Die Alpha Invest Berlin GmbH mit Sitz in Berlin steht vor einem möglichen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. Mai 2026 verschiedene Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt. Künftig sind Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft grundsätzlich nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem wurde der Gesellschaft untersagt, offene Forderungen selbst einzuziehen. Diese Aufgabe übernimmt nun der vorläufige Insolvenzverwalter.
Darüber hinaus dürfen Schuldner der Alpha Invest Berlin GmbH ausstehende Zahlungen nicht mehr an das Unternehmen leisten. Sie wurden vom Gericht aufgefordert, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig gestoppt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Der Insolvenzverwalter erhielt weitreichende Befugnisse, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Einsichtsrechte in Geschäftsunterlagen sowie die Möglichkeit, Auskünfte bei Banken, Behörden, Gerichten und weiteren Stellen einzuholen.
Mit dem Beschluss ist noch keine endgültige Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verbunden. Das Gericht prüft nun die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft und die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens.
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