TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien: da schüttelt sich jeder Fan

Fast 70 Millionen Euro Bilanzverlust. Wie lange schafft der Verein es noch zu überleben? Diese Frage stellt sich sicherlich so mancher Fan „der Blauen“. Eine Frage, die wohl niemand so richtig dann auch beantworten können wird.

TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

Lagebericht für den Zeitraum 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

a. Allgemeines

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (TSV München 1860) wurde zur Unterhaltung des Spielbetriebs der professionellen Fußballmannschaften des TSV München von 1860 e.V. sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten gegründet.

Die Geschäftstätigkeit umfasst den Spielbetrieb der professionellen Fußball-Profimannschaft (3. Liga), der U21-Mannschaft (Bayernliga Süd) sowie der U19-Mannschaft (A-Junioren-Bayernliga). Die Mannschaften unterhalb der U19 sind dem Gesellschafter TSV München von 1860 e.V. angegliedert, mit dem hinsichtlich des Nachwuchsleistungszentrums eine Kooperation besteht. Das Nachwuchsleistungszentrum sowie das Trainingsgelände und die Verwaltung befinden sich auf dem Erbpachtgelände Grünwalder Straße 114 in München.

Die Heimspiele der Profimannschaft fanden in der Saison 2018/2019 im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße statt, das hierzu mietweise von der Stadt München überlassen wurde. Die Vermarktungsrechte innerhalb des Stadions können im Wesentlichen vom TSV München 1860 ausgeübt werden. Die Cateringrechte im Stadion an der Grünwalder Straße liegen bei der Vermieterin. Das Merchandising der Profimannschaft obliegt der TSV 1860 Merchandising GmbH, für die dem TSV München 1860 ein Teilgewinnbezugsrecht zusteht, Mitgliedsbeiträge kommen dem Verein zu Gute, der von diesen zu einem großen Teil den Betrieb des NLZ bis zur U17 finanziert.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 6,5 Mio. Euro und ist eingeteilt in 5.098.020 auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 sind bei den Vorzugsaktien die Stimmrechte gemäß § 140 Absatz 2 AktG aufgelebt.

Gesellschafter des TSV München 1860 sind die HAM International Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, sowie der TSV München von 1860 e.V., München.

Komplementäre und alleinberechtigte Geschäftsführerin ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München, vertreten durch ihre Geschäftsführer.

b. Entwicklung der Branche und Gesamtwirtschaft

In Europa wird angesichts der unsicheren Handelssituationen und politischen Instabilität in zahlreichen Industrie- und Schwellenländern und somit einiger wichtiger Handelspartner mit einem geringeren Wirtschaftswachstum gerechnet. Nach einem Zuwachs von 1,9 % im Jahr 2018 geht die Europäische Kommission in ihrer Herbstprognose für den Euroraum von einem Wachstum von 1,1 % im Jahr 2019 aus. Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in der EU wird sich ebenfalls nach 2,1 % im Vorjahr auf 1,4 % in 2019 verringern1. Für das Jahr 2020 rechnet die Europäische Kommission für den Euroraum mit einem Wachstum von 1,2 % und für die gesamte EU von 1,4 % und somit auf dem aktuellen Niveau.

Das Expansionstempo in Deutschland war im Jahr 2018 durch ungünstigere außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Kapazitätsengpässen gedämpft, dennoch befindet man sich in einer der längsten Aufschwungphasen der Nachkriegszeit. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2018 mit 1,5 % höher als im Vorjahr. Für das Jahr 2019 rechnet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung infolge des deutlich verlangsamten Wachstums der Weltwirtschaft, von dem Deutschland besonders betroffen ist, da der Industriesektor sich bereits in einer Rezession befindet, nur noch mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,5 % in 2019. Angesichts der rückläufigen Produktion und der eingetrübten Geschäftsaussichten rechnet man auch für das Jahr 2020 nur mit einem Wachstum von 0,9 %. 2.

Die Spielzeit 2018/2019 war die 56. Saison seit Einführung der Bundesliga. Dabei steht der deutsche Vereinsfußball im internationalen Vergleich weiterhin mit vorne und belegt in der Fünfjahreswertung der UEFA den vierten Platz hinter Spanien, England und Italien.

Neben der Bundesliga und der 2. Bundesliga hat sich der deutsche Fußball mittlerweile immer weiter professionalisiert, was sich nicht zuletzt in der mehr als 10-jährigen eingleisigen 3. Liga widerspiegelt. Selbst in den Regionalligen spielen viele Vereine mit professionellen Strukturen wie z.B. die Traditionsvereine 1. FC Saarbrücken, Rot-Weiß Essen oder Alemannia Aachen.

Zum ersten Mal besuchten mehr als drei Millionen Zuschauer die Spiele der 3. Liga und der Zuschauerschnitt lag somit mit 8.132 auch erstmals über 8.000 Zuschauern. Darüber hinaus wurden auch erstmals 2 Spiele der 3. Liga live in der ARD übertragen (1. FC Kaiserslautern gegen 1860 München und 1860 München gegen den Karlsruher SC), beide mit Beteiligung des TSV München 1860. Der Umfang der TV-Berichterstattung stieg im Vergleich zum Vorjahr auch leicht auf 1.390 Stunden.

Der Wettbewerb um den Aufstieg in eine der beiden Bundesligen wird daher immer intensiver, gleichzeitig steigen aber auch Attraktivität und Vermarktungsmöglichkeiten insbesondere der 3. Liga. Insgesamt stellt die 3. Liga für die Vereine aufgrund des großen Abstands in der Vermarktung zur 2. Bundesliga aber eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Der durchschnittliche Verlust der Mannschaften der 3. Liga betrug für die Saison 17/18 TEUR 652. Für die Saison 18/19 rechnet der DFB auf Basis der ihm vorliegenden Zahlen mit einem durchschnittlichen negativen Saisonergebnis von – TEUR 1.539.

1 Herbstprognose EU Kommission
2 Sachverständigenrat Konjunkturprognose 2019 und 2020

c. Sportliche Entwicklung

Der TSV München 1860 startete nach dem Aufstieg aus der Regionalliga Bayern in der Saison 2017/2018 mit der im Gros zusammengebliebenen Aufstiegsmannschaft um den Cheftrainer Daniel Bierofka in die Saison 2018/2019 in der 3. Liga. Neben Vertragsverlängerungen mit Sascha Mölders konnte diese Mannschaft mit Adriano Grimaldi, Quirin Moll, Herbert Paul, Marius Willsch, Stefan Lex, Efkan Bekiroglu, Alessandro Abruscia, Kristian Böhnlein, Semi Belkahia, Simon Lorenz und Romuald Lacazette zusätzlich verstärkt werden. Mit dieser wettbewerbsfähigen Mannschaft wollte die Geschäftsführung einen Platz im gesicherten Mittelfeld in der 3. Liga erreichen.

Bis zur Winterpause sammelte der TSV 1860 München 26 Punkte und befand sich zu diesem Zeitpunkt auf Platz 9 und somit, wie angestrebt im gesicherten Mittelfeld. In der Winterpause verließ bereits nach einem halben Jahr Adriano Grimaldi wieder den Verein. Als Ersatz wurde Prince Osei Owusu für die verbleibende Saison ausgeliehen. Darüber hinaus wurde der Vertrag mit Nicholas Helmbrecht im Januar 2019 aufgelöst und Simon Seferings bis zum 30. Juni 2019 an den VfR Garching verliehen.

In der Rückserie war der TSV 1860 München nach dem 30 Spieltag mit 43 Punkten auf Platz 5 der Tabelle. Durch eine Niederlagenserie in den folgenden Monaten konnte man sich allerdings erst am vorletzten Spieltag durch einen Sieg im Heimspiel gegen Fortuna Köln den Klassenerhalt in der 3. Liga sichern. Der TSV 1860 München schloss die Saison 2018/2019 mit 47 Punkten auf Tabellenplatz 12 ab. Da nach der sportlichen Qualifikation auch die Lizenzierungsbedingungen für die 3. Liga erfüllt werden konnten, spielt der TSV 1860 München auch in der Saison 19/20 in der 3. Liga.

