VfL Osnabrück GmbH & Co. KG aA

VfL Osnabrück GmbH & Co. KG aA

Osnabrück

Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 und Lagebericht

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

A. Wirtschaftsbericht

1. Grundlagen des Unternehmens, Markt und Branche

Die VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA ist durch die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der Verein für Leibesübungen von 1899 e.V., Osnabrück, im Jahr 2013 entstanden. Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA ist die Teilnahme an den Lizenzligen des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) oder des Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) sowie nach Ligazugehörigkeit an den regionalen Pokalwettbewerben des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) und dem nationalen DFB-Pokal. Die Gesellschaft unterhält eine Lizenzmannschaft im Profifußball sowie Jugendmannschaften der Altersklassen U16, U17 und U19, in denen über das gemeinsam mit dem Verein von 1899 e.V. Osnabrück betriebene und von den Lizenzgebern anerkannte Nachwuchsleistungszentrum junge Spieler für den Profibereich ausgebildet werden. Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft (vgl. dazu unter B.1.) korrelieren mit dem Betrieb der Lizenzmannschaft. Die Heimspiele des Klubs finden in dem von VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG gepachteten „Stadion an der Bremer Brücke“ statt. Mit seinen 16.000 Zuschauern Gesamtkapazität ist es eine wichtige Grundlage für die Identifikation der Anhänger der Lila-Weißen und damit eine wichtige Basis für den emotionalen Erfolg des Klubs.

Das Einzugsgebiet der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA hat im Vergleich zu den anderen Regionen und insbesondere den Ballungszentren sowie Großstädten eine geringere Ansiedlungsdichte von großen und mittelständischen Unternehmen. Insofern ist es für die Gesellschaft im Vergleich zu den dort ansässigen Lizenzvereinen in der 3. Liga und 2. Bundesliga deutlich schwieriger, namhafte und große Sponsoren zu gewinnen.

Der deutsche Lizenzfußball entwickelte sich in der Saison 2019/​2020 weitestgehend positiv. Die DFL (Bundesliga /​ 2. Bundesliga) verkündet in ihren aktuellen Ligaberichten einen positiven Gesamttrend. So erzielten die 36 Klubs der Bundesligen in der Saison 2018/​2019 einen Gesamtumsatz in Höhe von 4,8 Milliarden Euro – das bedeutet einen historischen Höchstwert. Die Bundesliga war in der Spielzeit 2018/​2019 mit durchschnittlich 42.738 abgesetzten Tickets erneut die zuschauerstärkste Liga der Welt. In der 2. Bundesliga haben durchschnittlich 18.980 Zuschauer die Begegnungen der Lizenzvereine besucht. Dies entspricht dem dritthöchsten Wert der Geschichte der 2. Bundesliga.

Auch gesamtvolkswirtschaftlich steigert der deutsche Profifußball seine Bedeutung stetig. So waren in der Saison 2018/​2019 direkt oder indirekt 56.081 Menschen rund um die Bundesliga und 2. Bundesliga beschäftigt, was einem neuen Höchstwert entspricht.

Gleichzeitig ist zu erkennen, dass sich die wirtschaftliche Kluft zwischen den Vereinen der 3. Liga und den Lizenzmannschaften der 2. Bundesliga einerseits, aber auch dieser und den 18 Bundesligisten andererseits weiter vergrößert. Diese Entwicklung resultiert aus der unterschiedlichen Gewinnung und Verteilung zentraler Vermarktungserlöse der Ligen sowie der Teilnahme an internationalen Wettbewerben. Darüber hinaus zeichnet sich trotz resp. auch auf Grundlage der sogenannten „50+1 Regel“ ein zunehmender Trend der Öffnung von Lizenzklubs für externe Kapitalgeber ab, um auf diesem Wege zusätzliche Mittel für den sportlichen Erfolg zu gewinnen. Um die finanziellen Einbußen eines Abstiegs von der 2. Bundesliga in die 3. Liga abzufedern, wurde auch in der Saison 2019/​2020 wieder ein Solidaritätsfond der Zweitligisten an die Absteiger ausgezahlt.

2. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2019/​2020

Der Kader der Zweitligasaison 2019/​2020 konnte einerseits zusammengehalten werden, ohne dass Leistungsträger der Aufstiegsmannschaft zu anderen Lizenzvereinen gewechselt sind. Gleichzeitig wurde die Mannschaft auf den erforderlichen Positionen zielgerichtet ergänzt, so dass die für den Spielbetrieb in der 2. Bundesliga erforderliche Kaderqualität und Kaderbreite gegeben war. Nach dem Aufstieg aus der 3. Liga in der Saison 2018/​2019 stand in der Folgesaison der Klassenerhalt im Fokus der sportlichen Zielsetzung. Nachdem die Erwartungen in der Hinrunde der Saison 2019/​20 mit 26 Punkten auf Tabellenplatz 5 übertroffen werden konnten, erzielte die Mannschaft von Aufstiegstrainer Daniel Thioune in der Rückrunde nur noch 14 Punkte. Nachdem der Spielbetrieb im März auf Grund der COVID-19-Pandemie für 10 Wochen unterbrochen wurde, konnte der Klassenerhalt am 33. Spieltag gegen Holstein Kiel mit einem 4:1 Sieg fixiert werden. Der VfL beendete die Saison unter den erschwerten Bedingungen der COVID-19-Krise mit 40 Punkten auf Platz 13 der Abschlusstabelle und qualifizierte sich damit erneut für den Spielbetrieb in der 2. Bundesliga sowie den DFB-Pokal der Saison 2020/​2021.

An dem DFB-Pokal 2019/​2020 hat die Lizenzmannschaft als Meister der 3. Liga 2018/​2019 durch die damit verbundene Qualifikation an der ersten Hauptrunde teilgenommen. Gegen den aktuellen Champions League Teilnehmer RB Leipzig unterlag der VfL Osnabrück mit 2:3 bereits in der 1. Hauptrunde und schied aus.

Im Nachwuchsbereich des Vereins konnten mehrere Spieler der U19-Mannschaft eng an die Profimannschaft herangeführt werden. Auch zukünftig sollen vermehrt talentierte Jugendspieler als fester Bestandteil am Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft teilnehmen. Zwei Spieler haben bereits mit Abschluss der Saison 2019/​2020 Profiverträge unterzeichnet.

Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2019/​2020 hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert, dennoch konnten die im Rahmen der Lizenzierung zum 16.03.2020 geplanten Ziele auf Grund der Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden vier Heimspielen ohne Zuschauer im Stadion (Geisterspiele) zum Ende der Saison nicht erreicht werden. So kam es in den Ertragsbereichen zu erheblichen Umsatzeinbußen. Die stark zuschauerabhängigen Einnahmen aus Spielbetrieb, Werbung und Handel i. H. v. T€ 10.050 (Vorjahr: T€ 8.736) sind entsprechend geringer ausgefallen als in der Saisonplanung angenommen. Auf Grund der Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga konnten gegenüber dem Vorjahr deutlich höhere Einnahmen aus den medialen Verwertungsrechten und der gemeinschaftlichen Vermarktung i. H. v. T€ 9.390 (Vorjahr: T€ 827) erwirtschaftet werden. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresüberschuss von T€ 924 T€ (Vorjahr: T€ -610) abgeschlossen. Das Eigenkapital zum 30.06.2020 beträgt auf der Grundlage von Kapitalerhöhungen und des erzielten Jahresüberschuss T€ 1.911 (Vorjahr: T€ 488).

