JADE KG Immobilienverwaltung & Gebäudemanagement- Insolvent

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der  JADE KG Immobilienverwaltung & Gebäudemanagement,
ehemals geschäftsansässig Gleschendorf, Blauenkrog 7, 23684 Scharbeutz, wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gem.  § 21 InsO heute um 10:30 Uhr angeordnet:

1)
Es wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Walter Bröhan, Mühlenstraße 56, 23552 Lübeck.

2) …

3)
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, § 22 InsO.

4)
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.

Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
Drittschuldner haben ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Schuldnerin bei Fälligkeit unter Angabe des vorstehenden Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist für den Schuldner die sofortige Beschwerde statthaft, die binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich bei dem Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin einzulegen ist.

Amtsgericht Eutin, den 16.12.2016 Amtsgericht Eutin – 51 IN 112/16

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