Im DFB-Pokal ist der TSV München 1860 in der Saison 2018/2019 in der 1. Runde gegen Holstein Kiel und im Toto-Pokal im Halbfinale gegen Viktoria Aschaffenburg ausgeschieden und konnte sich somit nicht für den DFB-Pokal in der Saison 19/20 qualifizieren.

Das sportliche Ziel erreichen konnte die U21 in der Bayernliga Süd mit Platz 10 (ausgegebenes Saisonziel Nichtabstieg).

Die dritte Mannschaft des TSV München 1860, das U19-Team, erreichte nach einer enttäuschenden Saison nur Platz 3 in der A-Junioren Bayernliga. Damit wurde die angestrebte Rückkehr in die A-Junioren Bundesliga klar verfehlt.

Die Saison 2018/2019 kann daher aus sportlicher Sicht im Hinblick auf den Profibereich als befriedigend bewertet werden. Der Verein konnte durch die Rückkehr in das Stadion an der Grünwalder Straße und eine die Werte des TSV München 1860 verkörpernde Mannschaft eine Vielzahl an Sympathien für sich gewinnen und auch die Attraktivität für Partner und Sponsoren erhöhen.

d. Darstellung des Geschäftsverlaufs

Für den TSV München 1860 ist die Gesamtleistung der wesentliche finanzielle Leistungsindikator, der als Steuerungsgröße der Geschäftsführung dient.

Die Aufwandsseite eines Fußballklubs ist aufgrund der Fristigkeit von Verträgen bereits vor einer Spielzeit weitestgehend bestimmt. So sind insbesondere die fixen Personalkosten im Profibereich durch den Abschluss von Verträgen, die in der Regel mindestens bis zum Ende der Spielzeit Gültigkeit haben, sowie die weiterhin bedeutenden Spielbetriebskosten (u.a. für Stadionnutzung) bereits frühzeitig festgelegt. Signifikante Veränderungen während einer Spielzeit ergeben sich im Wesentlichen aus Transferaktivitäten im Winter.

Für den Geschäftsverlauf ganz entscheidend sind daher der sportliche Erfolg sowie der hierdurch beeinflusste Zuspruch von Zuschauern und Sponsoren. Durch den Aufstieg in die 3. Liga in der Saison 2017/2018 konnte die Euphorie rund um die Rückkehr ins Stadion an der Grünwalder Straße, die nach dem Doppelabstieg vor der Saison 2017/2018 entstanden ist, aufrechterhalten werden. In der Saison 2018/2019 waren trotz der Kapazitätserweiterung nahezu alle Heimspiele des TSV ausverkauft. Der Zuschauerschnitt betrug in der Saison 2018/2019 14.953, was einen Anstieg gegenüber der letzten Saison in der Regionalliga Bayern um ca. 20 % bedeutet. Die Auslastung betrug nahezu 100 %, was in der 3. Liga seinesgleichen sucht. Und auch bei Auswärtsspielen war der Zuschauerzuspruch überwältigend (v.a. ca. 6.000 Fans in Kaiserslautern bzw. 7.000 in Unterhaching). Somit ist der Zuspruch seitens der Fans für den TSV München 1860 trotz der Rückschläge durch den doppelten Abstieg in der Saison 2016/2017 ungebrochen. Durch die Kapazitätserweiterung und Preiserhöhungen konnten die Zuschauereinnahmen weiter gesteigert werden.

Durch den Aufstieg in die 3. Liga konnte der TSV München 1860 in der Spielzeit 2018/2019 Erträge aus der Zentralvermarktung i.H.v. EUR 1,0 Mio. generieren. Die Zentralvermarktung umfasst neben der TV-Vermarktung auch den einheitlichen Ärmelsponsor sowie den einheitlichen Spielball.

Nach dem Aufstieg konnte die Zusammenarbeit mit den wesentlichen Werbepartnern fortgeführt und zusätzlich neue Partner gewonnen werden. Der Agenturvertrag mit der Infront Germany GmbH, einer international tätigen Sportvermarktungsagentur, war auch weiter gültig. Durch die besseren Vermarktungsmöglichkeiten aufgrund der höheren Attraktivität der 3. Liga sowie der positiven Gesamtentwicklung des TSV München 1860 konnten im Bereich der Werbeerlöse signifikante Steigerungen bei den Erlösen erzielt werden.

Dem Anstieg der o.g. Erlöse stand jedoch auch v.a. im Bereich des Personalaufwands für den Spielbetrieb eine deutliche Erhöhung der Kosten entgegen. Im außersportlichen Bereich konnten noch einige zusätzliche Kostensenkungen erzielt werden; im Vergleich zur Vorsaison stiegen die Personalkosten dennoch in Summe um ca. 30 %.

Das Geschäftsjahr 2018/2019 schließt insgesamt mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -4,3 Mio. ab. Dem gegenüber steht ein im Dezember 2018 prognostizierter Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR – 3,2 Mio. Somit liegt der Jahresfehlbetrag i.W. infolge von nicht erzielten geplanten Vermarktungserlösen (-EUR 0,3 Mio.), nicht eingeplanten Strafen durch den DFB (-EUR 0,2 Mio.), sonstigen nicht geplanten Aufwendungen (-EUR 0,2 Mio.) und periodischen Verschiebungen (-EUR 0,3 Mio.) deutlich über der Prognose.

Wie oben beschrieben, ist die Gesamtleistung der wesentliche finanzielle Leistungsindikator. Die Entwicklung der Gesamtleistung (i.W. der Umsatzerlöse) wurde bereits oben beschrieben. Im Lagebericht des Vorjahres wurde ein leichtes Wachstum prognostiziert. Diese Prognose wurde knapp verfehlt.

Das Geschäftsjahr 2018/2019 war somit im Wesentlichen durch die Neuausrichtung des Vereins in der 3. Liga geprägt. Zusammenfassend ist das Geschäftsjahr 2018/2019 insgesamt zufriedenstellend gewesen, da die gesetzten Umsatzziele nahezu erreicht wurden.

e. Nachwuchsarbeit und Talentförderung

Analog zum Bereich Forschung und Entwicklung sind im bezahlten Fußball die Nachwuchsarbeit und Talentförderung der Jugendfußballer zu sehen. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von jungen Fußballspielern versteht der TSV München 1860 insbesondere die Talentsichtung und die Trainingsmodule in den Jugendmannschaften bis einschließlich der U15-Mannschaften. Die Entwicklung von Fußballspielern beginnt mit der Aufnahme in den Leistungsbereich im Sinne von Anhang V der Lizenzierungsordnung der DFL.

Die überdurchschnittlich erfolgreiche Arbeit in den Jugend- und Amateurbereichen zeigte sich bislang besonders deutlich darin, dass die Mannschaften des Leistungsbereichs (U19 und U17) in der national jeweils höchsten Spielklasse spielten. Nach dem Abstieg beider Mannschaften aus der höchsten Spielklasse in der Saison 2016/2017 wurde auch in der Saison 2018/2019 leider mit beiden Mannschaften der Wiederaufstieg verfehlt. Die dennoch unverändert hohe Qualität der Jugendarbeit beim TSV München 1860 konnte durch die wiederholte Auszeichnung des Jugendleistungszentrums in der höchsten vergebenen Kategorie (drei Sterne) durch den DFB belegt werden.

Der schwierige Übergang für junge Fußballspieler vom Jugend- und Amateurbereich in den Profi-Fußball wurde beim TSV München 1860 in den vergangenen Spielzeiten ebenfalls sehr erfolgreich praktiziert. Konkretisiert wurde der Erfolg der Arbeit durch die Einsätze selbst ausgebildeter Spieler in der Profi-Mannschaft sowie die Erlöse, die aus Transfers dieser Spieler und aus Ausbildungsentschädigungen erzielt werden konnten.

