BONOFA AG haltet den Dieb?

Jeder weiß es natürlich jetzt von Beginn an war das ein Betrugssystem, das sind die Reaktionen die wir auf unsere und weitere Veröffentlichungen zu genanntem Unternehmen bekommen haben. Ja das Unternehmen steht nun in der öffentlichen Kritik, und ja da mag was dran sein was die Saarbrücker Staatsanwaltschaft dort als Begründung für die Maßnahmen nach Außen durchsickern lässt, aber trotzdem keiner der jetzt in Haft genommenen Personen ist bisher rechtskräftig verurteilt, auch das muss man ja einmal ganz deutlich feststellen, und für JEDEN gilt in Deutschland erstmal die Unschuldsvermutung, auch für die Macher von BONOFA.  Natürlich sind MLM Vertriebsprodukte immer teuer, wesentlich teurer als wenn ich die Produkte normal erwerbe, und MLM lebt natürlich vorrangig vom Vermittleraufbau, ähnlich wie ein strukturierter Vertrieb. Trotzdem muss man ja auch einmal durchaus anerkennen, das es dem Unternehmen BONOFA gelungen ist über 60.000 Partner für seine Idee zu gewinnen. Auch das muss ja einen Grund gehabt haben. Entscheidend ist doch jetzt, was wirklich hinter dem System BONOFA an Mehrwert für den Kunden stand, und ob der Kunde nicht nur die theoretische Chance hatte sein eingesetztes Kapital wieder zu bekommen, sondern das dann möglich war, wenn er sich an die Vorgaben des BONOFA Systems gehalten hat, und diese dann auch realistisch waren. User unserer Plattform wissen das wir dem Produkt gegenüber bereits sehr kritisch gegenüberstanden, denn die uns gut bekannten Protagonisten des Unternehmens beschritten dort ein Terrain das diese vorher nur aus dem Finanzbereich kannten, in der MLM Szene waren die beteiligten Personen „no Names“ und so „vom Hocker reißend war dann die Idee die wir kannten auch nicht“. Nun, wir beanspruchen sicherlich nicht alle Markttrends zu kennen und zu wissen was geht im Markt.

Für uns war das irgendwie eine Kopie eines Systems das wir aus München kannten IC3, was dann ja auch für die Käufer der Lizenzen zu einem Desaster wurde. Für, soweit ich mich erinnere, 8.000 Euro konnte man eine Lizenz erwerben dass einem Provisionen aus generierten Umsätzen über einen langen Zeitraum einbringen sollte als Lizenznehmer.  Hier musste der Lizenznehmer dafür sorgen, das Bekannte und Freunde usw. nicht mehr über Ebay oder Amazon einkaufen sollten sondern über die Plattform von IC3. Einem  logisch denkenden Menschen, so möchte man denken, sollte doch klar sein, das das eigentlich eine vergebliche Liebesmüh sein wird. Trotzdem hatten sich auch da 1.000 Personen entschieden eine Lizenz für 8.000 Euro zu erwerben.

NUN jeder kann in Deutschland mit seinem Geld machen was er will, schwierig wird es aber dann da, wenn vermeintlichen Kundenprovisionen gar keine real erwirtschafteten Erträge waren. Ob es hier gegenüber BONOFA AG einen ähnlichen Vorwurf, von Seiten der Ermittlungsbehörden gibt wird dann sicherlich in der nun folgenden Aufarbeitung des gesamten Vorganges auch einmal herausgefunden werden können.  Wir gehen auch davon aus, daß es in den nächsten Tagen zu weiteren Aktionen der Justiz nicht nur in Deutschland kommen wird. Interessant könnten dann sicherlich Maßnahmen in Liechtenstein sein, dort wo BONOFA seinen Hauptsitz der Verwaltung hat. Der operative Vertrieb wurde ja von Saarbrücken aus geleitet.

