Rubikon Cook GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldete Gesellschaft

Eine Gesellschaft, die die Bilanzposition „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen“ ausweis, die gilt dann als bilanziell überschuldet.

Rubikon Cook GmbH & Co. KG

Dortmund (vormals: Frankfurt am Main)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 12.895.844,51 12.209.356,99
I. Sachanlagen 12.895.844,51 12.209.356,99
B. Umlaufvermögen 158.333,64 331.048,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.492,22 229.386,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.841,42 101.662,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 59.886,72 66.636,72
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 1.457.874,80 2.309.762,80
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 1.457.874,80 2.309.762,80
Summe Aktiva 14.571.939,67 14.916.804,92

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.558.321,14
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 1.558.321,14
B. Rückstellungen 63.154,00 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 12.877.335,94 12.279.565,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.631.449,73 1.073.918,21
Summe Passiva 14.571.939,67 14.916.804,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte nach steuerlichen Vorschriften.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei der persönlich haftenden Gesellschafterin.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Frankfurt, den 27.04.2021

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Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.4.2021.

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