B. Lage der Gesellschaft

1. Ertragslage

Die Umsatzerlöse der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA setzen sich im Wesentlichen aus den Bereichen Spielbetrieb, Werbung, Mediale Verwertung und Handel zusammen und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 9.458 auf T€ 20.196 erhöht. Die Erhöhung ist dabei auf deutlich gestiegene Erträge aus der medialen Verwertung zurückzuführen (T€ +8.563 auf T€ 9.390).

Die Einnahmen aus dem Spielbetrieb konnten auf Grund der COVID-19-Pandemie nur leicht gesteigert werden (T€ +95 auf T€ 2.861). Im Bereich Werbung konnten die Einnahmen trotz der aufgetretenen Krisensituation auf T€ 5.736 (T€ +1.053) gesteigert werden. Die Transfereinnahmen sind nahezu konstant geblieben (T€ +23 auf 65 T€). Im Bereich Handel konnten die Erträge aus Catering und Merchandising um T€ 169 auf T€ 1.453 erhöht werden. Vor allem im Bereich Catering konnte die Saisonplanung auf Grund der Geisterspiele nicht erreicht werden. Im Bereich Merchandising konnten die Einnahmen trotz der anhaltenden COVID-19 Pandemie von T€ 430 auf T€ 760 gesteigert werden. Das Wachstum ist auf den Ausbau des Online Handels und die Optimierung der Produktentwicklung und Beschaffung zurückzuführen.

Neben den gestiegenen Umsatzerlösen hat sich der Gesamtaufwand um T€ 8.224 auf T€ 19.664 erhöht, wobei der Personalaufwand (einschließlich sozialer Aufwand) einen Anstieg um T€ 4.466 auf T€ 10.141 im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Erhöhungen des Personalaufwands Spielbetrieb um T€ 3.642 auf T€ 7.870 (Lizenzmannschaft). Der Personalaufwand im Bereich Verwaltung, Amateure, Jugend und für andere Abteilungen stieg in der 2. Bundesliga um T€ 865 auf T€ 2.312 (Vorjahr: T€ 1.448).

Die größten Aufwandstreiber stellen die Spielbetriebskosten dar (T€ 4.252). Darunter fiel insbesondere der Aufwand für die Stadionnutzung, der sich um T€ 594 auf T€ 1.102 erhöhte. Grund dafür sind u.a. die zuschauerabhängige Stadionpacht (variable Pacht gemäß Ligazugehörigkeit und Erlöse aus Spielbetrieb) die sich um T€ 370 auf T€ 511 erhöht hat und die sonstigen Stadionaufwendungen (Pflege Rasenanlage, Miete Aggregate etc.), die sich ebenfalls um T€ 233 auf T€ 591 erhöht haben. Des Weiteren sind in der 2. Bundesliga die Kosten der Verwaltung um T€ 494 auf T€ 1.470 gestiegen. Verantwortlich für diese Erhöhung sind neben allgemein gestiegenen Verwaltungsaufwendungen im Zuge des Wachstums der Gesellschaft, vor allem gestiegene Beratungskosten um T€ 372 auf T€ 639. Der Aufwand für die Spielervermittler hat sich proportional zu den gestiegenen Personalaufwendungen in der 6.1. Lizenzmannschaft um T€ 275 auf T€ 430 erhöht.

Das operative Ergebnis vor Abschreibungen, Steuern und Zinsen (EBITDA) der Saison 2019/​2020 verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga und den damit verbundenen höheren Einnahmen, insbesondere aus der medialen Vermarktung, auf T€ 1.360. Die Abschreibungen blieben mit T€ 395 (Vorjahr: T€ 423) nahezu konstant. Sie betreffen maßgeblich die planmäßigen Abschreibungen auf die Vermarktungs- und Nutzungsrechte, die aufgrund der Ausgliederung der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) aus dem Verein (e.V.) aktiviert wurden. In der Gesamtbetrachtung führte dies dazu, dass das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss i. H. v. T€ 924 abschließt (Vorjahr: Jahresfehlbetrag T€ 610).

2. Finanz- und Liquiditätslage

Der Finanzmittelfonds, bestehend aus liquiden Mitteln, betrug zum Stichtag 30. Juni 2020 T€ 4.266 und liegt damit um T€ 3.560 über dem Vorjahreswert. Die Liquiditätssituation stellt sich somit zum Bilanzstichtag positiv dar. Gemäß der nach DRS 21 aufgestellten Kapitalflussrechnung ergibt sich ein Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 3.792, aus Investitionstätigkeit in Höhe von T€ -100 sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von T€ -131.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden Privatdarlehen in Höhe von T€ 582 sowie ein Darlehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 14 getilgt. Das Grundkapital ist im Zuge von Kapitalerhöhungen um T€ 250 auf T€ 2.538 erhöht worden. Dabei wurden 250.000 neue Stückaktien zu einem Gesamtausgabebetrag von T€ 500 gezeichnet und übernommen. Der die Kapitalerhöhung übersteigende Betrag der Bareinlagen wurde der Kapitalrücklage zugeführt (T€ 250).

Die Volksbank eg Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle hat gemeinsam mit der R+V Versicherung eine Kontokorrentzusage bis zum 15.07.2021 in Höhe von T€ 1.500 getätigt. Die Kontokorrentlinie wurde im Geschäftsjahr 2019/​2020 nicht gezogen.

3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um T€ 2.648 auf T€ 9.068 erhöht.

Das Anlagevermögen ist per 30.06.2020 im Vergleich zum Vorjahr um T€ 346 auf T€ 3.730 gesunken. Die Reduzierung des Anlagevermögens ergibt sich aus den Abschreibungen in Höhe von T€ 395, welche die Zugänge durch Neuinvestitionen übersteigen. Wesentliche Zugänge stellen Investitionen in die Infrastruktur im Stadion (T€ 30), im Nachwuchsleistungszentrum (T€ 15) und IT-Ausstattung für mobiles Arbeiten (T€ 20) dar. Der bedeutendste Posten im Anlagevermögen entfällt mit T€ 3.003 auf das aktivierte Nutzungs- und Vermarktungsrecht (Vorjahr: T€ 3.244).

Die Erhöhung des Umlaufvermögens um T€ 3.000 auf T€ 5.173 ergibt sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Bankguthaben (T€ +3.560 ggü. dem Vorjahr). Darüber hinaus ist bei den sonstigen Vermögensgegenständen (T€ -160 ggü. dem Vorjahr) und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ -270 ggü. dem Vorjahr) ein Rückgang zu verzeichnen. Der Rückgang ist vor allem der Prozessoptimierung des Forderungsmanagements geschuldet.

Das Eigenkapital hat sich auf Grund des Jahresüberschusses um T€ 924 und der Kapitalerhöhung um T€ 500 auf T€ 1.911 erhöht (Vorjahr: T€ 488).

