Amtsgericht Bad Kreuznach-Sicherungsmaßnahmen

Amtsgericht Bad Kreuznach

 Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 111i Abs. 4 StPO

1025 Js 13340/13

Das Amtsgericht -Schöffengericht- Bad Kreuznach hat in dem Verfahren 1025 Js 13340/13 gegen Marcus Holz wegen Betrugs mit Urteil vom 03.05.2017, rechtskräftig seit 03.05.2017, auf eine Freiheitsstrafe erkannt.

Das Amtsgericht -Schöffengericht- Bad Kreuznach hat beschlossen, dass die Pfändung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen der KMG Marketing GmbH, Industriestraße 38, Bad Kreuznach, aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen mit der Sparkasse Rhein-Nahe, Kornmarkt 5, 55543 Bad Kreuznach, insbesondere aus der Kontoverbindung Nr. 0017042292, vom 11.08.2014, bis zu einer Höhe von 30.000,00 EUR sowie der dingliche Arrest vom 11.08.2014 bis zu einer Höhe von 30.000,00 EUR zur Sicherung der Ansprüche Verletzter für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils aufrecht erhalten bleiben (§ 111i Abs. 3 StPO).

Geschädigte aus den Straftaten werden darauf hingewiesen, dass sie wegen etwaiger Ansprüche gegen Marcus Holz im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung während des oben genannten Zeitraums von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen können.

Soweit bis zum Ablauf der genannten Frist kein Zugriff der Geschädigten auf die sichergestellten Vermögenswerte erfolgt ist, erwirbt der Staat den Vermögenswert entsprechend § 73e Abs. 1 StGB sowie einen Zahlungsanspruch in Höhe des festgestellten Betrags, sofern kein in § 111i Abs. 5 StPO genannter Ausschlusstatbestand entgegensteht, und kann das durch die Vollziehung des dinglichen Arrestes begründete Pfandrecht nach den Vorschriften des Achten Buches der ZPO verwerten.

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