Ab in den Urlaub aus dem Hause Unister in Leipzig-Verbraucherzentrale BW klagt

Mit einem „Gutschein“ ab in den Urlaub?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Reiseportale wie „ab-in-den-urlaub.de“ reichen Gutscheine aus, die Kunden zur Buchung animieren sollen.
  • Immer wieder melden sich jedoch Verbraucher, die beklagen, dass sie diese Gutscheine nur unter großen Schwierigkeiten oder verspätet einlösen können.
  • Die Verbraucherzentrale klagt gegen einen der Anbieter und empfiehlt Verbrauchern, auf die Einlösung der Gutscheine zu bestehen.
  • Hilfe dabei gibt es in der Beratung der Verbraucherzentralen.

Wer jetzt seinen Sommerurlaub buchen möchte, schaut vielleicht nach speziellen Frühbucherangeboten oder anderen Reiseschnäppchen. Verlockend klingt doch dann das Angebot eines Reiseanbieters, der Geld in Form eines Gutscheines in Höhe von 50 oder 100 Euro verschenken möchte.

So bietet das Reiseportal „ab-in-den-urlaub.de“, das zur Unister-Gruppe gehört, solche „Gutscheine“ an, die innerhalb von 28 Tagen ab dem Abreisetag ausgezahlt werden sollen. Denn: Gutscheine sind auch bei Urlaubsreisen ein beliebtes Mittel, um Kunden zu werben und sie durch den vermeintlichen Preisvorteil zur Buchung zu bewegen.

Verbraucher, die bei dem Portal buchen möchten, sollten sich nicht auf die Auszahlung des Gutscheines verlassen, da das Geld oft nur bei großer Hartnäckigkeit oder gar nicht gezahlt wird.

Seit über einem Jahr melden sich immer wieder verzweifelte und verärgerte Verbraucher bei der Verbraucherzentrale: Zahlreiche Kunden des Reiseportals „ab-in-den-urlaub.de“ warten teilweise monatelang auf die Überweisung der versprochenen Summe.

Tipp

Verbraucher, die bereits gebucht haben und auf die Auszahlung des Gutscheines warten, sollten sich nicht einfach abwimmeln lassen. Reagiert der Anbieter nicht oder nur unzureichend, sollte man schriftlich eine Frist setzen, zum Beispiel von 14 Tagen, am besten per Einwurf-Einschreiben. Reagiert das Unternehmen dann immer noch nicht, bleibt nur der Gang zum Gericht.

Die Verbraucherzentralen führen seit einigen Jahren eine Vielzahl von Verfahren gegen die Unister-Gruppe. Durch diese Verfahren wurden bereits viele unlautere Verhaltensweisen unterbunden, an der Abstellung weiterer wird noch gearbeitet.

So hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im November 2015 Klage vor dem Landgericht Leipzig erhoben, um dem Unternehmen zu untersagen, Gutscheine auszuloben, welche dann gar nicht oder verspätet ausgezahlt werden.

Quelle:VZ Sachsen

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