Anklage

Ein 37-jähriger Mann steht derzeit vor dem Landgericht Berlin, wo er sich wegen einer Reihe schwerwiegender Straftaten verantworten muss, darunter versuchter Mord, räuberischer Diebstahl und Raub. Diese Anklagen resultieren aus sechs Vorfällen, bei denen er seinen Opfern Schmuckketten vom Hals riss und in einem besonders schwerwiegenden Fall eine Frau mit seinem Fluchtfahrzeug mitgeschleift haben soll.

Am 6. Juni 2023 ereignete sich der gravierendste dieser Fälle in Neukölln. Dort soll der Angeklagte einer 51-jährigen Frau von hinten kommend die Goldkette vom Hals gerissen haben. Als die Frau versuchte, ihre Kette zurückzuerhalten, indem sie sich ins geöffnete Beifahrerfenster des Fluchtfahrzeugs lehnte, fuhr der Mann los und schleifte sie mehrere Meter mit. Die Tat endete tragisch, als er so nahe an ein geparktes Fahrzeug heranfuhr, dass die Frau dagegenstieß und auf die Straße geschleudert wurde. Sie erlitt schwere Verletzungen, darunter ein Polytrauma mit potenziell lebensgefährlichen Brüchen.

Zusätzlich zu diesem versuchten Mord ist der Angeklagte auch wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. In diesem speziellen Fall nahm er die Kette der Frau ohne Gewaltanwendung, setzte jedoch Gewalt ein, als er während seiner Flucht auf Widerstand stieß.

In fünf weiteren Fällen im Juni griff der Angeklagte Personen zwischen 58 und 70 Jahren an, riss ihnen die Ketten vom Hals und verursachte dabei Schmerzen und Hautabschürfungen. Diese Taten werden als Raub und Körperverletzung gewertet, da er Gewalt anwandte, um an die Schmuckstücke zu gelangen.

Am 28. Juni eskalierte sein Vorgehen erneut, als er einer 76-jährigen Frau überraschend zwei Ketten entriss. Aufgrund des Überraschungsmoments und der Vorgeschichte seiner Taten wird ihm Diebstahl in besonders schwerem Fall vorgeworfen, speziell unter dem Aspekt der Gewerbsmäßigkeit.

Die sieben entwendeten Ketten hatten einen Gesamtwert von etwa 40 Euro bis knapp 430 Euro. Der Angeklagte befindet sich seit dem 8. August 2023 in Untersuchungshaft, die durch eine zuvor verbüßte Strafhaft wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall für sechs Monate unterbrochen war.

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