Die Ausbildung junger Spieler ist allerdings auch mit einem großen Kostenapparat verbunden. Allein für den Unterhalt der U21 und der U19 sowie der Verwaltung des NLZ wendet der TSV München 1860 in der Saison 2018/2019 einen siebenstelligen Betrag auf. Nach Ansicht der Geschäftsführung sind Kosten in dieser Größenordnung unterhalb der 2. Bundesliga nicht aus eigenen Mitteln zu stemmen.

2. Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft im Berichtszeitraum

a. Vermögenslage

Bereinigt um den Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 25,6 Mio. beträgt das Aktivvermögen der Gesellschaft rd. EUR 11,0 Mio. Gegenüber dem Vorjahr (EUR 10,0 Mio.) entspricht dies einem Anstieg um 10,5 %. Die langfristigen Aktiva haben sich infolge der geringen Investitionen in den letzten beiden Spielzeiten in Summe um 7,9 % reduziert; dies beruht im Wesentlichen auf den Abschreibungen des Geschäftsjahres. Den wesentlichen Anteil an der Zunahme des Aktivvermögens haben die stichtagsbedingt erhöhten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) sowie die liquiden Mittel in Höhe von EUR 3,9 Mio. (Vorjahr: EUR 2,8 Mio.). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen durch den vorgezogenen Dauerkartenverkauf für die Saison 2019/2020 im Juni 2019 und dem Abruf von Darlehen gegen Ende der Saison 2018/2019 begründet.

Die wesentlichen Aktivposten zum 30. Juni 2019 betreffen die Gebäude auf dem Erbpachtgrundstück am Trainingsgelände Grünwalder Straße (Buchwert EUR 4,5 Mio.), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1,5 Mio.) und den Bestand an liquiden Mitteln (EUR 3,9 Mio.).

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöhte sich von EUR 22,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 25,6 Mio. Dieser Anstieg ist vollumfänglich auf den in der Saison 2018/2019 erzielten Verlust zurückzuführen (Ergebnis nach Steuern EUR -4,9 Mio.). Gegenläufig wirkte sich die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen i.H.v. EUR 1,5 Mio. aus.

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haben sich um rd. EUR 4,8 Mio. gegenüber dem Vorjahresstichtag erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (EUR +1,9 Mio.), der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 0,6 Mio.) und der sonstigen Verbindlichkeiten (EUR 2,2 Mio.) zurückzuführen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2018/2019 wurde ein neues Gesellschafterdarlehen i.H.v. EUR 2,0 Mio. gewährt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erhöhten sich somit im Wesentlichen um den bis zum Bilanzstichtag nicht in Genussrechte umgewandelten Darlehensbetrag des in der Saison 2018/2019 gewährten Darlehens und durch die Zinsbelastung. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten ist i.W. durch den Abruf des von die Bayerische gewährten Darlehens in Höhe von EUR 2,0 Mio. bedingt.

Der Anstieg der passiven Rechnungsabgrenzungsposten um EUR 0,5 Mio. resultiert i.W. aus den höheren Einnahmen aus dem Dauerkartenverkauf (+EUR 0,5 Mio.) bis zum Bilanzstichtag.

Ungefähr 88 % der ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten stehen der Gesellschaft länger als 1 Jahr zu Verfügung. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter HAM in Höhe von EUR 14,0 Mio. sind mit einem Rangrücktritt versehen; mit Vereinbarung vom 30. Juni 2019 wurden Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 17,9 Mio. inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen bis einschließlich 30. Juni 2021 gestundet, sodass diese Gesellschafterdarlehen am 1. Juli 2021 fällig werden.

Außer handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind sämtliche Verbindlichkeiten außer das Darlehen von die Bayerische unbesichert. Als Sicherheit für dieses Darlehen dienen potentielle zukünftige Transfererlöse.

b. Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage werden die Segmente anhand der durch den DFB vorgeschriebenen Aufgliederung der Umsatzerlöse gebildet. Eine Segmentierung i.S.d. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. DRS 3 liegt nicht vor.

Aufgrund des Aufstiegs aus der Regionalliga Bayern in die 3. Liga und der Kapazitätserweiterung des Stadions an der Grünwalder Straße sind die Erträge und Aufwendungen der Saison 2018/2019 nur bedingt mit denen der Saison 2017/2018 vergleichbar.

Die Umsatzerlöse in der Saison 2018/2019 blieben insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres; hier konnten v.a. im Bereich der medialen Verwertung um EUR 0,8 Mio., im Bereich Spielbetrieb um EUR 0,8 Mio. und im Bereich der Werbung um EUR 0,9 Mio. mehr generiert werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus den besseren Vermarktungsmöglichkeiten in der 3. Liga (Zentralvermarktung durch den DFB sowie höhere Attraktivität der 3. Liga), einer stetigen Verbesserung der Vermarktungsattraktivität und der Kapazitätserweiterung des Stadions an der Grünwalder Straße um 2.500 Stehplätze. Die Umsatzerlöse im Bereich Transfers liegen um EUR 2,0 Mio. unter dem Vorjahreswert. Transfererlöse können nicht als regelmäßige und nachhaltige Erlöse eingeplant werden, sondern sind immer als Sondereffekte zu bewerten.

Die Personalaufwendungen stiegen im Vorjahresvergleich um EUR 1,7 Mio., d.h. um 31 %. Diese Entwicklung ist vorwiegend durch die höheren Aufwendungen für die 1. Mannschaft in der 3. Liga und höheren Aufwendungen im Nachwuchsbereich begründet. In der Verwaltung konnten die Kosten weiter gesenkt werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wie die Personalaufwendungen durch den Aufstieg in die 3. Liga geprägt. Insoweit erhöhten sich die Aufwendungen um EUR 1,4 Mio. auf EUR 7,5 Mio. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Verbandsabgaben (inkl. Geldstrafen) um EUR 0,3 Mio., höheren Kosten für die Bewirtung der VIP Kunden um EUR 0,1 Mio. und höheren Reisekosten (+EUR 0,2 Mio.) sowie höheren Werbekosten (+EUR 0,3 Mio.), die alle in direkter Korrelation zu den Mehrerlösen stehen und gestiegenen Aufwendungen für Vermittlung von Spielern und Trainern um EUR 0,1 Mio., die in Relation zu den Personalkosten Spielbetrieb stehen sowie höheren Aufwendungen aus Einmaleffekten (+EUR 0,3 Mio.) Dagegen konnten die Aufwendungen für die Verwaltung um EUR 0,3 Mio. reduziert werden.

Das Ergebnis nach Steuern hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 2,7 Mio. verschlechtert und beträgt EUR -4,9 Mio.

c. Finanzlage

Von Seiten der Gesellschafter wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 ein neues Darlehen in Höhe von EUR 2,0 Mio. gewährt.

Insgesamt hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018/2019 einen Netto-Cashflow von EUR 1,2 Mio. Der Zahlungsmittelabfluss aus der operativen Tätigkeit betrug dabei EUR -2,6 Mio., der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit EUR -0,2 Mio. Der Zahlungsmittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug EUR 4,0 Mio.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war auch im vergangenen Geschäftsjahr 2018/2019 durch ausreichende liquide Mittel sichergestellt.

Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und dem Darlehen von die Bayerische bestehen keine Finanzschulden bei Kreditinstituten und Finanzleasingverbindlichkeiten.

3. Prognosebericht

a. Sportliche Prämissen

Die Lizenzmannschaft nimmt in der Spielzeit 2019/2020 am Spielbetrieb der 3. Liga und am Toto-Pokal teil. Das Gros des Kaders bilden die Spieler der letztjährigen Mannschaft. Mit Dennis Erdmann, Timo Gebhart und Prince Osei Owusu sowie einigen Spielern aus der U19 (wie z.B. Leon Klassen oder Fabian Greilinger) konnte die Mannschaft zusätzlich verstärkt werden, um eine wettbewerbsfähige Mannschaft für die 3. Liga zu stellen. Darüber hinaus wurden die Verträge mit Alessandro Abruscia und György Hursan im Juni 2019 aufgelöst und auslaufende Verträge nicht verlängert. Im November 2019 wurde der Vertrag mit Cheftrainer Daniel Bierofka im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Zum 11. November 2019 wurde Michael Köllner als neuer Cheftrainer engagiert.