Der Anstieg der Verbindlichkeiten resultiert aus Steuerstundungen beim Finanzamt Osnabrück, die im Zuge der COVID-19 Pandemie bereits im Frühjahr 2020 vorgenommen wurden. Demgegenüber hat sich ein deutlicher Rückgang der passiven Rechnungsabgrenzungsposten um T€ 478 ergeben, der hauptsächlich auf dem Abbau von Sponsorenvorauszahlungen und Signing-Fee Zahlungen beruht. Darüber hinaus wurde der Dauerkartenverkauf für die Zweitligasaison 2020/​2021 aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise sowie dem damit verbundenen Risiko von Ligaspielen ohne Zuschauerbeteiligung bis auf weiteres ausgesetzt.

4. Finanzielle Leistungsindikationen und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Neben einem positiven Jahresergebnis ist die stetige Entwicklung des Eigenkapitals auch aufgrund von früheren Lizenzauflagen einer der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren. Die Gesellschaft kann auch weiterhin ein positives Eigenkapital aufweisen.

Der wesentliche Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft ist das sportliche Abschneiden der Lizenzmannschaft (Tabellenplatz). Nach dem Aufstieg und der Meisterschaft in der 3. Liga in der Saison 2018/​2019 sowie dem Klassenerhalt in der Saison 2019/​2020 konnte die Gesellschaft bei dem strategischen Ziel (Etablieren in der 2. Bundesliga) einen wichtigen Schritt machen und hat in der darauf folgenden Saison 2020/​2021 die historische Chance, sich mit dem Saisonziel Klassenerhalt erstmals drei Spielzeiten in der 2. Bundesliga zu behaupten. Im Rahmen der Nachwuchsförderung gelang es dem Klub, die U-19 zurück in die A-Junioren Bundesliga zu führen. Das Nachwuchsleistungszentrum wurde erstmalig mit zwei Sternen zertifiziert und ist anerkannte DFB-Eliteschule des deutschen Fußballs.

5. Abschließende Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit einem Jahresüberschuss von T€ 924 ab.

Die Finanzierung erfolgte im Berichtsjahr vorrangig aus den laufenden Erträgen des operativen Geschäftsbetriebs, den vorgenommenen Kapitalerhöhungen sowie Darlehensvereinbarungen mit verschiedenen Gläubigern.

Die im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens zur 2. Bundesliga Saison 2019/​2020 bei der DFL hinterlegten Garantieerklärungen i. H. v. T€ 300 sowie die in der Hinrunde 2019/​2020 abgeschlossene KK-Linie i. H. v. T€ 1.500 wurden nicht in Anspruch genommen. Für die laufende Saison hat die Gesellschaft die Kontokorrentkreditlinie i. H. v. T€ 1.500 um ein weiteres Jahr bis zum 15.07.2021 verlängert und darüber hinaus bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Unternehmerkredit i. H. v. T€ 3.001 aus dem Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung bewilligt bekommen. Die Inanspruchnahme ist bis zum 29.09.2021 möglich.

Das Eigenkapital ist aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhungen i. H. v. T€ 500 und dem Jahresüberschuss i. H. v. T€ 924 mit T€ 1.911 weiterhin positiv.

Die Vorgaben des Sanierungsplanes vom 19.05.2014 sowie der Gläubigervereinbarung vom 29.02.2016, die die Gesellschaft grundsätzlich verpflichtet, in der 3. Liga mindestens einen ausgeglichenen Cashflow sowie in der 2. Bundesliga ein positives Ergebnis zu erreichen, konnten erfüllt werden.

C. Prognosebericht

Durch den Klassenerhalt in der Saison 2019/​2020 nimmt die Lizenzmannschaft in der Saison 2020/​2021 erneut am Spielbetrieb der 2. Bundesliga teil. Der Start in die Zweitligasaison ist unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Kaderetats gut verlaufen: Der VfL Osnabrück belegt nach drei Spieltagen mit fünf Punkten den Tabellenplatz 5 der 2. Bundesliga. Das sportliche Ziel „Klassenerhalt“ erscheint auch nach dem positiven Saisonstart realistisch. Das Team aus 2019/​2020 konnte zu einem großen Teil zusammengehalten werden, wobei einige Leistungsträger im Rahmen der verlängerten Transferperiode bis 05.10.2020 zu anderen Lizenzvereinen gewechselt sind (u.a. M. Alvarez, A. Ouahim, M. Heyer). Der Kader wurde zielgerichtet mit neu verpflichteten Spielern ergänzt. Darüber hinaus stehen dem Klub die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, um ggf. in der in dieser Saison bereits nach weiteren 13 Ligaspielen beginnenden Wintertransferperiode reagieren zu können, um den Kader weiter zu verstärken und ggf. verletzungsbedingte Ausfälle kompensieren zu können. Daniel Thioune und Merlin Polzin, die als Chef- und Co-Trainer den Klassenerhalt in der Saison 2019/​2020 erreicht haben, sind zur Saison 2020/​2021 zum Hamburger SV gewechselt. Mit dem neuen Cheftrainer Marco Grote und dem Co-Trainer Deniz Dogan wurden die Positionen frühzeitig adäquat nachbesetzt.

Im DFB-Pokal war die Lizenzmannschaft als Zweitligist automatisch für die 1. Hauptrunde qualifiziert. Durch einen 0:1 Sieg gegen den aktuellen Oberligisten SV Todesfelde wurde die Teilnahme an der 2. Hauptrunde gesichert. Die Auslosung steht zum Berichtszeitpunkt noch nicht fest, da noch nicht alle Spiele der 1. Hauptrunde absolviert sind.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft wird in hohem Maße von der erfolgreichen Umsetzung der sportlichen Ziele in der 2. Bundesliga sowie den Entwicklungen rund um die COVID-19-Pandemie abhängig sein. Verringerten Umsatzerlöse, maßgeblich bedingt durch nicht zu realisierende Erträge in den zuschauerabhängigen Bereichen Ticketing, Catering und Merchandising sowie Sponsoring und Hospitality, stehen entsprechend zum Teil proportional geringere Gesamtaufwendungen gegenüber. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sinken im Vergleich zum Vorjahr planmäßig um rd. T€ 1.978 auf insgesamt T€ 18.218.

Gleichzeitig erhöhen sich die geplanten Aufwendungen um T€ 74 auf T€ 19.626, was maßgeblich aus dem Aufwand für die Lizenzmannschaft resultiert. Dieser steigt um T€ 1.162 auf T€ 9.032. Ziel der Gesellschaft ist es, mögliche weitere Reduzierungen der Erträge auf Grund der Umsatzeinbußen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im laufenden Geschäftsjahr so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die sportliche Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Aufgrund der sportlichen Strategie hat die Gesellschaft bereits Transfererlöse i. H. v. T€ 1.075 realisiert, wovon ein Großteil (T€ 900) durch die Abgabe des Trainerduos sowie des Spielers Moritz Heyer an den Hamburger SV erzielt werden konnte. Die bisherigen Transfererlöse bieten weitere bis dato nicht berücksichtigte Chancen, die durch den sportlichen Erfolg des Hamburger SV und den Einsatz des Spielers Moritz Heyer bei diesem zu weiteren Erlösen führen können.

