Steiner&Company – Durchsuchung und was jetzt zu tun ist

Natürlich war das ein Thema bei vielen Gesprächen, die wir in dieser Woche mit investierten Anlegern geführt haben und man muss sagen, mit vielen Anlegern die mit diesem Investment wohl auch zufrieden waren. Trotzdem wird diesen Anlegern natürlich so langsam bewusst, dass man da möglicherweise etwas tun muss, will man nicht ein Totalverlustrisiko für sein investiertes Geld riskieren.

Aber ehrlich, so richtig wüssten wir auch im Moment nicht, was derzeit akut zu tun sein könnte. Genau deshalb haben wir dazu Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen und Rechtsanwalt Sascha Borowski aus Düsseldorf befragt. Reime kennen wir seit Jahren als erfolgreichen Anlegerrechtsanwalt aus diversen Vorgängen im Kapitalanlagebereich. Er hat eine klare Meinung, der Anleger sollte seine aktuelle Situation jetzt mit einem Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, besprechen.

Gleiches empfiehlt auch Rechtsanwalt Sascha Borowski aus Düsseldorf, dann ist man für die Situation vorbereitet, wenn es dann auch konkret etwas zu tun gibt. Noch ist ja unklar, so Rechtsanwalt Borowski, welche möglicherweise weitergehenden Maßnahmen die ermittelnde Staatsanwaltschaft durchgeführt hat. Möglicherweise hat sie sogar einen Vermögensarrest angeordnet. Dinge, die wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht wissen.

Alleine der Durchsuchungsbeschluss, der von der Staatsanwaltschaft umgesetzt wurde, ist jedoch nach Ansicht von Rechtsanwalt Reime dann Grund genug, sich um sein Geld zu kümmern, denn solch einen Durchsuchungsbeschluss gibt es nur beim Vorliegen konkreter und stichhaltiger Beweise. Sonst stellt ein Richter einen solchen Durchsuchungsbeschluss nicht aus.

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