Briese Flottenfonds Management GmbH – Insolvenzeröffnung

Published On: Freitag, 31.01.2014By

Mit einer Flotte von über 130 technisch hoch ausgerüsteten Seeschiffen im Bereich der Projekt- und Schwergutschifffahrt erfolgt die Durchführung qualifizierter Seetransporte bis hin zum Anbieten kompletter Transportlogistik (intermodale Logistik). Mehr als 225 qualifizierte Mitarbeiter an Land und über 1.840 qualifizierte und ausgebildete Mitarbeiter auf See garantieren für maßgeschneiderte Transportlösungen weltweit. So kann man in der Eigenwerbung des Unternehmens lesen. Nun hat man wohl aber ein wirtschaftliches Problem, denn über die Briese Flottenfonds Management GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.8 IN 159/13 : Über das Vermögen der Briese Flottenfonds Management GmbH, Hafenstraße 12, 26789 Leer (AG Aurich, HRB 200039), vertr. d.: 1. Roelf Briese, als GF d. Briese Flottenfonds Management GmbH, Hafenstraße 12, 26789 Leer, (Geschäftsführer), 2. Frank Dreyer, als GF d. Briese Flottenfonds Management GmbH, Hafenstraße 12, 26789 Leer, (Geschäftsführer), 3. Dirk Schmidt, Hafenstraße 12, 26789 Leer, (Geschäftsführer) ist am 27.01.2014 um 15:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Insolvenzforderungen sind bis zum 03.03.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

 

(Bei Anordnung des schriftlichen Verfahrens bitte das nachfolgende Kontrollkästchen markieren!)

Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.04.2014.

Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Datum bei Gericht eingegangen sein.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.03.2014) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.04.2014), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

 

Amtsgericht Leer, 29.01.2014

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