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Berufung im Gäfgen-Urteil

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Neue Runde im Gäfgen-Prozess.

Anfang des Monats hatte das Landgericht Frankfurt dem Kindermörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil ihm die Polizei mit Folter gedroht hatte. Dagegen legte Hessens Innenminister Boris Rhein jetzt Berufung ein. Mit der Androhung der Folter hatten sich die damals ermittelnden Polizisten erhofft, Druck auf den Entführer auszuüben, damit er das Versteck des verschleppten Bankierssohnes Jakob von Metzler preisgibt.

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