AfD Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe abgelehnt

Am Donnerstag dieser Woche hat die AfD Sachsen eine Verhandlung vor der Verfassungsgerichtshof Sachsen in Leipzig.

Mit einer weiteren Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hingegen ist die AfD Sachsen jetzt gescheitert. Die Zurückweisung erfolgte dabei „aus formalen Gründen“, was dann in der Sache an sich wenig zu bedeuten hat.

Die Ablehnung wurde wie folgt begründet:

„Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet“. So hätten erforderliche Unterlagen gefehlt. „Vor allem unterbleibt eine Erörterung des Grundsatzes, dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die Länder gewährt wird.“

Um so gespannter kann man nun auf den Termin vor dem Verfassungsgericht in Sachsen am Donnerstag sein.

Das Urteil:

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