Allgemeines

Zuständig

Teilen

Bundesländer sind umfassend für das Glücksspielrecht zuständig. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Klagen von Spielhallenbetreibern ab, die sich gegen die Regulierung der Spielhallen in den Ländern Bayern, Berlin und dem Saarland gerichtet hatten. Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für das Glücksspielrecht klagten sie auch gegen den Grundrechtseingriff, der von dem überarbeiteten Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 ausgehe.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Dating-Apps: Die große Liebe oder doch nur digitales Burnout?

Dating-Apps sollten eigentlich das moderne Märchen vom einfachen Kennenlernen sein. Ein bisschen...

Allgemeines

Österreich entdeckt erneut den Strompreis-Joker: Wenn’s teuer wird, deckeln wir halt ein bisschen

Die österreichische Regierung hat sich auf eine neue Strompreisbremse geeinigt — oder...

Allgemeines

Wetten, das hält Lars Klingbeil auch für eine tolle Idee für Deutschland?

Rund 8,6 Milliarden Euro Zusatzbelastung – mal gespannt, wann Herr Klingbeil damit...

Allgemeines

1860 München bald Pleite?

Als Fan von 1860 München fragt man sich inzwischen wirklich: Muss dieser...