Ärger mit der Aufsicht: European Lithium Limited

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die European Lithium Limited als juristische Person eine Geldstrafe von EUR 122.850 im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wegen eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) im Fall einer verspäteten Ad-hoc Mitteilung vom 05.03.2020 verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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