Anhörung zur reziproken Anwendung einer makroprudenziellen Maßnahme der Niederlande

Die BaFin beabsichtigt eine Anordnung nach §48t Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) zu erlassen, um eine niederländische wohnimmobilienbezogene Maßnahme anzuerkennen und anzuwenden. Die Maßnahme sieht ein durchschnittliches Mindestrisikogewicht vor, das von IRB-Ansatz-Instituten in Bezug auf ihre Risikopositionen einzuhalten ist, die mit niederländischen Wohnimmobilien besichert sind. Mit der Anordnung soll eine Empfehlung des Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) vom 16. Februar 2022 umgesetzt werden.

Den Entwurf der Allgemeinverfügung hat die BaFin am 29. August 2022 veröffentlicht. Stellungnahmen nimmt die Aufsicht bis zum 12. September 2022 unter der E-Mail-Adresse reziprozitaet@bafin.de entgegen.

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