Der Aufstieg in die 2. Bundesliga in der Saison 2018/​2019 hatte einige notwendige Investitionen in die Lizenzmannschaft sowie die Schaffung der Strukturen zur Nutzung der damit verbundenen Wachstumschancen im wirtschaftlichen Bereich zur Folge, die zu einer Erhöhung des Kostenapparats geführt haben. Dieser Mehraufwand soll auch zukünftig durch die aus dem sportlichen Erfolg möglichen Ertragssteigerungen aus zentralen Vermarktungsrechten sowie dem Zuschauer- und Werbeerfolg refinanziert werden. Transfereinnahmen/​-überschüsse sowie der Einsatz nationaler U23-Spieler spielen kurz- und mittelfristig eine bedeutende Rolle, da der Klub ohne die Erweiterung seiner infrastrukturellen Potenziale im Bereich stadiongeborener Vermarktungsrechte ausschließlich auf sogenannten Performance-Controls als gegenwärtige Erfolgspotenziale setzen kann. Um sich unter den 36 Lizenzfußballklubs etablieren zu können, sind Investitionen in eine zweitligaadäquate Infrastruktur als auch die Entwicklung der Organisation unabdingbar.

Für das laufende Geschäftsjahr 2020/​21 liegt nach aktueller Planung auf Basis der von überwiegend wahrscheinlichen Annahmen und Prämissen ein handelsrechtliches Jahresergebnis nach Steuern in einer überwiegend wahrscheinlichen Bandbreite zwischen T€ -1.419 bis T€ -21 vor. Dabei lässt sich die Bandbreite von ca. T€ 1.400 mit den ungewissen Entwicklungen (z.B. Geisterspiele vs. Spiele mit Zuschauern) im Rahmen der COVID-19-Pandemie erklären.

Aufgrund der bereits ergriffenen Maßnahmen (KfW-Darlehen und Verlängerung der Kontokorrentlinie) gehen wir derzeit mit dem Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit von einer Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis mindestens zum Ablauf des 30. Juni 2021 aus.

Für das Geschäftsjahr 2021/​2022 gehen wir derzeit mit dem Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Lizenzspielermannschaft aufgrund ausreichender Qualität zumindest den Klassenerhalt in der 2. Bundesliga Saison 2020/​21 und damit die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga Saison 2021/​2022 erreicht. Unter Berücksichtigung von diversen Unsicherheiten bei Erträgen und Aufwendungen (wie beispielsweise COVID-19) werden wir für das Geschäftsjahr 2021/​2022 auf Basis einer konservativen Unternehmensplanung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit voraussichtlich ein handelsrechtliches Jahresergebnis nach Steuern in einer Bandbreite von etwa T€ -1.400 bis T€ 400 erzielen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Erfolgsplanrealisierung der Saison 2021/​2022 durch Erträge aus Spielbetrieb, Werbung, TV-Vermarktung, Merchandising und den sonstigen Erträgen sich auf einem Vor-COVID-19-Niveau der Saison 2018/​2019 bewegen sollte. Die Gesellschaft plant daher mit Gesamterträgen i. H. v. rund T€ 22.000. Die Aufwendungen entwickeln sich im Verhältnis zu den Erträgen gemäß den Erfahrungswerten, so dass die sportliche, technisch-organisatorische und administrative Leistungsfähigkeit mit dem Ziel gewährleistet ist, den VfL Osnabrück in der 2. Bundesliga zu etablieren.

Um die vorherrschenden Unwägbarkeiten zukünftiger Entwicklungen in einem volatilen Marktumfeld sowie insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie abzusichern, verfügt die Gesellschaft über eine kurzfristige Kreditlinie i. H. v.T€ 1.500 sowie eine Rückversicherung i. H. v. T€ 1.500, welche besteht. Diese wurde seit 2016 jährlich verlängert. Der genehmigte KfW-Kredit i. H. v. T€ 3.001 steht darüber hinaus auch in der Saison 2021/​2022 zur Verfügung, um mögliche Liquiditätsengpässe zu kompensieren. Darüber hinaus besteht die strategische Option, im Wege einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen zusätzliches Eigenkapital zu generieren, um bei einer wirtschaftlichen Krise eine drohende Zahlungsunfähigkeit und/​oder Überschuldung abzuwenden.

Unsere vorgenannten Annahmen basieren mit Bezug auf die vorherrschende COVID-19 Pandemie auf der Strategie der Bundesregierung, ab dem Frühjahr 2021 einen Impfstoff verfügbar zu machen, so dass sich das gesellschaftliche Leben und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb normalisieren. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können, wenn eine der genannten Bedingungen nicht und/​oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.

Sollte sich die COVID-19 Pandemie entgegen unserer Erwartung auch in der Saison 2021/​2022 fortsetzen, so hätte dies insbesondere Auswirkungen auf den geplanten Ticketverkauf. Darüber hinaus könnten sich negative Auswirkungen auf Sponsoringerlöse, Medienerlöse, Merchandisingerlöse und Transfererlöse ergeben. Damit würde gleichzeitig eine Beeinträchtigung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft einhergehen.

D. Chancen- und Risikobericht

Lizenzierung und Leistungsfähigkeit

Das wesentliche Risiko der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA liegt in einem Lizenzentzug bzw. einer nichterteilten Lizenz im Lizenzierungsverfahren durch die DFL (2. Bundesliga), die zur Teilnahme an den ersten beiden deutschen Lizenzligen berechtigt. Die Lizenzerteilung für die jeweilige Spielzeit erfolgt durch das jährlich stattfindende Lizenzierungsverfahren, in dessen Rahmen die Leistungsfähigkeit der Lizenzbewerber in den folgenden Bereichen überprüft wird:

Sportliche Kriterien,

Rechtliche, personelle, administrative sowie infrastrukturelle Kriterien,

Medientechnische Kriterien,

Wirtschaftliche Kriterien.

Auf Grund der aktuellen Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat die Gesellschaft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Aufrechterhaltung der Liquidität als wesentliches Risiko definiert. Darüber hinaus wurden auf Basis der Lizenzierungsbedingungen der DFL damit verbundene Risiken bei der Erfüllung der infrastrukturellen und medientechnischen Kriterien identifiziert.

Für die Erfüllung der infrastrukturellen Kriterien hat die Gesellschaft gegenüber der DFL im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachzuweisen, ob und wie die infrastrukturellen und medientechnischen Defizite des Stadions an der Bremer Brücke behoben werden können. Während der gesamten Planungs-, Genehmigungs- und ggf. der Bauphase sind von der Gesellschaft vierteljährliche Statusberichte über das Projekt Stadionumbau bzw. -neubau der DFL vorzulegen. Wesentliche Defizite bestehen u. a. in der nicht vorhandenen Vollüberdachung des Stadions. Mit derzeit 1.442 nicht überdachten Sitzplätzen und 1.659 nicht überdachten Stehplätzen unterschreitet das Stadion die Vorgabe der Lizenzordnung, wonach sämtliche Tribünenbereiche einschließlich des Hauptumlaufbereiches gedeckt sein müssen.

