Startseite Allgemeines 750.000 LV Veträge werden pro Jahr gekündigt
Allgemeines

750.000 LV Veträge werden pro Jahr gekündigt

Teilen

Keine Frage die Branche hat ein Problem.Das Problem ist nicht erst mit den LV Aufkaufgesellschaften entstanden, sondern bereits lange Vorher.Die LV Aufkaufgesellschaften sind nur noch ein l e z t e s und in der Masse schlechtes Glied in der Kette.Wenn Verbraucherzentralen vor Produkten warnen, dann ist die Zeit für den Untergang eines solchen Produktes angebrochen.
Lebensversicherungsbeiträge waren eine sichere und kalkulierbare Einnahmequelle der Gesellschaften, vorbei.Hinzukommt das die Gesellschaften alle paar Jahre ihren Mindestzins gesenkt haben, teilweise sogar senken mussten weil die Renditen nicht mehr zu erzielen waren bzw. sind auf dem Markt. Natürlich ist eine Lebensversicherung für jede Familie zur Absicherung anzuraten, aber eben nur eine Risikolebensversicherung keine Kapitallebensversicherung.

Zitat Gesamtverband der Lebensversicherer
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hatten die Lebensversicherer im Jahr 2004 noch 94,9 Millionen Hauptversicherungen im Bestand, 2009 waren es nur noch 91,5 Millionen. Vor allem das Kerngeschäft mit Policen gegen laufenden Beitrag bröckelt sichtbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Unser Wochenüberblick: Betrug und Kapitalanlagebetrug

Für Montag, 20. Juli, bis Sonntag, 26. Juli 2026 sind vor allem...

Allgemeines

Kurzer Marktüberblick aktueller Investmentangebote

Fokus sind öffentlich angebotene beziehungsweise als investierbar ausgewiesene Produkte für deutsche Privatanleger....

Allgemeines

Linker Flügel der US-Demokraten gewinnt an Einfluss

Der linke Flügel der Demokratischen Partei in den USA verzeichnet derzeit mehrere...

Allgemeines

OVG NRW: Mindestgebühr erfordert keine gesonderte Ermessensbegründung

Setzt eine Behörde bei einer Rahmengebühr lediglich den vorgesehenen Mindestbetrag fest, muss...