Zur Winterpause belegt der TSV München 1860 mit 29 Punkten den 10. Tabellenplatz in der 3. Liga. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass mit der aktuellen Mannschaft das Ziel eines sicheren Mittelfeldplatzes erreicht werden kann.

Im Toto-Pokal hat man das am 31. März 2020 stattfindende Halbfinale erreicht.

Ebenso wichtig wie die Abschlussplatzierung ist nach Einschätzung der Geschäftsführung die Sichtbarmachung einer sportlichen Philosophie, die durchgängig durch alle Mannschaften von der U9 an im TSV München 1860 verfolgt werden soll. Günther Gorenzel trägt hierfür als Geschäftsführer Sport die Verantwortung.

b. Wirtschaftliche Prämissen

Der TSV München 1860 geht für die Saison 2019/2020 davon aus, das Niveau der Zuschauerzahlen aus dem Vorjahr halten zu können. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Heimspiele in der Saison 2019/2020 weiter im Stadion an der Grünwalder Straße ausgetragen werden und der steigenden Attraktivität der Gegner durch zwei zusätzliche bayerische Vereine, hier v.a. das Derby gegen den FC Bayern II. Durch den Verbleib in der „Heimat Grünwalderstadion“ erhofft sich die Geschäftsführung weiter eine Stärkung der sportlichen Leistungsfähigkeit durch eine wie in der Vorsaison stimmungsvolle Atmosphäre.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass in der neuen Saison nahezu alle Spiele ausverkauft sein werden und durch erfolgte Preiserhöhungen zusätzlich höhere Umsatzerlöse erzielt werden können.

Für die aktuelle Saison konnten 8.662 Dauerkarten verkauft werden. Bislang waren die Heimspiele des TSV München 1860 in der 3. Liga nahezu ausverkauft und anhand der bisherigen Erfahrungen und dem bereits angelaufenen Vorverkauf für die verbleibenden Heimspiele ist davon auszugehen, dass auch die verbleibenden Heimspiele nahezu ausverkauft sein werden. In den ersten sechs Monaten der Saison 2019/2020 konnten Erträge aus dem Spielbetrieb (inkl. des Heimspiels im Toto-Pokal) in Höhe von EUR 1,9 Mio. generiert werden.

Im Wesentlichen abhängig von dem Eintreten der Bedingungen für weitere erfolgsabhängige Zusatzzahlungen für die Spieler Sven Bender und Felix Uduokhai und weiteren Transferbeteiligungen von bereits abgegebenen Spielern können die Transfererlöse in der verbleibenden Saison bzw. in der nächsten Saison für Zusatzeinnahmen sorgen. Bislang konnten hieraus in der Saison 2019/2020 EUR 2,4 Mio. erzielt werden. Diese Transfererlöse betreffen i.W. Transferbeteiligungen für die Spieler Weigl und Pongracic.

Im Bereich der Vermarktung wird eine deutliche Erhöhung der Sponsoringerlöse gegenüber der vorangegangenen Spielzeit angenommen. Mit allen wesentlichen Vermarktungspartnern konnte eine weitere Zusammenarbeit für die aktuelle Saison 2019/2020 vereinbart werden. Bei einigen Partnern, wie v.a. dem Hauptsponsor „die Bayerische“ konnte das Sponsoringvolumen sogar deutlich erhöht werden. Da die 3. Liga eine deutschlandweite Liga ist und v.a. durch den Abstieg des 1. FC Magdeburg, den Verbleib des 1. FC Kaiserslautern und Eintracht Braunschweig in der 3. Liga und den Aufstieg von Waldhof Mannheim ist die Attraktivität für Sponsoren höher als in der Vorsaison. Außerdem befindet sich der TSV München 1860 nach dem Abstieg weiterhin in einer Wachstumsphase. Für den TSV München 1860 und dessen Sponsoren wird die Attraktivität zusätzlich durch den Abstieg des FC Ingolstadt und den Aufstieg der 2. Mannschaft des FC Bayern und den daraus resultierenden zusätzlichen „Derbys“ weiter erhöht. Die fehlenden Bewirtungsmöglichkeiten für Business-Seats im Stadion an der Grünwalder Straße wurden durch den Beibehalt der größeren Alm am Trainingsgelände inkl. Shuttleservice zum Stadion kompensiert, und somit können auch in der Saison 2019/2020 Business-Seats angeboten werden. Für die Saison 2020/2021 wird konservativ mit einem leichten Rückgang der Sponsoringerlöse geplant. Derzeit befindet man sich mit allen wesentlichen Vertragspartnern in aussichtsreichen Gesprächen, um die Zusammenarbeit auch für die Saison 2020/2021 fortzusetzen. Bei weiterer positiver Entwicklung ist sogar eine Umsatzsteigerung möglich.

Darüber hinaus erhält der TSV München 1860 aus Zentralvermarktung der medialen Verwertungsrechte der 3. Liga ca. EUR 0,8 Mio. vom DFB. Neben den medialen Verwertungsrechten umfasst die Zentralvermarktung auch den einheitlichen Ärmelsponsor als Kompositlogo mit dem Drittligalogo auf dem rechten Ärmel sowie den einheitlichen Spielball, für die der TSV München 1860 vom DFB weitere EUR 0,2 Mio. erhält.

Infolge der o.g. Effekte erwartet die Geschäftsführung, dass die Gesamtleistung im Vergleich zum Vorjahr deutlich ansteigen wird.

Das Budget für die 1. Mannschaft für 2019/2020 liegt leicht unter dem Niveau der Spielzeit 2018/2019. Durch die Zusage von einigen Sponsoren zur Finanzierung von einigen Spielern konnten die anvisierten Spielerzugänge realisiert werden und nach Ansicht der Geschäftsführung steht der sportlichen Leitung ein konkurrenzfähiger Kader für die 3. Liga zur Verfügung. Für die Saison 2020/2021 geht die Geschäftsführung von einem unter dem Niveau der aktuellen Saison liegenden Budget für die 1. Mannschaft aus. Dies soll im Wesentlichen durch eine Verkleinerung des Kaders und des vermehrten Setzens auf junge Spieler mit Entwicklungspotential gelingen.

Die Kosten für den Spielbetrieb werden in der Saison 2019/2020 leicht sinken; dies resultiert im Wesentlichen aus den niedrigeren Reisekosten der 1. Mannschaft. Für die Saison 2020/2021 rechnet die Geschäftsführung mit weiter sinkenden Kosten. Die Geschäftsführung arbeitet stetig an der Optimierung der Kostenstruktur.

Für die Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 erwartet der TSV München 1860 jeweils ein negatives Ergebnis nach Steuern im niedrigen siebenstelligen Bereich. Der hieraus resultierende Liquiditätsbedarf kann aus den zugesagten Fremdmitteln ausgeglichen werden. Nach den für diese und die vergangene Saison getroffenen Entscheidungen, mit Hilfe von Gesellschaftermitteln und einem Darlehen eines Dritten gezielt in den sportlichen Bereich zu investieren (insbesondere den Kader der ersten Mannschaft, aber auch den Erhalt der NLZ-Struktur) und dem aus diesen Entscheidungen resultierenden Defizit zu planen, ist es Ziel der Geschäftsführung, mit Hilfe einer strategischen Ausrichtung über mehrere Spielzeiten die Basis für eine nachhaltige Entwicklung der sportlichen Struktur zu schaffen.