Für die Spielzeit 2020/​2021 hat die DFL eine Ausnahmegenehmigung erteilt unter der Maßgabe, dass die Gesellschaft bei den in ihrem Stadion ausgetragenen Heimspielen in der Spielzeit 2020/​2021 das den Gästevereinen zustehende Kontingent in Höhe von 10 % der Stadionkapazität sowie davon bei Bedarf mindestens 450 Sitzplätze garantiert. Darüber hinaus hat die Gesellschaft nachzuweisen, dass die Ursachen für die Auflagen der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Osnabrück, der Brandschutzdienststelle und der Polizei zur Konformitätserklärung beseitigt werden und das Sicherheitskonzept in der geplanten Form umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang ist neben dem manuellen Schließsystem des Stadions auch die Videoüberwachung von derzeit analoger auf digitale Systemtechnik umzurüsten. Der Großteil dieser Maßnahmen konnte bis zum Saisonstart im September 2020 umgesetzt werden. Einige Umsetzungen, wie beispielsweise die Umrüstung des Schließsystems, werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 abgeschlossen.

Die nach dem Aufstieg geforderten Anpassungen im Bereich der medientechnischen Kriterien konnten größtenteils bereits in der Saison 2019/​2020 umgesetzt werden. Bis zum Saisonstart im September 2020 konnte auch die Flutlichtanlage gemäß den Anforderungen der DFL aufgerüstet werden. Darüber hinaus soll die basis- und unterbrechungsfreie Ersatzstromversorgung im Stadion nachgewiesen werden.

Die Finanzierung der Maßnahmen zur Sicherung der infrastrukturellen und medientechnischen Leistungsfähigkeit gegenüber der DFL konnte über eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Osnabrück, der OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH und der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG gesichert werden.

Unabhängig von den finanziellen Einbußen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bleibt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch nach dem Klassenerhalt als wesentliches Risiko definiert. Aufgrund der erheblichen Jahresfehlbeträge der Gesellschaft im Marktumfeld der 3. Liga 2013-2019 verfügt die Gesellschaft über keine großen Eigenkapitalreserven, so dass zukünftige Fehlbeträge noch nicht bzw. nicht in größerem Umfang gedeckt werden können.

Neben der beschriebenen Eigenkapitalsituation stellt die Liquiditätsentwicklung ebenfalls ein Risiko der Gesellschaft dar. Unter Berücksichtigung der Kontokorrent-Linie sowie des KfW-Kredits ist hier unterjährig ein Handlungsspielraum kurzfristig gewährleistet.

Sportlicher Erfolg

Die Erfolgsplanrealisierung der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA ist in hohem Maße abhängig von den besonderen Rahmenbedingungen der Branche Lizenzfußball, in der die Gesellschaft tätig ist. Ausbleibender sportlicher Erfolg führt regelmäßig zu Rückgängen in den wesentlichen Ertragsbereichen in Form von sinkenden Zuschauerzahlen, geringeren Werbeeinnahmen in Sponsoring und Hospitality sowie letztlich bei den durch die DFL zentral vermarkteten TV-Rechten auf Grundlage des darauf basierenden Verteilungsschlüssels der Gesamteinnahmen auf die Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga. Neben der vakanten Endplatzierung und Fünf-Jahres-Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga stellt ein grundsätzlich nicht auszuschließender erneuter Abstieg in die 3. Liga eine wesentliche Erhöhung des wirtschaftlichen Risikos dar. In diesem Fall wäre ein Umsatzrückgang von rund 50-60 % zu erwarten, der nur durch einen massiven Abbau der sportlichen Leistungsfähigkeit durch die Abgabe von Lizenzspielern sowie massive Einsparungen in allen Unternehmensbereichen aufgefangen werden könnte. Transfererträge würden bei einem sich abzeichnenden Abstieg in die 3. Liga nur unterproportional generiert werden können, da diese im Erfolgsfall deutlich höher ausfallen. Hierin besteht grundsätzlich eines der wesentlichen Risiken eines Klubs, der sich erst in seiner zweiten Zweitligasaison innerhalb der letzten fünf Jahren befindet.

Durch den aktuellen Verteilungsschlüssel der DFL besteht eine enorme Spreizung bei den Einnahmen aus der zentralen DFL-Vermarktung zwischen Bundesliga und 2. Bundesliga einerseits, aber auch den langjährigen Zweitligisten und der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA andererseits. Während die Gesellschaft nach acht Jahren Drittligazugehörigkeit und dem Klassenerhalt 2019/​2020 einen Anteil von rd. T€ 9.214 (Saison 2020/​2021: voraussichtlich T€ 8.896) aus der zentralen Vermarktung generiert, erzielen die Zweitligisten in der Saison 2020/​2021 durchschnittlich rd. T€ 13.800 pro Verein, der Bundesligaabsteiger Fortuna Düsseldorf sogar ca. T€ 23.500, was sich entsprechend nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA in der 2. Bundesliga auswirkt. Mithin besteht eine der strategischen Herausforderungen darin, sich durch kontinuierliche sportliche Erfolge in der 2. Bundesliga zu etablieren und im Rahmen des bestehenden Systems der Verteilung zentraler Vermarktungserfolge entsprechend zu wachsen.

Ebenso wie die Risiken sind auch die wesentlichen Chancen der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA im vorgenannten Sinne abhängig von der sportlichen Leistungsfähigkeit resp. dem kaum planbaren sportlichen Erfolg. Darüber hinaus bringt eine erfolgreiche Saison analog zur 3. Liga 2018/​2019 steigende Zuschauerzahlen, eine höhere Attraktivität für Sponsoren und wachsende Absatz-/​Umsatzzahlen im Handel (Catering/​Merchandising). Hier ist selbstverständlich die aktuelle Krisenentwicklung im Rahmen der COVID-19-Pandemie entscheidend. Darüber hinaus ergeben sich aus der Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga weitere Attraktivitäts-/​Ertragspotenziale durch die gesicherte Teilnahme am DFB-Pokalwettbewerb. Größter Wachstumshebel bleibt allerdings eine Platzierung und das nachhaltige Etablieren in der oberen Tabellenhälfte der 2. Bundesliga.

Wesentliche Erfolgsfaktoren auf diesem Weg sind Kompetenz und Kontinuität im Management. Aufgrund des bevorstehenden Wechsels von Geschäftsführer Jürgen Wehlend zu Dynamo Dresden (einvernehmliche Vertragsauflösung zum 31.12.2020) und dem zum 30.06.2021 auslaufenden Vertrag von Sportdirektor Benjamin Schmedes (Gespräche über eine vorzeitige Vertragsverlängerung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen) hat der Beirat der VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH in seiner Sitzung vom 07.10.2020 einen strukturierten Prozess zur Findung einer adäquaten Nachbesetzung in der Geschäftsleitung beschlossen.

Wiederaufleben von Verbindlichkeiten aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung

Sofern und soweit es der KGaA in den Folgejahren nicht gelingen sollte, eine nachhaltige Ertragsfähigkeit mit einem jährlichen positiven Cashflow nachzuweisen, besteht weiterhin das Risiko des Wiederauflebens der Verbindlichkeiten aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung vom 29.02.2016. Die Gläubiger haben die klare Erwartungshaltung formuliert, dass sich die sportliche und wirtschaftliche Ausrichtung an den tatsächlichen Einnahmen zu orientieren hat und nicht an den möglichen Einnahmen. Dies sei entscheidender Faktor für den Bestand des Forderungsverzichts der Gläubiger.

