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Zuständig

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Bundesländer sind umfassend für das Glücksspielrecht zuständig. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Klagen von Spielhallenbetreibern ab, die sich gegen die Regulierung der Spielhallen in den Ländern Bayern, Berlin und dem Saarland gerichtet hatten. Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für das Glücksspielrecht klagten sie auch gegen den Grundrechtseingriff, der von dem überarbeiteten Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 ausgehe.

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