungssaal der Münchner Justizbehörden vorgesehen. Es stehen für Presse und Medien 12 Sitzplätze im Saal sowie
weitere 18 Sitzplätze in gesonderten Räumen, in die der Ton aus der Verhandlung
übertragen wird, zur Verfügung.

Am Tag der mündlichen Verhandlung werden wir für alle Vertreterinnen und Vertreter
von Presse und Medien, die nicht persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen
können oder wollen, nach Ende der Verhandlung zeitnah eine Pressemitteilung
herausgeben. Ferner werden wir als Ansprechpartner vor Ort sowie telefonisch oder
per E-Mail zur Verfügung stehen.

Bitte helfen Sie sich gegenseitig und sprechen Sie sich hier gegebenenfalls. auch –
soweit möglich – untereinander ab.

Auch in schwierigen Zeiten:
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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