Gemäß Absatz IV. der „Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung“ vom 29. Februar 2016 verpflichtet sich die KGaA als mittelbar Begünstigte, die Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept vom 19. Mai 2014 umzusetzen. Gemäß der Vereinbarung sind sich die Parteien einig, dass bei einem Verstoß gegen die vereinbarten Bedingungen die Eventualverbindlichkeiten wiederaufleben können. Gemäß des Sanierungsgutachten hat die KGaA bei einem Wiederaufstieg in die 2. Bundesliga deutlich positive Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der vorherrschenden COVID-19 Pandemie und der damit einhergehenden Restriktion der Politik (z.B. Verbot von Zuschauern im Stadion) ist es der Gesellschaft voraussichtlich nicht möglich für das Geschäftsjahr 2020/​2021 ein positives Jahresergebnis zu erzielen. Die Gläubiger wurden im Rahmen der letzten Gläubigerversammlung vom 13. Juli 2020 darüber informiert. Für den November 2020 ist bereits eine weitere Gläubigerversammlung in Planung. In dieser Sitzung werden die Gläubiger über den aktualisierten Stand der Planung und Entwicklung informiert.

Entwicklung der Infrastruktur

Nach dem Erreichen der strategischen Zielsetzung „Aufstieg 2. Bundesliga“ wird die Gesellschaft im Rahmen der Fortführung des im Geschäftsjahr 2017/​2018 eingeleiteten Strategieprozesses hinsichtlich der Unternehmensausrichtung, Unternehmensstruktur und Unternehmensführung weitere Maßnahmen erarbeiten, um die VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA von einem personell, finanziell und infrastrukturell durchschnittlichen Drittligisten zu einem wettbewerbsfähigen Zweitligisten zu entwickeln, der den immer härter werdenden Wettbewerb im deutschen Lizenzfußball für sich erfolgreich gestalten kann. Die strategischen Ziele der klaren Fokussierung auf sportlichen Erfolg im Lizenz- und Nachwuchsfußball als Kerngeschäft, das Verfolgen einer klaren Wachstumsstrategie bei Fans, Mitgliedern, Zuschauern und Sponsoren sowie letztlich beim Budget, die Aktivierung der Marke „VfL Osnabrück“ und die Entwicklung der Infrastruktur im Stadion und Trainingszentrum sollen dazu beitragen, nicht nur attraktiven und erfolgreichen Fußball im Stadion an der Bremer Brücke zu etablieren, sondern den VfL Osnabrück als wichtigen Bestandteil der regionalen Gesellschaft nachhaltig zu verankern. Dabei nimmt die bereits in vielen Bereichen gute, aber noch weiter zu intensivierende Nachwuchsarbeit eine besondere Rolle ein. Nachdem das Nachwuchsleistungszentrum im abgeschlossenen Zertifizierungsverfahren von DFB/​DFL anerkannt und mit zwei von drei Sternen zertifiziert wurde, soll diese Entwicklung durch dafür dringend und zwingend erforderliche Investitionen in die Administration und insbesondere die Infrastruktur eines modernen Leistungszentrums nachhaltig fortgeführt werden. Eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit führt zu geringeren Transferaufwendungen und schafft darüber hinaus zukünftige Transferwerte. Der in dieser Saison durchgeführte Transfer des Spielers Moritz Heyer zum Hamburger SV belegt dies eindrucksvoll. In der abgelaufenen Zweitligasaison belegte die Gesellschaft mit 8.053 Einsatzminuten der U23-Spieler in der Lizenzmannschaft den vierten Platz hinter Holstein Kiel, Hannover 96 und dem SSV Jahn Regensburg. Ziel ist es, den überwiegend regionalen Talenten eine ganzheitliche Nachwuchsförderung und Ausbildung als Fußballspieler zu gewährleisten. Aufgrund der besonderen Lage der aktuellen Spielstätte an der „Bremer Brücke“ unterliegt deren mögliche Modernisierung in den Bereichen Schallschutz, Sicherheit, Verkehr und Wirtschaftlichkeit besonderen Restriktionen bzw. damit verbundenen Risiken; entsprechendes gilt für den angestrebten Neubau eines Trainingszentrums für alle Profi- und Nachwuchsmannschaften (NLZ) bei der dafür notwendigen Flächenverfügbarkeit sowie der Finanzierung der beiden strategischen Projekte.

Risikomanagement

Zur Steuerung der identifizierten Risiken verfügt die Gesellschaft über entsprechend implementierte Controllingsysteme, die laufend weiterentwickelt und optimiert werden. Hierfür bildet das interne Planungs- und Kontrollsystem die Grundlage für ein wirkungsvolles Riskmanagement. Die Grundsätze der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme sind eine klare organisatorische Zuordnung in den Bereichen Rechnungslegung, die Zugriffsbeschränkungen der rechnungslegungsrelevanten EDV-Systeme, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und regelmäßige Berichterstattungen an die Geschäftsführung, den Beirat der Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und die Kommanditaktionäre in Form von regelmäßigen Gremiensitzungen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der beschriebenen Chancen und Risiken auf die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und die Erfüllung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden fortlaufend in Form von Szenarien überprüft und quantifiziert. Darüber hinaus wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft als Lizenznehmer mindestens zweimal jährlich im Rahmen des Lizenzierungs- bzw. Zulassungsverfahrens durch DFL bzw. DFB überprüft und bestätigt.

Um eine möglichst hohe Wirkung zu gewährleisten, ist das Risikomanagement innerhalb der Organisationsstruktur in die Managementprozesse der Geschäftsleitung integriert. Die operativen Funktionsbereiche Sport, Vermarktung, Kommunikation, Organisation und Finanzen sind angewiesen, der Geschäftsführung über markt- und/​oder geschäftsrelevante Ereignisse und Entwicklungen im Rahmen der operativen Managementprozesse unverzüglich Bericht zu erstatten. Zudem ist das Risikomanagement ein integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses der Gesellschaft. Die Bereiche Organisation und Finanzen wurden zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen im Management personell verstärkt. Ein weiterer Ausbau des Bereichs ist im Wirtschaftsplan der Gesellschaft für die Saison 2020/​2021 berücksichtigt.

Hinsichtlich der zukunftsbezogenen Aussagen weist die Geschäftsführung darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können, wenn eine der genannten und/​oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.

E. Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 AktG

In dem von der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA entsprechend § 312 AktG erstellten sogenannten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum Verein für Leibesübungen von 1899 e.V., Osnabrück, als beherrschendes Unternehmen dargestellt. Der Bericht enthält folgende Schlussbemerkung:

„Wir erklären hiermit entsprechend § 312 Abs. 3 AktG wie folgt:

Nach den Umständen, die der Geschäftsführung zu dem Zeitpunkt, in dem berichtspflichtige Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen, durch die die Gesellschaft benachteiligt wurde, wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen.“

 

Osnabrück, den 12. Oktober 2020

VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH
(als alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin) der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA

Jürgen Wehlend, Geschäftsführer

Bilanz zum 30. Juni 2020

Aktiva

30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.003.474,00 3.243.752,00
2. Entgeltlich erworbene Software 22.536,00 26.361,00
3. Spielerwerte 5.750,00 3.031.760,00 57.795,05 3.327.908,05
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 456.589,00 516.731,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 241.664,00 698.253,00 232.237,61 748.968,61
3.730.013,00 4.076.876,66
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Fertige Erzeugnisse und Waren 112.212,28 71.889,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 517.438,00 786.583,76
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmne 243.533,77 414.859,38
3. Sonstige Vermögensgegenstände 33.796,73 794.768,50 193.991,30 1.395.434,44
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.266.132,09 705.673,33
5.173.112,87 2.172.996,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 165.276,80 169.911,09
9.068.402,67 6.419.784,60

Passiva

30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital 2.537.500,00 2.287.500,00
2. Kapitalrücklage 3.637.500,00 3.387.500,00
3. Bilanzverlust -4.263.863,49 -5.187.488,15
1.911.136,51 487.511,85
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 109.121,70 180.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.755.352,55 918.783,00
1.864.474,25 1.098.783,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.625,00 46.125,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 788.171,02 1.131.761,73
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 554.010,00 193.560,85
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.953.160,12 2.018.667,31
– davon aus Steuern EUR 1.058.835,29 (i. Vj. EUR 240.217,84) –
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 469.209,89 (i. Vj. EUR 408.018,50) – 4.327.966,14 3.390.114,89
D. Rechnungsabgrenzungsposten 964.825,77 1.443.374,86
9.068.402,67 6.419.784,60

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 gemäß § 275 HGB

1.7.2019 – 30.6.2020 1.7.2018 – 30.6.2019
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 20.195.864,45 10.738.309,53
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 49.884,22
3. Sonstige betriebliche Erträge 299.290,40 238.443,22
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 973.937,30 953.775,71
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.106.113,18 7.080.050,48 24.001,41 977.777,12
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 8.156.324,32 4.542.734,85
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.984.748,25 10.141.072,57 1.132.550,21 5.675.285,06
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 395.262,44 423.410,79
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.913.220,98 4.327.530,24
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 22.679,78 35.806,06
9. Ergebnis nach Steuern 942.868,60 -413.172,30
10. Sonstige Steuern 19.243,94 196.884,16
11. Jahresüberschuss (i. Vj. Jahresfehlbetrag) 923.624,66 -610.056,46
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -5.187.488,15 -4.577.431,69
13. Bilanzverlust -4.263.863,49 -5.187.488,15

Anhang Für das Geschäftsjahr 2019/​2020

der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA, Osnabrück

I. Allgemeine Angaben

Die VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA hat ihren Sitz in Osnabrück und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Osnabrück unter der Registernummer 207300 eingetragen.

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019/​2020 der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes erstellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden bei der Rechnungslegung teilweise in Anspruch genommen. Soweit möglich, wurden bilanzrechtliche Vorschriften berücksichtigt, um die weitgehende Einheit zwischen Handels- und Steuerbilanz zu erhalten.

Im Anhang sind die gesetzlich geforderten Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübung des Wahlrechts nicht bereits in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemacht werden müssen, im Anhang aufgeführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB sowie § 158 AktG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz ist nach den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB unter Berücksichtigung der §§ 150 ff. AktG – erweitert um fußballspezifische Posten – vorgenommen worden.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein werden.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) aufgestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Immaterielle Vermögensgegenstände:Das aktivierte Nutzungs- und Vermarktungsrecht wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Nutzungsdauer wird mit 20 Jahren angenommen. Die entgeltlich erworbene Software ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.

Aktivierte immaterielle Eigenleistungen: Bislang hatte die Gesellschaft vom Wahlrecht nach § 248 HGB Gebrauch gemacht und die Ausbildungskosten eigener Nachwuchsspieler unter den immateriellen Vermögensgegenständen in Entwicklung aktiviert und diese dann nach Abschluss der Ausbildungszeit planmäßig über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben. Ab der Saison 2019/​2020 folgt die Gesellschaft diesbezüglich den Vorgaben der DFL Lizenzierungsordnung. Bereits in der Vorsaison aktvierte Werte wurden i.H. von T€ 52 als Abgang erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der betriebsnotwendigen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellkosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerabzug, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde ausgehend von den Zugängen im Berichtszeitraum – einschließlich der Angabe der im laufenden Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibung – in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

Bei den Vorräten handelt es sich um Warenbestände in den verschiedenen Fan- und Internet-shops, die höchstens zu Anschaffungskosten und gegebenenfalls zu geringeren Marktpreisen bewertet sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€ 256 (i. Vj. T€ 415) und setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen gegen den Verein für Leibesübungen von 1899 e.V. in Höhe von T€ 244 (i. Vj. T€ 415) zusammen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr vollumfänglich innerhalb eines Jahres fällig.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Hier werden unter anderem Vorauszahlungen für eine Kautionsversicherung erfasst.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das Grundkapital beträgt T€ 2.538 und ist eingeteilt in 2.537.500 Stückaktien. Die VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH, Osnabrück, als persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2023 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens in Höhe von T€ 613 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Das Grundkapital ist im Zuge von Kapitalerhöhungen um T€ 250 auf T€ 2.538 erhöht worden. Dabei wurden 250.000 neue Stückaktien zu einem Gesamtausgabebetrag von T€ 500 gezeichnet und übernommen. Der die Kapitalerhöhung übersteigende Betrag der Bareinlagen wurde der Kapitalrücklage zugeführt (T€ 250). Der Bilanzverlust enthält einen Jahresüberschuss von T€ 924.

Die Rückstellungen berücksichtigen die bis zur Erstellung des Jahresabschlusses bekannt gewordenen Verpflichtungen, Verluste und Risiken; sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt worden und zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Übersicht Rückstellungen
(in T€)
30.06.2020 30.06.2019
Rückstellung für Berufsgenossenschaften 629 257
Rückstellung für Personalkosten 859 593
Übrige 376 249
Gesamt 1.864 1.099

Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 468 (i. Vj. T€ 454) und setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegen die VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH in Höhe von T€ 160 (i. Vj. T€ 34) zusammen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zu T€ 14 (i. Vj.: T€ 14) innerhalb eines Jahres und zu T€ 19 (i. Vj.: T€ 32) innerhalb von 1 bis 5 Jahren fällig.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, wie im Vorjahr, in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeitensind zu T€ 2.503 (i. Vj.: T€ 1.323) innerhalb eines Jahres und in Höhe von T€ 450 (i. Vj.: T€ 695) innerhalb von 1 bis 5 Jahren fällig.

Derpassive Rechnungsabgrenzungspostenwird für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet. Die Beträge werden zeitanteilig aufgelöst. Er beinhaltet im Wesentlichen Abgrenzungen für die Signing fee der Infront Germany GmbH, die zeitanteilig über die restliche Laufzeit der abgegrenzten Einzelposten aufgelöst wird.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend der Gliederungsvorschriften gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform aufgestellt.

