Crowdinvesting Projekt der Laukat Gruppe GmbH: Berlin Weißensee, Stadtbezirk Pankow

Exporo direkt wieder mit einem neuen Projekt, das man den Crowinvestingkunden anbietet. Ob die allerdings gerade Lust auf ein Immobilienprojekt haben, das bleibt dann abzuwarten.

Auch die Bilanz des Unternehmens überzeugt uns nicht wirklich. Schaut man sich das ausgewiesene Eigenkapital und den Gewinn ansieht, dann würden wir das Unternehmen mal nicht als „starken Partner“ für Kleinanleger ansehen.

Laukat Gruppe GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 131.089,00 115.084,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 106.088,00 102.583,00
III. Finanzanlagen 25.000,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 1.093.946,95 3.862.431,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.047.663,22 3.692.694,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 33.572,83 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.283,73 169.736,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.355,99 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.226.391,94 3.977.515,02

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 436.365,71 407.810,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 395.310,65 38.571,05
III. Jahresüberschuss 28.555,06 356.739,60
B. Rückstellungen 90.630,86 74.083,27
C. Verbindlichkeiten 699.395,37 3.495.621,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 478.744,10 37.673,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 220.651,27 3.457.948,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.226.391,94 3.977.515,02

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Laukat Gruppe GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Reg.-Nr. 139593  B).

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Dabei wurden auch die Regelungen des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG)  berücksichtigt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB handelt es sich um keine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG), da im Vorjahr zwei Grö- ßenmerkmale (Jahresumsatzerlöse sowie Bilanzsumme) überschritten waren.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Gesellschaft ist beteiligt mit nominal Euro 25.000,00 an der Grimma Hengstbergstraße 2 Verwaltungs GmbH. Der Ausweis der Beteiligung erfolgt zu den Anschaffungskosten. Ferner ist die Gesellschaft beteiligt mit nominal Euro 25.000,00 an der Chemnitz Neefestraße Projektentwicklungs GmbH. Der Ausweis der Beteiligung erfolgt zu den Anschaffungskosten.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,– wurden im Jahr des Zugangs aus Vereinfachungsgründen in voller Höhe nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abgeschrieben.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung handelt es sich um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe von des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Nachfolgend werden diejenigen Angaben gemacht, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben werden.

Es wurde kein Gebrauch von dem Wahlrecht gemacht, die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von Euro  3.400,00 (Vorjahr Euro 3.124.275,00).

Unter dem Posten der „Sonstigen Vermögensgegenstände“ sind keine Beträge enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 652.209,10 (Vorjahr Euro 37.673,03).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zum Abschlussstichtag.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Personen Torsten Laukat, Berlin, und Frederic Laukat, Berlin, geführt.
Angaben über die Höhe der GF-Bezüge unterblieben im Hinblick  § 286 Abs. 4 HGB.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Forderungen aus gewährten Darlehen (incl. Zinsen) Euro  668.292,90 (Restlaufzeit < 1 Jahr)

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Unterzeichnung der Geschäftsführung

______________________________                          _____________________________
Torsten Laukat                                                     Frederic Laukat

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2019 festgestellt.

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