Alexanderwerk AG -Zahlen bitte

Die BaFin hat am 1. November 2017 eine Geldbuße in Höhe von 94.500 Euro zulasten der Alexanderwerk AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Alexanderwerk AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2014 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Bei der Entscheidung über die Höhe der Geldbuße hatte die BaFin nach allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Verstoßzeitraum teilweise noch eine frühere Fassung des WpHG galt, die einen milderen Bußgeldrahmen vorsah.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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