ADCADA – denn sie wissen nicht, was sie tun?

Das ist ein alter erfolgreicher Film, den man möglicherweise auch einmal Benjamin Kühn vom Unternehmen ADCADA zusenden sollte.

Anlass ist ein Hinweis eines Users auf die mögliche Geldeinsammeltätigkeit des Unternehmens ADCADA über die Niederlassung in Liechtenstein. Geworben wird derzeit um Anlegergelder unter dem Label adcada.money mit einem Impressum des Unternehmens in Liechtenstein.

Unser User wollte nun wissen, „ob das dann so zulässig sei ohne Prospekt und Erlaubnis?“ Das ist eine berechtigte Frage, die wir dann auch einmal der Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein gestellt haben und natürlich auch im Rahmen einer Presseanfrage an Herrn Kühn vom Unternehmen ADCADA.

Nun, geantwortet hat zumindest die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein, die uns gegenüber mitteilt, „dass das Unternehmen kein in Liechtenstein registrierter Bewilligungsträger sei“.

Oho, also kommt da möglicherweise nun eine Menge Ärger auf das Unternehmen zu, denn man darf davon ausgehen, dass die Finanzmarktaufsicht in Lichtenstein dem Vorgang nun konsequent nachgehen wird. Auf das Ergebnis darf man sicherlich gespannt sein.

Keine Antwort bekommen haben wir von Benjamin Kühn auf unsere Presseanfrage. Es wäre möglich, dass ihn unsere Presseanfrage dann von der rechtlichen Seite überfordert hat.

Unsere Presseanfrage Zitat:

Verdacht auf Verstoß gegen liechtensteinisches Recht

Sehr geehrter Herr Kühn,

ich darf mich heute erneut mit einer Presseanfrage an Sie wenden. Es geht um Ihr Internetportal adcada.money. Ausweislich des Impressums der Webseite ein Unternehmen mit Sitz ich Liechtenstein und Betreiber ist hier wohl die ADCADA Group.

Hier waren wir in der Redaktion doch sehr erstaunt über die Aufmachung der Internetseite, auf der es ja Kapitalanlageangebote gibt. Nun wissen Sie ja, dass wir uns in diesem Bereich sehr gut auskennen.

Genau das ist dann auch der Grund warum wir hier stutzig geworden sind, denn unserer Überzeugung (unseres Wissens) nach haben Sie keinerlei Erlaubnis vorliegen um diese Geschäft in Liechtenstein abzuwickeln.

Zumindest besagt das die Antwort auf eine von mir gestellte Presseanfrage an die Finanzmarktaufsicht ich Liechtenstein die mir natürlich schriftlich vorliegt.

Meine Fragen nun an Sie, um deren Beantwortung ich Sie hiermit bis Freitag den 13. Dezember 2019 15 Uhr bitte. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

  1. Auf welcher rechtlichen Basis/Grundlage betrieben Sie die Akquisition von Anlegergeldern in Liechtenstein?
  2. Haben Sie hier eine Erlaubnis der Finma in Liechtenstein vorliegen, denn im Register der Finanzaufsicht kann ich ihr Unternehmen nicht als Bewilligungsträger auffinden?
  3. Sehen Sie nicht die Gefahr, dass die Finanzmarktaufsicht den Vorgang als „Missbrauch“ ansehen könnte?
  4. Sind Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen um Kapital einsammeln zu dürfen in Liechtenstein nicht bekannt?

Leave A Comment