Interessant in diesem Zusammenhang sind sicherlich auch die Firmen die noch so um „Bonofa“ herum waren, wie zum Beispiel das Unternehmen Aurum Plus. Unsren Recherchen nach kennt keines der auf der Internetseite stehenden Unternehmen aus dem Goldlieferantenbereich das Unternehmen als Geschäftspartner über einen längeren Zeitraum bzw. überhaupt. Liest man die Eigenwerbung des Unternehmens auf der Internetseite:

Unser Ziel ist es, Gold und andere Edelmetalle für jeden zugänglich zu machen. Wir, die Aurum Plus GmbH, sind ein Unternehmen, das sich auf den Handel, die sichere Einlagerung und die Verwaltung von physischem Gold für Privatanleger spezialisiert hat. Gold ist in verschiedenen Größen und Gewichten zu erwerben und kann überall in der Welt verkauft oder gegen Güter umgetauscht werden. Im Gegensatz zu Papieranlagen ist Gold zu 100% physisch vorhanden und zu 100% physisch gelagert. Die Aurum Plus GmbH bietet Ihnen maximale Sicherheit. Die in Hochsicherheitstresoren eingelagerten Goldbestände, stammen von zertifizierten und führenden Scheideanstalten, wodurch eine 100% Qualitäts- und Echtheitsgarantie gewährleistet wird. Zitat von der Webseite Ende

Nun stellen natürlich einige User einfach einmal die Frage in den Raum „wo ist das Gold der Kunden die dort Gold erworben haben und haben einlagern lassen?“ Gibt es das überhaupt? Wurde das Gold im Rahmen der Maßnahmen der Justiz auch beschlagnahmt? Nach unserer Kenntnis war das Unternehmen Aurum Plus auch Teil des  Durchsuchungsbeschlusses der in der vorigen Woche vollstreckt wurde.

Aaurum plus GmbH Edelmetallhandelshaus

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014

EUR

31.12.2013

EUR

A. Anlagevermögen 173.357,00 153.133,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.875,00 16.131,00
II. Sachanlagen 2.407,00 5.377,00
III. Finanzanlagen 160.075,00 131.625,00
B. Umlaufvermögen 147.665,77 90.380,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.654,89 26.300,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 107.010,88 64.080,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 200,00 200,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 321.222,77 243.713,66

Passiva

31.12.2014

EUR

31.12.2013

EUR

A. Eigenkapital 52.584,97 44.698,39
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 19.698,39 13.546,79
III. Jahresüberschuss 7.886,58 6.151,60
B. Rückstellungen 187.048,00 152.729,00
C. Verbindlichkeiten 11.471,28 11.306,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.471,28 11.306,37
D. Rechnungsabgrenzungsposten 70.118,52 34.979,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 321.222,77 243.713,66

Anhang

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss der aurum plus GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Bilanzielle Wahlrechte wurden soweit zulässig in der Bilanz dargestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt als kleine Kapitalgesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a (latente Steuerabgrenzung) und 288 (Erleichterungen beim Anhang) HGB in Anspruch.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt.

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu einem Wert von 410,00 Euro ( Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand wurde mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die übrigen Abgrenzungen nach § 250 HGB erfolgten nach vertretbaren Grundsätzen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

Rückstellungen

Die im Jahresabschluss gebildeten Rückstellungsbeträge wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB handelsrechtlich der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB handelsrechtlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangengen sieben Jahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen wurden im Berichtsjahr gebildet für:

Bezeichnung Betrag

Euro

sonstige Rückstellungen 187.048,00

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 Euro.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014

Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2015 festgestellt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 7.886,58 Euro.

Der Gewinnvortrag beläuft sich auf 19.698,39 Euro.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrag ergibt sich ein Betrag von 27.584,97 Euro, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 27.584,97 Euro vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2015 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Detlef Tilgenkamp

Thomas Kulla

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die vorstehenden Personen geführt.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264 Abs. 1 HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag

Euro

Ausleihungen 0,00
Forderungen 4.900,00
Verbindlichkeiten 0,00

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Saarbrücken, den 18.02.2015

gezeichnet

Detlef Tilgenkamp

Thomas Kulla

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2015 festgestellt.

 

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