Bei der Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga wird die Abhängigkeit von Gesellschafterbeiträgen (insbesondere durch Stundungen) mittelfristig weiterbestehen.

c. Finanzielle Prämissen

Der Gesellschaft wurden von einem Gesellschafter ein Darlehen über EUR 2,0 Mio., das im Dezember 2018 in Höhe von EUR 1,5 Mio. in Genussrechte umgewandelt wurde, und zum anderen von die Bayerische ein Darlehen in gleicher Höhe zur Finanzierung der nächsten beiden Spielzeiten 2018/2019 und 2019/2020, eingeräumt. Durch diese Darlehen ist der aus der Planung abzuleitende Liquiditätsbedarf für die Spielzeit 2019/2020 und 2020/2021 abgedeckt. Der Restbetrag aus dem Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 0,5 Mio. wurde im Juli 2019 in Genussrechte umgewandelt. Im Dezember 2019 wurden weitere Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 4,9 Mio. in Genussrechte umgewandelt. Das Darlehen von die Bayerische wurde im Dezember in Höhe von EUR 1,0 Mio. vorübergehend zurückgeführt.

Die Gesellschafterdarlehen belaufen sich zum 30. Juni 2019 auf insgesamt EUR 18,4 Mio. Über Gesellschafterdarlehen wurden Rangrücktritte in Höhe von EUR 14,0 Mio. ausgesprochen. In einer Vereinbarung vom 30. Juni 2019 wurden die Darlehen der HAM International Limited (EUR 17,9 Mio.) und die Verbindlichkeiten der H.I. Squared (insgesamt EUR 4,6 Mio.) bis zum 1. Juli 2021 gestundet.

4. Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken

a. Risikomanagement

Die Geschäftsführung des TSV München 1860 identifiziert, bewertet und steuert die Risiken der Gesellschaft insbesondere in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen in einem kontinuierlichen Prozess. Hierzu wurde ein Berichtswesen institutionalisiert, das der frühzeitigen Identifizierung von Risiken und der entsprechenden Gegensteuerung dienen soll. Die von der Gesellschaft identifizierten Risiken werden dabei jeweils im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und, sofern relevant, im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die DFB-Betrachtung der Liquiditätssituation der Gesellschaft bewertet.

Tragende Säulen des Risikomanagementsystems sind das monatliche Berichtswesen, der jährliche Budgetierungsprozess und dessen Abstimmung mit dem DFB sowie der stetige Austausch mit den Gesellschaftern oder deren Vertretern. Nicht zuletzt greift die Gesellschaft auf die Analysen von DFL und DFB zurück, um Entwicklungen innerhalb der Branche frühzeitig zu erfassen und zu nutzen bzw. gegenzusteuern, und nimmt regelmäßig an den Fachtagungen der Verbände teil.

b. Umfeld- und Branchenrisiken

Die Attraktivität des Fußballs in Deutschland ist seit vielen Jahren unangefochten. Als Sportart Nummer eins in Deutschland erfährt der Fußball eine sehr hohe Akzeptanz bei Zuschauern, Sponsoren und TV-Konsumenten. Verstärkt werden diese Tendenzen neben der Spannung in den Ligawettbewerben durch die Erfolge der deutschen Teilnehmer in den internationalen Vereinswettbewerben sowie der Nationalelf. Ein Rückgang der Attraktivität durch z.B. Verdrängung durch andere Sportarten oder durch ein verändertes Konsumentenverhalten könnte sich auf die Ertragslage der teilnehmenden Klubs und somit auch auf den TSV München 1860 auswirken.

Die Gesellschafter des TSV München 1860 verfolgen das Ziel, den Klub mindestens mittelfristig wieder in der 2. Bundesliga zu etablieren. Gleichzeitig verfügt der Klub nicht über eine eigene Spielstätte, sondern ist lediglich Mieter des Stadions an der Grünwalder Straße.

Der TSV München 1860 trägt seine Heimspiele in der 3. Liga im Stadion an der Grünwalder Straße aus. Allerdings ist das Stadion an der Grünwalder Straße im heutigen Zustand nicht für die 2. Bundesliga zugelassen, so dass im Falle einer Rückkehr in die 2. Bundesliga umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig wären oder eine alternative Lösung gefunden werden muss. Die von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie ergab, dass eine Kapazitätserweiterung auf 18.105 Zuschauer unter der gleichzeitigen Erfüllung der Vorgaben der DFL für die 2. Bundesliga am aktuellen Standort möglich wäre. Die finale Einschätzung obliegt hier allerdings der DFL. Die Stadt München will noch in der aktuellen Saison beschließen, ob der Umbau des Stadions an der Grünwalder Straße genehmigt wird. Während der Bauphase von mindestens 2 Jahren müsste der TSV München 1860 allerdings seine Heimspiele an einem alternativen Standort austragen.

Teilnehmer der Bundesligen sowie der 3. Liga bedürfen neben der sportlichen Qualifikation für die jeweilige Liga auch der Erteilung einer Lizenz durch die DFL bzw. den DFB. Die Lizenzerteilung unterliegt einem streng regulierten Prozess, so dass einerseits den Lizenzgebern wenig Ermessensspielraum verbleibt, andererseits den Bewerbern eine hohe Planungssicherheit bei Einhaltung der Lizenzierungskriterien geboten wird. Das Verfehlen der vielfältigen Lizenzierungsbedingungen z.B. im infrastrukturellen, medientechnischen, finanziellen oder personellen Bereich oder sonstige Versäumnisse können dazu führen, dass die für den Spielbetrieb notwendige Lizenz nicht erteilt und der Klub trotz sportlicher Qualifikation nicht am Spielbetrieb der jeweiligen Liga teilnehmen kann, mit entsprechenden Auswirkungen in der Ertragslage.

Ebenso wichtig ist die Sichtbarmachung einer sportlichen Philosophie, die durchgängig durch alle Mannschaften von der U9 an im TSV München 1860 verfolgt werden soll. Durch die Zugehörigkeit zur 3. Liga sowie den nicht gelungenen Aufstieg der beiden Jugendmannschaften (U19 und U17) könnte es dem TSV München 1860 durch den großen Wettbewerb um junge Talente mangels Attraktivität oder des Zwangs, Kosten für das NLZ zu reduzieren, schwerfallen, gute junge Talente für sich zu gewinnen. Hier gilt es nun insbesondere, sich durch die hohe Qualität der Jugendarbeit und die hohe Durchlässigkeit zur ersten Mannschaft weiter herausragende Talente der Region zu sichern.

c. Leistungswirtschaftliche Risiken

Zwischen dem sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg eines Fußballklubs besteht eine enge Wechselwirkung. Das Erreichen eines Mindestmaßes an sportlichem Erfolg erfordert in der Regel den Einsatz finanzieller Mittel, erhöht aber gleichzeitig üblicherweise den wirtschaftlichen Erfolg. Ziel muss es daher sein, eine Ausgewogenheit zwischen den einzugehenden finanziellen Risiken und dem sportlichen Erfolg dauerhaft zu erreichen.

Dennoch kann ein Verfehlen der sportlichen Ziele wettbewerbsimmanent nicht ausgeschlossen werden. Ein Verfehlen sportlicher Ziele gefährdet daher den wirtschaftlichen Erfolg des Klubs. Im schlechtesten Fall kann auch der Verbleib in der 3. Liga mittelfristig zu einer Bestandsgefährdung führen, wenn nicht ein langfristiges, tragfähiges Konzept für die Teilnahme an der 3. Liga mit den Gesellschaftern, den Sponsoren, dem DFB, Fans und Zuschauern sowie den weiteren Stakeholdern abgestimmt werden kann.

Weiterhin geht die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA davon aus, dass die vom Deutscher Fußball-Bund e.V., Frankfurt am Main, im jeweiligen Statut 3. Liga festgeschriebenen Anforderungen für die Erteilung einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga im Rahmen der Lizenzierung entsprechend nachgewiesen und erfüllt werden können.

Das Verfehlen der sportlichen Ziele hat zudem Einfluss auf die Akzeptanz bei Zuschauern und Sponsoren und kann bei einem Verbleib in der 3. Liga oder gar einem Abstieg in die Regionalliga Bayern zu einer erhöhten Bestandsgefährdung führen.

