ADCADA – und die Werbung mit der erstrangigen Briefgrundschuld

Published On: Freitag, 03.05.2019By Tags:

Zugegeben, zunächst einmal hört sich das mit der Briefgrundschuld natürlich für den potentiellen Anleger nach einer guten Absicherung an. Das kann es auch sein, wenn die Rahmenbedingungen dann ähnlich einer Bank sind.

Hier zunächst einmal die Erklärung was eine Briefgrundschuld ist:

Zitat vom Internetportal auxmoney.de

„Briefgrundschuld

Die Briefgrundschuld stellt in aller Regel eine Sicherheit für einen Kredit dar. Der entsprechende Kredit wird dabei von Banken für das jeweilige Grundstück gewährt, sodass die Briefgrundschuld als direkte Absicherung für die Belastung des Grundstücks dient. Gerade bei langfristigen und vor allem risikoreichen Bau- oder gilt diese Grundschuld als gute Sicherheit für die Banken.

Was ist die Briefgrundschuld?

Bei der Briefgrundschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht. Dieses wird generell in das Grundbuch für ein Grundstück eingetragen. Im Gegensatz zur Grundbuchschuld, bei der lediglich der Eintrag ins Grundbuch erfolgt, kommt es bei dieser Form der Grundschuld zusätzlich zur Erstellung eines so genannten Grundschuldbriefes. Die Dokumentenerstellung ist generell mit Kosten verbunden.

Die Briefgrundschuld stellt in aller Regel eine Sicherheit für einen Kredit dar. Der entsprechende Kredit wird dabei von Banken für das jeweilige Grundstück gewährt, so dass die Briefgrundschuld als direkte Absicherung für die Belastung des Grundstücks dient. Gerade bei langfristigen und vor allem risikoreichen Bau- oder auch Immobilienkrediten gilt diese Grundschuld als gute Sicherheit für die Banken. Die Kreditinstitute sichern sich auf diese Weise gegen mögliche Zahlungsausfälle ab.

Über die Zwangsvollstreckung

Durch die Briefgrundschuld erhält der Gläubiger (die Bank) das Recht zur Zwangsvollstreckung des Grundstücks sowie der darauf gebauten Immobilie, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen kann.

Mit den Einnahmen aus der Zwangsvollstreckung werden dann die ausstehenden Schulden des Kreditnehmers bedient.

Hat ein Schuldner bei mehreren Gläubigern Verbindlichkeiten, die durch eine Grundschuld abgesichert sind, dann werden die Forderungen zuerst bedient, die zuerst im Grundbuch stehen. Somit legt die Reihenfolge der Grundbucheinträge fest, welche Schulden vorrangig beglichen werden.

Die Besonderheit dieser Grundschuld ist die Ausstellung eines Grundschuldbriefes für den Gläubiger. Auf dem Grundschuldbrief werden alle wichtigen Informationen eingetragen, die auch im Grundbuch stehen. Die Rechte an der Grundschuld gehen mit Aushändigung des Grundschuldbriefes an den Gläubiger.

Die Grundschuld mit Brief kann sehr leicht an einen anderen Gläubiger durch schriftliche Abtretung übertragen werden, was – wenn gewünscht – auch von einem Notar beglaubigt werden kann. Eine solche Übertragung wird aber nicht zwangsläufig im Grundbuch erfasst.

Die Briefgrundschuld: Vor- und Nachteile

Der Vorteil der Briefgrundschuld ist es, dass bei Abtretung der Grundschuld kein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden muss. Deshalb ist die Abtretung für Dritte nicht sichtbar und es fallen auch keine Grundbuchkosten an.

Der wohl größte Nachteil der Briefgrundschuld sind die Kosten: Für die Erteilung eines Grundschuldbriefes wird eine etwa 25 Prozent höhere Gebühr veranschlagt, als es bei der Buchgrundschuld der Fall ist.

Geht der Grundschuldbrief verloren, wird er in einem so genannten Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt.

Die Bestellung und die Löschung der Grundschuld

Wenn ein Grundstückseigentümer der Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld zur Absicherung eines Darlehens zustimmt, dann wird von der so genannten Grundbuchbestellung gesprochen.

Mit dieser Grundbuchbestellung ist auch der Antrag auf Eintragung der Grundschuld im Grundbuch verbunden. Wichtig für die Eintragung im Grundbuch ist eine notariell beurkundete oder auch öffentlich beglaubigte Bewilligung durch den Eigentümer, welche dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss.

