Startseite Allgemeines Affendiebstahl im Leipziger Zoo: Verurteilung rechtskräftig
Allgemeines

Affendiebstahl im Leipziger Zoo: Verurteilung rechtskräftig

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
Teilen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines jungen Mannes verworfen, der unter anderem wegen des Diebstahls des Bartaffenweibchens Ruma aus dem Leipziger Zoo verurteilt worden war. Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23. April 2025 rechtskräftig.

Drei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen mehrfachen Diebstahls, schwerer räuberischer Erpressung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Affendiebstahl aus „Spaßidee“

Nach den Feststellungen des Gerichts hatten der Angeklagte und ein Mittäter in der Nacht zum Ostersonntag 2024 den Zoo Leipzig betreten, um dort ein Tier zu stehlen. Auslöser war ein auf Instagram gesehenes Video, in dem ein Affe an einem Auto hantierte. Mit der Idee, Freunde mit einem „eigenen Affen“ zu beeindrucken, drangen die Täter in das Affenhaus ein und entwendeten die Bartaffendame Ruma.

Das Tier wurde mehrere Tage in einer Garagenanlage in Chemnitz festgehalten, wo die Täter Fotos und Videos mit ihm machten. Unter dem wachsenden öffentlichen Druck stellten sie den Affen schließlich in einem Karton in einem Park in Leipzig ab, wo Passanten ihn entdeckten.

Weitere Straftaten

Der Affendiebstahl blieb nicht die einzige Tat: Wenige Tage später stahlen der Angeklagte und sein Mittäter Motorräder aus einem Fachgeschäft, die später beschädigt aufgefunden wurden. In den darauffolgenden Tagen überfiel die Gruppe eine Tankstelle mit einer täuschend echt wirkenden Spielzeugpistole und brach zudem in ein Autohaus ein, wo sie zwei hochmotorisierte Fahrzeuge entwendeten.

Bei der späteren Festnahme widersetzte sich der Angeklagte der Polizei und verletzte zwei Beamte.

BGH bestätigt Urteil

Die Karlsruher Richter sahen im Revisionsverfahren keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt es bei der verhängten Strafe. Die Mitangeklagten hatten keine Rechtsmittel eingelegt.

Das Urteil ist damit endgültig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Strippenzieher

Der iranische General Ahmad Vahidi rückt im aktuellen Konflikt um Iran zunehmend...

Allgemeines

Erzgebirge Aue:Na wenigstens können wir noch Derby und Pokal

Also ganz ehrlich: Nach dieser Saison beim FC Erzgebirge Aue muss man...

Allgemeines

Job-Scamming: Wie Betrüger Arbeitssuchende in Schulden und Ermittlungen treiben

Ein neuer Job, ein solides Gehalt, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten – genau...

Allgemeines

Donald Trump: Der Mann, der niemals verlieren will

Donald Trump polarisiert wie kaum ein anderer Politiker der Gegenwart. Für die...