Aufgrund eines angepassten Ausweises der Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020, sind die Werte in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Materialaufwendungen nicht mit dem Vorjahreszeitraum vergleichbar. Eine Anpassung der Vorjahreswerte würde zu folgenden Werten führen: Materialaufwand für bezogene Leistungen (T€ 3.027 statt T€ 24) sowie sonstige betriebliche Aufwendungen (T€ 1.328 statt T€ 4.328).

III. Sonstige Angaben

a) Zusammensetzung der Organe

Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Herr Olaf Becker, Partner von audalis Kohler Punge & Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dortmund, Vorsitzender

Herr Reinhard Stiehl, Geschäftsführer der Stiehl/​Over GmbH Gesellschaft für Markenkommunikation GWA, Osnabrück, stellvertretender Vorsitzender

Herr Christoph Determann, Verkaufsberater Autohof Hansastraße GmbH & Co. KG, Osnabrück

Frau Ira Klusmann, Direktorin des Steigenberger Hotel Remarque, Arcona Living Osnabrück

Herr Frank Knäuper, Inhaber und Geschäftsführer der K+Log, Frank Knäuper, Osnabrück

Herr Sebastian Kotte, Vorstand der Spiekermann & Co. AG, Bramsche

Herr Alexander Stuckenberg, Mitarbeiter des BeratungsCenter der Sparkasse Osnabrück

Herr Guido Ullmann, Leiter Geschäftsregion osnatel der EWE TEL GmbH, Melle

Frau Nicole Welz, Gesellschafterin der Veregge & Welz GmbH, Bissendorf

Tätigkeitsvergütungen wurden für Aufsichtsratsmitglieder nicht gezahlt.

b) Geschäftsführung

Die Geschäftsführung liegt bei der persönlich haftenden Gesellschafterin, der VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH, Osnabrück, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Jürgen Wehlend, Georgsmarienhütte. Das gezeichnete Kapital der VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH beträgt T€ 25.

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Hinblick auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird Gebrauch gemacht.

c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum 30. Juni 2020 T€ 2.095. Innerhalb der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA bestehen Verpflichtungen aus eingegangenen Miet- und Leasingverträgen aus dem Stadion-Pachtvertrag mit der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG bis zum Jahr 2043. Die Pacht beträgt ligaabhängig 7,5 % (3. Liga) bzw. 20 % (1. und 2. Bundesliga) der Einnahmen aus Spielbetrieb, mindestens aber T€ 65. Instandhaltungsaufwendungen der Gesellschaft können auf die Pacht angerechnet werden. Während der finanziellen Unterstützung der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG durch die Stadt Osnabrück um die von der DFL geforderten Ertüchtigungsmaßnahmen für die Zweitligafähigkeit umzusetzen (1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020) wird die Anrechenbarkeit von Instandhaltungsaufwendungen ausgesetzt.

d) Ergebnisvorschlag

Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 924 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unter Hinzurechnung des Bilanzverlustes des Vorjahres von T€ 5.187 beläuft sich der Bilanzverlust zum 30. Juni 2020 danach auf T€ 4.264.

e) Belegschaft

Im Durchschnitt des Berichtszeitraumes wurden 319 Arbeitnehmer beschäftigt; davon 41 als Mitarbeiter der Lizenzmannschaft (inkl. Trainer- und Betreuerstab), 36 kaufmännische und sonstige Angestellte und 242 Teilzeit- und Aushilfskräfte.

IV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Der Start in die Saison 2020/​2021 verlief zufriedenstellend. Nach zwei Unentschieden auswärts bei Greuther Fürth und beim VfL Bochum und einem Heimsieg gegen Hannover 96 belegt der VfL Osnabrück nach dem 2. Spieltag den 4. Tabellenplatz in der 2. Bundesliga.

Im Juli ist das Trainer-Team bestehend aus Daniel Thioune und Merlin Polzin zum Hamburger SV gewechselt. Durch den Wechsel konnte eine Transfersumme von T€ 350 erzielt werden. Die Nachfolge übernehmen Marco Grote und Deniz Dogan.

Im September ist der Mittelfeldspieler Moritz Heyer ebenfalls zum Hamburger SV gewechselt.

In der ersten Runde des DFB-Pokals 2020/​2021 konnte sich der VfL Osnabrück erfolgreich gegen den SV Todesfelde durchsetzen. Der Gegner der zweiten Runde steht zum Berichtszeitpunkt noch nicht fest, da die Auslosung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.

Aufgrund des bevorstehenden Wechsels von Geschäftsführer Jürgen Wehlend zu Dynamo Dresden (einvernehmliche Vertragsauflösung zum 31. Dezember 2020) und dem zum 30. Juni 2021 auslaufenden Vertrag von Sportdirektor Benjamin Schmedes (Gespräche über eine vorzeitige Vertragsverlängerung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen) hat der Beiratsvorsitzende am 29. September 2020 im Rahmen einer Mitarbeiterinformation darüber informiert, dass ein strukturierter Prozess zur Findung einer adäquaten Nachbesetzung angestoßen wird.

Am 15. September 2020 haben sich die Bundesländer auf einen sechswöchigen Testbetrieb mit Zuschauern im Stadion unter Corona-Bedingungen verständigt. Demnach liegt die Grenze der Zuschauer im Stadion bei 20 % der jeweiligen Stadionkapazität.

 

Osnabrück, den 30. September 2020

VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH
(als alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin) der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA

Jürgen Wehlend, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

des VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA, Osnabrück

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.07.2019
Zugang
Abgang Stand am 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.805.559,42 0,00 0,00 4.805.559,42
2. Entgeltlich erworbene Software 64.594,14 2.089,00 0,00 66.683,14
3. Spielerwerte 93.270,32 11.500,00 51.971,05 52.799,27
4.963.423,88 13.589,00 51.971,05 4.925.041,83
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.137.891,88 5.988,05 0,00 1.143.879,93
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.329.092,33 80.792,78 0,00 1.409.885,11
2.466.984,21 86.780,83 0,00 2.553.765,04
Gesamt 7.430.408,09 100.369,83 51.971,05 7.478.806,87
Abschreibungen
Stand am 01.07.2019
Zugang
AfA kumuliert 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.561.807,42 240.278,00 1.802.085,42
2. Entgeltlich erworbene Software 38.233,14 5.914,00 44.147,14
3. Spielerwerte 35.475,27 11.574,00 47.049,27
1.635.515,83 257.766,00 1.893.281,83
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 621.160,88 66.130,05 687.290,93
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.096.854,72 71.366,39 1.168.221,11
1.718.015,60 137.496,44 1.855.512,04
Gesamt 3.353.531,43 395.262,44 3.748.793,87
Buchwert
30.06.2020
01.07.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.003.474,00 3.243.752,00
2. Entgeltlich erworbene Software 22.536,00 26.361,00
3. Spielerwerte 5.750,00 57.795,05
3.031.760,00 3.327.908,05
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 456.589,00 516.731,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 241.664,00 232.237,61
698.253,00 748.968,61
Gesamt 3.730.013,00 4.076.876,66

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA, Osnabrück

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA, Osnabrück – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von demUnternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bielefeld, den 29. Oktober 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Koch, Wirtschaftsprüfer

Dübeler, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde am 20. Januar 2021 festgestellt.

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