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Finger weg! Zürichzins da warnt die Schweizer Finanzmarktaufsicht vor

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Das hatten wir bereits Ende August auf dieser Plattform veröffentlicht. Jeder Anleger sollte sein Geld nicht hier anlegen, denn an solchen Warnmeldungen ist natürlich immer etwas dran.

Bezugnehmend auf unseren Artikel, haben uns nun auch deutsche Anleger kontaktiert und mitgeteilt, dass man ihnen Finanzprodukte angeboten habe.

Nun, sagen wir mal so, wenn das die BaFin mitbekommt, dann haben die Damen und Herren des Unternehmens ein Problem, denn nach unserer Meinung handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Sofern derartige Anlagen in Deutschland deutschen Anlegern angeboten werden, ist dafür eine vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig.

Nach unserer Kenntnis verfügt die ZÜRICHZINS aber über keine Erlaubnis der BaFin, um Tagesgeld- oder Festgeldanlagen in Deutschland anzubieten.

Unternehmen wissen dies natürlich, aber bei möglicherweise betrügerisch handelnden Unternehmen interessiert dies niemand, denn die wissen doch genau, dass das Geld, was man ihnen abgeschwatzt hat, niemals den Weg zu Ihnen zurückfindet.

Ein seriöses Unternehmen zumindest würde nicht ohne BaFin-Erlaubnis an Anleger in Deutschland herantreten.

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