Steiner Company- wer sich rechtfertigen muss mit so einer Stellungnahme

Published On: Freitag, 18.04.2014By Tags:

der hat irgendwas dann wohl auch falsch gemacht bei der Konzeption des Fonds. Wer die Stellungnahme dann noch auf so einem „Stück Papier“ onhen Telefonnummer und Ansprechpartner für mögliche Rückfragen herausgibt, nun ja! Jeder im Markt weiss, das das Fondstelegramm sehr gute Analysen macht, sich dadurch einen sehr gute Reputation im markt erarbeitet hat. So was mit so einer Stellungnahme „geregelt zu bekommen“- never ever. Trotzdem wollen wir die Stellungnahme hier natürlich veröffentlichen. So lange die Investoren nicht wissen wie Ihre Leistungsbilanz aussieht, würde ich auch eher sagen „last das mit dem zeichnen des Fonds“.

steienrrechtfertigungsschreibenWorum geht es eigentlich

Das Fondstelegramm hatte das Konzept zu den kleinen Windkraftanlagen in Italien die von einer italienischen Projektgesellschaft gekauft werden sollen um sie dann wieder zu vermieten „zerrissen“ an sie zu vermieten.

Zita aus dem Fondstelegramm:Die von Steiner + Company ausgewählten Partner haben bereits Erfahrungen im Windsegment gemacht. Bonitätsangaben und Jahresabschlüsse konnte der Anbieter jedoch nicht zur Verfügung stellen. Steiner + Company versichert, nur in Betrieb befindliche Anlagen zu verkaufen – das ist hinsichtlich der fehlenden Bonitätsnachweise der Partner auch dringend notwendig.

Fondstelegramm sagt aber auch: Die ausgewählten Regionen sind für Windkraftanlagen gut geeignet, wobei Mikrostandorte nicht bekannt gemacht werden und somit nicht eingeschätzt werden können, Windgutachten sollen jedoch für jeden Standort vorliegen. Die Windenergieanlagen sind sehr klein und im Verhältnis zu ihrer Leistung enorm teuer – das rechnet sich allenfallls durch die hohen Einspeisevergütungen in Italien, Die ist den angebotenen Anlagen sicher, wenn sie bis Ende 2015 in Betrieb gehen, so die momentane Gesetzeslage. Der Rückgängigmachung zugesagter Einspeisetarife in Italien steht entgegen, dass die Einspeisevergütungen nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden. Die Verkaufsunterlagen allein reichen bei weitem nicht aus, um eine Kaufentscheidung zu treffen.

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