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QuinceCreative (CC0), Pixabay
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Boris Becker muss ins Gefängnis. Ein Gericht in London verurteilte Becker am Freitag wegen mehrerer Insolvenzstraftaten zu zweieinhalb Jahren Haft. Davon muss der 54-Jährige die Hälfte absitzen, bevor er den Rest auf Bewährung in Freiheit verbringen darf, wie Richterin Deborah Taylor am Southwark Crown Court entschied. Der dreifache Wimbledon-Sieger wurde umgehend in Gewahrsam genommen. Er hat nun 28 Tage Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Becker war 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden und musste daraufhin sein Vermögen offenlegen. Dennoch verschwieg er mehrere Besitztümer. Vor drei Wochen war er deshalb von Laienrichtern am Londoner Gerichtshof Southwark Crown Court in vier Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.

Inkriminiert wurden Überweisungen in sechsstelliger Höhe an seine Ex-Frauen Lilly und Barbara Becker, um den Besitz seines Elternhauses in Leimen, in dem seine Mutter Elvira wohnt, und um den Besitz von Anteilen an einer Firma für Künstliche Intelligenz.

20 Anklagepunkte abgewiesen

Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 24 Anklagepunkte gegen Becker erhoben. Anklägerin Rebecca Chalkley sah es als erwiesen an, dass er zahlreiche Besitztümer absichtlich verschwiegen hatte und nun seinen Beratern die Schuld zuwies, die sich ihm zufolge um seine Finanzen gekümmert hatten. Der Verteidiger Beckers hatte erklärt, sein Mandant sei zwar naiv, aber unschuldig. In 20 Punkten folgte die Jury dieser Argumentation, auch bei der Frage nach verschwundenen Pokalen.

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