Für den sportlichen Erfolg entscheidend ist die Leistungsfähigkeit des Profikaders. In zeitlicher Hinsicht kann der Profikader nur in den so genannten Transferperioden angepasst werden. Formschwächen oder Verletzungen können nur eingeschränkt innerhalb des Kaders ausgeglichen werden. Darüber hinaus können solche Entwicklungen auch bei einzelnen Spielern den sportlichen Erfolg negativ beeinflussen, ohne dass die Gesellschaft kurzfristige kompensatorische Maßnahmen ergreifen kann. Dies kann wiederum zu einer Verfehlung der sportlichen Ziele führen.

d. Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko

Die Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2019 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf TEUR 25.597. Für Darlehensverbindlichkeiten einschließlich aufgelaufener Darlehenszinsen in Höhe von insgesamt TEUR 14.018 liegen Rangrücktritte des Darlehensgebers vor. Dabei ist der Darlehensgeber mit seinem Darlehensrückzahlungsanspruch gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurückgetreten.

Die Gesellschaft verfügt zum 30. Juni 2019 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 3.940, plant jedoch für die beiden folgenden Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 mit negativen Jahresergebnissen. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung und den derzeitigen vertraglichen Regelungen mit Kreditgebern wird die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung aber bis mindestens zum Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 voraussichtlich in der Lage sein, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.

Bis zum 30. Juni 2021 weist die Planung der Geschäftsführung eine Durchfinanzierung ohne erneute Zuführung von finanziellen Mitteln von Gesellschafterseite auf. Die Planung von negativen Jahresergebnissen führt aber zu einer kontinuierlichen Verringerung der Liquidität.

Kann die Ertragskraft nicht gesteigert bzw. die Kosten reduziert werden, könnte es als Folge notwendig sein, dass die Gesellschaft in Zukunft wieder auf die Zuführung von finanziellen Mitteln der Gesellschafter angewiesen ist. Gleiches gilt, sollten sich geplante Erlöse nicht realisieren lassen oder unerwartete Kosten entstehen. Allerdings sieht die Geschäftsführung, insbesondere mit Blick auf die Konkurrenten in der 3. Liga, neben Einsparungspotentialen auch Möglichkeiten der Erlössteigerung, um den laufenden Betrieb aus den laufenden Einnahmen decken zu können.

Für den Fortbestand des Unternehmens ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt und sich gemäß der zugrunde gelegten Liquiditätsplanung und der Planwerte während der laufenden Spielzeit und der Spielzeit 2020/2021 entwickelt. Sollte sich die Liquidität des Unternehmens zum Beispiel aufgrund des Verfehlens von sportlichen und/oder leistungswirtschaftlichen Zielen nicht wie geplant entwickeln und die geplanten Zahlungszuflüsse nicht oder nur teilweise erreicht werden, ist die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder von Dritten angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet.

Nach derzeitiger Einschätzung der Geschäftsführung ist jedoch zu erwarten, dass die zentralen Planannahmen erreicht werden und insbesondere auch unter Berücksichtigung der erwarteten Zuflüsse aus Transfervereinbarungen von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist.

e. Chancen

Wesentliche Chancen für die Verbesserung des Planergebnisses und damit die Stärkung des Eigenkapitals sieht die Geschäftsführung im Eintritt folgender Ereignisse:

Qualifikation für den DFB-Pokal bzw. Weiterkommen über die 1. Hauptrunde hinaus

Verbesserte sportliche Platzierung bis hin zum Aufstieg in die 2. Bundesliga

Erlöse aus der Transfertätigkeit bzw. Partizipation an Transfers bei Weiterveräußerung

Über-Plan-Erträge aus der Vermarktung

Über-Plan-Erträge aus Zuschauereinnahmen

Weitere Verbesserung der Fanbindung durch die Rückkehr ins Stadion an der Grünwalder Straße

Fokussierung auf die Marke 1860 und darauf aufbauend eine Steigerung des Fanpotentials und der Attraktivität für Sponsoren und Partner durch eine junge, die Werte der Marke 1860 repräsentierende Mannschaft

Kostensenkungen für den Betrieb des Stadions

Eine verbesserte Zentralvermarktung durch den DFB

Weitere Kostensenkungen im NLZ

5. Bericht der Geschäftsführung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Im Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018/2019 hat die Geschäftsführung die folgende Schlusserklärung abgegeben:

„Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat nach den Umständen, die der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit diesem verbundenen Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen.“

 

München, den 4. Februar 2020

Michael Scharold, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Günther Gorenzel-Simonitsch, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Bilanz zum 30. Juni 2019

AKTIVSEITE

30.06.2019 30.06.2018
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.199,00 15.699,00
2. Spielerwerte 92.419,00 125.511,00
95.618,00 141.210,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.515.460,00 4.884.624,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 205.819,00 215.454,00
4.721.279,00 5.100.078,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1,00
2. Beteiligungen 110.000,00 110.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 14.625,00 14.625,00
124.625,00 124.626,00
4.941.522,00 5.365.914,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.452.020,72 1.053.631,12
2. Forderungen aus Transfer 139.375,21 0,00
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 128.160,20 312.973,15
4. Forderungen gegen Gesellschafter 53.961,50 5.710,70
5. Sonstige Vermögensgegenstände 20.983,70 223.071,21
1.794.501,33 1.595.386,18
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.940.116,97 2.769.760,38
5.734.618,30 4.365.146,56
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 323.822,17 226.891,32
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 25.597.006,93 22.127.686,35
36.596.969,40 32.085.638,23

PASSIVSEITE

30.06.2019 30.06.2018
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kommanditkapital 6.500.000,00 6.500.000,00
II. Kapitalrücklage 9.105.115,90 9.105.115,90
III. Bilanzverlust -68.781.923,00 -64.471.467,24
IV. Genussrechtskapital 27.579.800,17 26.738.664,99
-25.597.006,93 -22.127.686,35
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 25.597.006,93 22.127.686,35
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 44.047,00 50.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.218.452,12 2.036.900,32
1.262.499,12 2.086.900,32
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.312.488,67 5.715.126,94
2. Verbindlichkeiten aus Transfer 1.053.515,45 971.881,25
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.971,62 14.477,92
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 19.146.017,30 17.229.456,93
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.595.484,16 416.194,69
davon aus Steuern EUR 437.803,36 (Vorjahr: TEUR 226)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 3.398,73 (Vorjahr: TEUR 1)
29.134.477,20 24.347.137,73
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.199.993,08 5.651.600,18
36.596.969,40 32.085.638,23

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019

1.7.2018-30.06.2019 1.7.2017-30.06.2018
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 10.439.176,86 10.398.425,11
2. Sonstige betriebliche Erträge 826.174,91 727.542,93
Gesamtleistung 11.265.351,77 11.125.968,04
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -511.140,09 -859.186,19
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.432.720,49 -4.193.230,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.532.483,38 -1.120.579,73
-6.965.203,87 -5.313.809,89
5. Abschreibungen
a) auf Spielerwerte -55.008,00 -23.889,00
b) auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände -12.500,00 -21.805,00
c) auf Sachanlagen -481.080,24 -471.560,15
-548.588,24 -517.254,15
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.539.930,43 -6.135.890,10
7. Erträge aus Beteiligungen 16.973,29 108.387,29
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32.476,90 29.144,16
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 32.355,90 (Vorjahr: TEUR 29)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -677.773,32 -672.969,38
davon an verbundene Unternehmen EUR 659.890,32 (Vorjahr: TEUR 660)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 3.843,33
11. Ergebnis nach Steuern -4.927.833,99 -2.231.766,89
12. Sonstige Steuern -41.486,59 -41.171,59
13. Ertrag aus der Verlustzuweisung Genussrechtskapital 658.864,82 531.266,88
14. Jahresfehlbetrag -4.310.455,76 -1.741.671,60
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -64.471.467,24 -62.729.795,64
16. Bilanzverlust -68.781.923,00 -64.471.467,24

Anhang für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019

1. Grundlagen

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat ihren Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister Abteilung B unter der Nummer 143565 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB sowie – den Besonderheiten des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft entsprechend – unverändert unter Berücksichtigung der Vorgaben des DFB. Den Bilanzzahlen zum 30. Juni 2019 wurden die Zahlen zum 30. Juni 2018 gegenübergestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Sie folgt in ihrem Aufbau außerdem den besonderen Vorgaben des DFB. Die Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung betreffen den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt. Aufgrund des Aufstiegs aus der Regionalliga Bayern in die 3. Liga zum Ende der Saison 2017/2018, der Kapazitätserweiterung im Grünwalder Stadion zur Saison 2018/2019 und der geänderten Zuordnung von Sachverhalten zwischen den Rückstellungen und den Verbindlichkeiten sowie zwischen dem Materialaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Zahlen v.a. im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung und den o.g. Bilanzpositionen nur eingeschränkt mit dem Vorjahreszeitraum vergleichbar.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.

