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Abgelehnt

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Stefan Mappus erhält von Gleiss Lutz keinen Schadensersatz wegen Falschberatung. Das entschied nun der Bundesgerichtshof. Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg hatte eine halbe Million Euro von der Kanzlei gefordert. Nach Ansicht der Karlsruher Richter galt die dafür notwendige Schutzwirkung des Anwaltsvertrags aber nicht für Mappus. (Az. IX ZR 252/15)

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