Abzocke immer Dreister

Betrüger auf neuen Wegen: Inkassofirmen nutzen nun Handynummern, um Geld zu machen: Im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt erreichen uns zunehmend Beschwerden von Verbrauchern, die via SMS unter Druck gesetzt werden.

Aktuell melden Verbraucher, dass solche Nachrichten von diversen Inkassobüros kommen, die beispielsweise in Petersberg oder Prag sitzen. Aber wie kommen die Akteure an die privaten Telefonnummern?

Die Marktwächterexperten fanden folgendes Beispiel heraus: In der Zeitung steht eine Anzeige für Telefonsex oder für ein Gewinnspiel. Wer die dort angegebene Nummer mit seinem Mobiltelefon anruft, den speichern die Unternehmen offenbar ab. Zu hören sein soll eine Bandansage. Selbst wer dann gleich auflegt, so schildern es Betroffene, bekommt kurze Zeit später via SMS eine Inkassorechnung für angeblich genutzte Dienste. Meist wird dabei ein Betrag von 90 Euro verlangt. In manchen Fällen sind die Rechnungssummen auch höher. Das Geld soll binnen weniger Tage bezahlt werden.

Inkasso-Masche sonst per E-Mail oder Post

Täglich erhalten unzählige Verbraucher dubiose Inkassorechnungen per E-Mail oder Post. Mit der SMS nutzen die Betrüger jetzt einen zusätzlichen Weg, um an das Geld ahnungsloser Verbraucher zu kommen. Verbraucher beschweren sich beispielsweise über Anbieter wie TRC Telemedia, Aveverte oder Limetra.

Inkassoforderungen können gar nicht sofort erhoben werden

Bekommen Sie solche Zahlungsforderungen per SMS, müssen Sie darauf grundsätzlich nicht reagieren. Ein Inkassounternehmen darf nur eintreiben, was Sie Ihrem Vertragspartner nicht bezahlt haben. Das heißt: Wenn Sie auf Rechnungen und Zahlungsaufforderungen nicht reagiert haben und sich nun in Zahlungsverzug befinden.

Die Firma muss außerdem nachweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen worden ist. Die Informationspflichten eines Inkassounternehmens sind umfangreich, mit einigen SMS lassen sich diese kaum erfüllen. So müssen Inkassounternehmen klar und verständlich insbesondere den Namen oder die Firma des Auftraggebers sowie den Forderungsgrund, bei Verträgen den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses mitteilen.

Jedes hier tätige Inkassobüro muss außerdem gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein, auch wenn es im Ausland sitzt. Ob ein Inkassobüro registriert ist, können Sie im Rchtsdienstleistungsregister kostenfrei nachprüfen. Ein seriöses Inkassobüro setzt Ihnen eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung.

Auf unberechtigte Forderungen reagieren

Bei Inkassoschreiben gilt generell: Überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Erhalten Sie aber von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung, obwohl Sie noch nicht einmal eine Rechnung erhalten haben, verlangen Sie detailliertere Auskünfte.

Sind die Forderungen unberechtigt, widersprechen Sie Ihnen. Wir haben dafür einen Musterbreif vorbereitet. Begründen Sie gegenüber dem Inkassounternehmen umfassend, weshalb Sie widersprechen und welche Einwände Sie haben. Haben Sie nicht einmal eine Postadresse des Inkassobüros erhalten, müssen Sie gar nicht reagieren.

Vermutlich hohe Dunkelziffer

Die Inkassofirmen nutzen die Angst und Scham der Betroffenen und bauen darauf, dass viele lieber zahlen als Aufsehen zu erregen. Außerdem sind Forderungen per SMS schnell verschickt, die Firmen müssen nicht an Postanschrift oder E-Mail-Adresse gelangen.

„Wir gehen davon aus, dass viele Betroffene die geforderte Summe einfach überweisen, weil sie dem konsequent ausgeübten Druck der Inkassofirmen nicht standhalten. Uns bekannte Fälle zeigen, dass die Drohungen der Unternehmen auch eine immense seelische Belastung für die oftmals älteren Verbraucher darstellen. Die Dunkelziffer der Opfer ist also vermutlich deutlich höher als die Zahl der bisher gemeldeten Fälle“, erklärt Per Prins, Referent für Telekommunikation im Team Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Hartnäckiges Problem

Trotz der zahlreichen Verbraucherhinweise und staatsanwaltlicher Ermittlungen konnten die Betrüger noch nicht gestoppt werden. Prins: „Wir warnen deshalb nachdrücklich vor dieser neuen Masche.“

Quelle VZBV

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