Die Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2019 bilanziell überschuldet; der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf TEUR 25.597. Für Darlehensverbindlichkeiten einschließlich aufgelaufener Darlehenszinsen in Höhe von insgesamt TEUR 14.018 liegen Rangrücktritte des Darlehensgebers vor; dabei ist der Darlehensgeber mit seinem Darlehensrückzahlungsanspruch gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurückgetreten.

Die Gesellschaft verfügt zum 30. Juni 2019 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 3.940, plant jedoch für die beiden Folgejahre 2019/2020 und 2020/2021 mit negativen Jahresergebnissen. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung und der derzeitigen vertraglichen Regelungen mit Kreditgebern wird die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung aber bis mindestens zum Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 voraussichtlich in der Lage sein, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 wurde daher trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Zu dem gleichwohl bestehenden bestandsgefährdenden Risiko, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, verweisen wir auf Abschnitt 4.d. „Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögensgegenstände zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Spielerwerte werden linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Sofern der zum Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang erfasst.

Bei den Finanzanlagen werden Anteilsrechte mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert und Ausleihungen zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Bank- und Kassenguthaben sind mit den Nominalwerten aktiviert.

Die Abgrenzungsposten entsprechen den anteiligen Vorleistungen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Der sich aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz ergebende Überhang aktiver latenter Steuern wurde in Ausübung des Ansatzwahlrechtes des § 274 HGB nicht angesetzt. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aufgrund der Verlustsituation nicht angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Angaben zum Anteilsbesitz 1

Beteiligung Eigenkapital Ergebnis
in % in TEUR in TEUR
TSV 1860 Merchandising GmbH, München 1 100,0 295 154

1 Werte aus dem letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 entnommen

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat ihre Anteile an der TSV 1860 Merchandising GmbH am 11. Januar 2012 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juli 2011 an die H.I. Squared International GmbH, München, veräußert. Im Rahmen der Anteilsübertragung wurde vereinbart, dass die Anteile an der TSV 1860 Merchandising GmbH spätestens nach 20 Jahren wieder an die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zurückfallen. Aufgrund der vorstehenden Vereinbarung wird die Beteiligung an der TSV 1860 Merchandising GmbH weiterhin bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt als echtes Pensionsgeschäft gem. § 340b HGB.

Die LSV Löwen Sportrechte Vermarktungs GmbH & Co. KG, München, ist zum 30.6.2019 auf die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA angewachsen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben – wie bereits im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen TEUR 246 gegenüber Gesellschaftern und TEUR 1 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.098.020 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht gemäß § 140 Abs. 2 AktG mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 aufgelebt ist. Das Kapital verteilt sich wie folgt auf die Kommanditaktionäre der Gesellschaft:

EUR EUR
TSV München von 1860 e.V., München Stammaktien 2.600.000
HAM International Limited, Dubai/VAE Stammaktien 2.498.020
Vorzugsaktien 1.401.980
3.900.000
6.500.000

Komplementärin ohne Kapitaleinlage ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München.

Im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbetriebs wurde der sich aus der Ausgliederungsbilanz zum 1. Juli 2001 ergebende Unterschiedsbetrag zwischen übernommenem Vermögen und übernommenen Verbindlichkeiten abzüglich des im Rahmen der Ausgliederung als Gezeichnetes Kapital („Kommanditkapital“) ausgewiesenen Betrags von EUR 2.600.000,00 in Höhe von EUR 12.323,10 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 5. Juni 2011 wurde der den Nennbetrag der 2.498.020 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien übersteigende Ausgabebetrag gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Oktober 2012 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 5.400.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hatte eine ursprüngliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn das Genussrecht nicht von einer Partei fristgerecht gekündigt wird. Eine Kündigung des Vertrags kann mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2021 erklärt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2013 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 8.565.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2014 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 6.000.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Dezember 2016 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 8.500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Dezember 2018 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 1.500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüberden Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 21. Dezember 2023. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Die Genussrechte erfüllen die Voraussetzungen der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer HFA 1/1994 für einen Ausweis als bilanzielles Eigenkapital.

Kündigungen der o.g. Genussrechte sind bis dato nicht erfolgt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft (TEUR 422), ausstehende Rechnungen (TEUR 606) sowie Verpflichtungen gegenüber dem Personal (TEUR 126) gebildet.

Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten

Davon mit einer Restlaufzeit
30.06.2019 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.312 718 5.594 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 1.053 47 1.006 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 27 27 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 19.146 0 19.146 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.596 587 2.009 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 6.200 2.916 969 2.315
Gesamt 35.334 4-295 28.724 2.315
Davon mit einer Restlaufzeit
30.06.2018 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.715 2.215 3.500 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 972 972 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14 14 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 17.229 0 17.229 0
Sonstige Verbindlichkeiten 416 416 0 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 5.652 2.151 977 2.524
Gesamt 29.998 5.768 21.706 2.524

Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen TEUR 41 gegenüber Gesellschaftern und TEUR 16 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen insbesondere verzinsliche Darlehen sowie die aufgelaufenen Zinsen für diese Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 12.564. Des Weiteren sind unverzinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 5.791 enthalten. Für die Gesellschafterdarlehen nebst Zinsen bestehen in Höhe von TEUR 14.018 Rangrücktritte gemäß § 39 Abs. 2 InsO.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere abgegrenzte Erlöse aus Dauerkarten und das im Voraus erhaltene Nutzungsentgelt für das Jugendleistungszentrum sowie im Voraus erhaltene Vertragsabschlüsse.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

1.7.2018 – 30.06.2019 1.7.2017 – 30.06.2018
TEUR TEUR
Spielbetrieb 3.531 2.702
Werbung 3.885 2.995
Mediale Verwertung 948 159
Transfer & Ausbildungsentschädigung 614 2.651
Sonstige 1.461 1.891
10.439 10.398

Währungsumrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnungen i.H.v. TEUR 25 und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen von TEUR 21 enthalten.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat zum 30. Juni 2019 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 6.092, von denen TEUR 809 innerhalb eines Jahres sowie weitere TEUR 1.176 innerhalb von zwei bis fünf Jahren fällig sind. Im Wesentlichen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Für das Erbbaurecht an der Grünwalder Straße sind jährliche Erbpachtzinsen zu entrichten.

Aus der Änderungsvereinbarung zum Vermarktungsvertrag mit der H.l. Squared International GmbH, München, entstanden der Gesellschaft Verpflichtungen für Beratungsleistungen bis zum 30. Juni 2020.

