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ainova: Die Lösung des Ungewissen geht nur so!

stux (CC0), Pixabay
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Natürlich steht seit der Veröffentlichung der Insolvenz der ainova auf unserer Seite unser Telefon nicht still. Verständlich, denn viele der Anleger wissen ja gar nicht, bei welcher Gesellschaft sie dann nun Gläubiger sind. Wohlgemerkt es geht im Moment nur um ainova-Partner/-Anleger, die dort ihr Geld eingezahlt haben.

Dann der Meinung waren, dass diese von ihnen einbezahlte Geld auch den Weg zum Unternehmen bc connect gefunden hat. Wie wir wissen, ist das dann in vielen Fällen nicht der Fall. Genau deshalb muss man jetzt als Ainova-Anleger seine Forderungen auch im Insolvenzverfahren der ainova seine Forderung anmelden, wenn man eben nicht genau weiß, ob das Geld von der ainova zur bc connect transferiert wurde.

Wichtig bei diesen BAR-Geschäften ist dann auch, dass man dem Insolvenzverwalter genau beschreiben kann, wann man das Geld welcher Person gegeben hat. Das ist bei der ANMELDUNG DER INSOLVENZFORDERUNG SICHERLICH GANZ WICHTIG, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Es muss ganz einfach plausibel und nachvollziehbar sein.

Diese Anmeldung sollten auch die Gläubiger vornehmen, die im Glauben, das Geld sei zur bc connect gegangen, dann ihre Forderung bei der bc connect angemeldet hatten. Natürlich helfen wir den Mitgliedern unserer Interessengemeinschaft dann auch wieder gerne.

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