Für die Löschung einer Grundschuld wird neben dem Grundschuldbrief auch eine beglaubigte Bewilligung zur Löschung durch den Gläubiger notwendig. Nur die Rückgabe des Grundschuldbriefes führt nicht zur Löschung der Briefgrundschuld.“

Zitat Ende

Banken und bankübliche Sicherheiten

Nun wissen wir alle, wie Banken arbeiten. Jede Immobilie durchläuft dort einen „Einwertungsprozess“, dies entweder durch hauseigene Gutachter oder durch IHK vereidigte externe Gutachter.

Das Kreditwesengesetz zwingt die Banken hier zu ganz sorgfältigem und formalisierten Vorgehen unter Berücksichtigung von Vorsicht und Schriftlichkeit. Die zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat hierzu genaue Vorgaben gemacht und überwacht die Banken insofern. Zu „banküblichen Sicherheiten“ gehören natürlich auch Gutachten über den Wert von Immobilien.

Solche Gutachten kennen wir vom Unternehmen ADCADA bisher nicht.

Diese sollten Sie sich aushändigen lassen, denn der Wert der Immobilie ist dann entscheidend in der Zwangsversteigerung, wenn es um ihr Geld geht.

Üblicherweise besichern die Banken dann im ersten Rang nur 70% des errechneten Gutachterwertes. Da sich das Unternehmen ADCADA damit vergleicht, sollte man auch hier dann bitte nur 70% des gutachterlichen Wertes zur Sicherheit der Anleger in Anrechnung bringen – da ADCADA mit 110% Absicherung wirbt, sollte man hier die Begrenzung auf 63% des Immobilienwertes herunterstufen.

Bietet ADCADA genau das an, wären es in der Tat dann vergleichbare Sicherheiten mit einer Bank.

Wie sie den Ausführungen zum Thema „Briefgrundschuld“ entnehmen können.

Fragen sollten sie die Damen und Herren von ADCADA auch zu dem nachfolgenden Thema:

Der Vorteil der Briefgrundschuld ist es, dass bei Abtretung der Grundschuld kein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden muss. Deshalb ist die Abtretung für Dritte nicht sichtbar und es fallen auch keine Grundbuchkosten an.

Zitat Ende

Hier also bitte auf einen aktuellen Grundbuchauszug bestehen. Seriös wie das Unternehmen ADCADA ist, sollten die damit dann sicherlich kein Problem haben. Bitte auch immer die Frage stellen, in wie weit die genannten 63% dann schon möglicherweise errecht wurden. Das bitte dann schriftlich vom Unternehmen ADCADA geben lassen.

Wichtig in diesem Zusammenhang auch, der Absatz über die Zwangsvollstreckung einer Grundschuld/Briefgrundschuld. Das bitte auch genau lesen. Das erläutert nochmals wie wichtig es ist, dass der Wert einer Immobilien nicht „überschätzt“ wurde.

Theoretisch, wenn ein solches Gutachten eines anerkannten Gutachters nicht vorliegt, könnte möglicherweise auch der Eigentümer der Immobilie den „Preis selber“ bestimmen. Ob der dann übereinstimmt mit dem realen Marktwert/Gutachterwert, das ist dann sicherlich die entscheidende Frage an dieser Stelle.

Also nicht von irgendwelchen Zusagen „blenden“ lassen, sondern in ihrem eigenen Interesse kritische Fragen stellen und Nachweise erbringen lassen. Ein seriöses Unternehmen wird die Erfüllung dann als Selbstverständlichkeit ansehen.

One Comment

  1. Terence Hill Samstag, 04.05.2019 at 06:21 - Reply

    Immer diese adcada-Begriffe. Festgeld heißt, alle Gelder werden für die Feste der Investoren(Sponsoren)treffen eingesetzt. Dieses Jahr direkt mal im noblen Neptun-Hotel zu Warnemünde. Bankübliche Sicherheiten werden nur von der Parkbank garantiert. Lässt Du Dein Geld auf einer Parkbank liegen, so ist es weg. Adcada lügt nicht. Sie nehmen nur Dein Geld nach dem Schneeballprinzip weg.(https://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem)
    Investiert lieber in Schnaps. Da habt ihr in den meisten Fällen mehr als 40 % sicher.

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