Anzahl der Mitarbeiter

Im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 waren im Durchschnitt beschäftigt:

Lizenzmannschaft (Lizenzspieler, Funktionsteam) 39
Bezahlter Amateurfußball 24
Bezahlter Jugendfußball 29
Verwaltung 21
Geringfügig Beschäftigte 33
146

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München. Das Stammkapital der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH beträgt TEUR 25 und ist voll eingezahlt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München, als Komplementärin der Gesellschaft. Geschäftsführer der Komplementärin waren bzw. sind:

Michael Scharold, Kaufmännischer Geschäftsführer, Bad Endorf

Günther Gorenzel-Simonitsch, Sportlicher Geschäftsführer, München (seit 12. Februar 2019)

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA gehörten bzw. gehören folgende Mitglieder an:

Athanasios Stimoniaris, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der MAN SE und des MAN SE- Betriebsrats sowie des Gesamtbetriebsrats der MAN Truck & Bus AG (seit 16. April 2019 Vorsitzender)

Karl-Christian Bay, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer (stellvertretender Vorsitzender)

Peter Cassalette, Privatier (bis 3. Dezember 2018)

Yahya Abdullah Mohammad Ismaik, Operativer Leiter (bis 16. April 2019 Vorsitzender)

Robert Reisinger, selbständiger Unternehmensberater (bis 22. Dezember 2018)

Thomas Heigl, Vorstand der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.

Andrew Livingston, Legal Director Marya Group (seit 22. Dezember 2018)

Sebastian Seeböck, Leitung Kundendienst & Innendienst Coffeeteam GmbH (seit 22. Dezember 2018)

Vergütung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte

Die Geschäftsführer beziehen eine Vergütung über die TSV München von 1860 Geschäftsführungs GmbH. Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung von der Gesellschaft.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft erstellt keinen Konzernabschluss, da sie gemäß § 293 HGB (Größenabhängige Befreiung) hierzu nicht verpflichtet ist.

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

In einer Vereinbarung am 30. Juni 2019 wurden die Darlehen der HAM International Limited (EUR 17,9 Mio.) und die Verbindlichkeiten ggü. der H.l. Squared (insgesamt EUR 4,6 Mio.) sowie die Genussrechte bis zum 1. Juli 2021 gestundet. Am 3. Juli 2019 wurden Darlehen in Höhe von TEUR 500 in Genussrechtskapital umgewandelt. Mit Vereinbarungen vom 18. Dezember 2019 wurden Darlehen in Höhe von EUR 4,9 Mio. in Genussrechtskapital umgewandelt.

Mit Vereinbarung vom 29. November 2019 wurden die Ansprüche des TSV München von 1860 e.V. in Höhe von TEUR 791, die unter dem bis zum 30. Juni 2019 bestehenden Servicevertrag entstanden sind, bis einschließlich 30. Juni 2021 gestundet.

Für die aktuelle Saison konnten ca. 8.660 Dauerkarten verkauft werden. Bislang waren alle Heimspiele des TSV 1860 München in der 3. Liga nahezu ausverkauft, und anhand der bisherigen Erfahrungen und dem bereits angelaufenen Vorverkauf für die verbleibenden Heimspiele ist davon auszugehen, dass auch die verbleibenden Heimspiele nahezu ausverkauft sein werden.

Im Toto-Pokal steht man im Halbfinale.

Am 5. November 2019 ist Daniel Bierofka mit sofortiger Wirkung als Trainer des TSV 1860 München zurückgetreten. Zum 11. November 2019 konnte mit Michael Köllner ein neuer Trainer angestellt werden.

Im Januar 2020 wurde der Spieler Julian Weigl von Borussia Dortmund an Benfica Lissabon transferiert. Ebenfalls im Januar 2020 wurde der Spieler Marin Pongracic von Red Bull Salzburg an den VfL Wolfsburg transferiert. An diesen Transfers partizipiert der TSV 1860 München mit insgesamt ca. EUR 2,4 Mio.

Weitere wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.

 

München, den 4. Februar 2020

Michael Scharold, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Günther Gorenzel-Simonitsch, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Anlagengitter zum 30. Juni 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.7.2018 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.6.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 102.580,00 0,00 0,00 0,00 102.580,00
2. Spielerwerte 149.400,00 34.000,00 0,00 -15.000,00 168.400,00
251.980,00 34.000,00 0,00 -15.000,00 270.980,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.525.456,76 31.925,55 0,00 0,00 10.557.382,31
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 996.386,84 70.355,69 0,00 0,00 1.066.742,53
11.521.843,60 102.281,24 0,00 0,00 11.624.124,84
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00
2. Beteiligungen 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 14.625,00 0,00 0,00 0,00 14.625,00
134.625,00 0,00 0,00 -10.000,00 124.625,00
11.908.448,60 136.281,24 0,00 -25.000,00 12.019.729,84
Kumulierte Abschreibungen
1.7.2018 Abschreibung des Geschäftsjahres Abgänge 30.6.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 86.881,00 12.500,00 0,00 99.381,00
2. Spielerwerte 23.889,00 55.008,00 -2.916,00 75.981,00
110.770,00 67.508,00 -2.916,00 175.362,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.640.832,76 401.089,55 0,00 6.041.922,31
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 780.932,84 79.990,69 0,00 860.923,53
6.421.765,60 481.080,24 0,00 6.902.845,84
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.999,00 0,00 -9.999,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
9.999,00 0,00 -9.999,00 0,00
6.542.534,60 548.588,24 -12.915,00 7.078.207,84
Buchwerte
30.6.2019 30.6.2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.199,00 15.699,00
2. Spielerwerte 92.419,00 125.511,00
95.618,00 141.210,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.515.460,00 4.884.624,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 205.819,00 215.454,00
4.721.279,00 5.100.078,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1,00
2. Beteiligungen 110.000,00 110.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 14.625,00 14.625,00
124.625,00 124.626,00
4.941.522,00 5.365.914,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe in Abschnitt 1. „Grundlagen“ im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 4.d. „Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschrieben hat, dass es für den Fortbestand des Unternehmens unerlässlich ist, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt und sich gemäß der zugrunde gelegten Liquiditätsplanung und der Planwerte während der laufenden Spielzeit und der Spielzeit 2020/2021 entwickelt. Sollte sich die Liquidität des Unternehmens zum Beispiel aufgrund des Verfehlens von sportlichen und/oder leistungswirtschaftlichen Zielen nicht wie geplant entwickeln und die geplanten Zahlungszuflüsse nicht oder nur teilweise erreicht werden, ist die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder von Dritten angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet. Wie in Abschnitt 1. „Grundlagen“ im Anhang sowie in Abschnitt 4.d. „Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 5. Februar 2020

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stephan Mauermeier, Wirtschaftsprüfer

Florian Wenger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 Report of the Supervisory Board of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA for the Financial Year from 1 July 2018 to 30 June 2019
Der Aufsichtsrat übernahm im Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Hierbei forderte er eingehende Informationen über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Grundsätze der Geschäftspolitik und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. In the financial year from 1 July 2018 to 30 June 2019 the supervisory board fulfilled the functions assigned to it by law and the articles of association and asked for detailed information about the situation and development of the company, the principles of its business policy, and the essential business transactions.
Darüber hinaus wurden regelmäßig detaillierte schriftliche und mündliche Berichte des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin angefordert, um eine umfassende Information jederzeit zu gewährleisten. Furthermore, the supervisory board has regularly requested detailed written and oral reports of the managing director of the general partner, in order to assure being comprehensively informed at all times.
Der Jahresabschluss der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zum 30.06.2019, der Lagebericht sowie der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Vortrag des Jahresfehlbetrages sind in der Sitzung am 30. Juni 2020 geprüft worden. Der Jahresabschluss und der Bericht über die Lage der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sind im Auftrag des Aufsichtsrats von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände erhoben. Er hat den Jahresabschluss gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Vortrag des Jahresfehlbetrages auf neue Rechnung an. The annual financial statements of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA as of 30 June 2019, the management report as well as the proposal of the general partner about the net loss recorded in the financial year were reviewed by the supervisory board in its meeting on 30 June 2020. The annual financial statements and the management report of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA were audited based on the instruction of the supervisory board by Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Munich, and an unqualified audit opinion was issued. After final review of the annual financial statements, the supervisory board did not raise any objections. The annual financial statements were approved by the supervisory board. It supports the proposal of the general partner that the net loss recorded in the financial year should be carried forward.

 

30. Juni 2020

Athanasios Stimonaris, Aufsichtsratsvorsitzender / Chairman of the Supervisory Board

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