Aktenzeichen: 60 IN 91/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OEF Real Estate GmbH & Co. KG mit Sitz in Butzbach hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) am 29. Juni 2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort erheblichen Einschränkungen: Verfügungen der OEF Real Estate GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eschersheimer Landstraße 50–54
60322 Frankfurt am Main
Er übernimmt damit die Kontrolle über wesentliche Vermögensentscheidungen und ist Ansprechpartner für Gläubiger sowie Beteiligte des Verfahrens.
Auswirkungen auf Geschäftspartner
Die Schuldner der OEF Real Estate GmbH & Co. KG werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses vorzunehmen. Hintergrund ist die Sicherstellung, dass keine Vermögensverschiebungen ohne Kontrolle des Insolvenzverwalters erfolgen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtliche Möglichkeiten
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Friedberg (Hessen) eingelegt werden. Die Frist beginnt je nach Zustellungsart mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzregister.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht zu erklären und muss den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen.
Das Verfahren steht damit am Anfang einer Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Sanierung oder geordnete Abwicklung der OEF Real Estate GmbH & Co. KG möglich ist.
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