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Das Bangen der Anleger

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Das hat nun auch bei dem Unternehmen AfV Braun e. K. begonnen. Die Bafin ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an und verlangte, dass das Unternehmen die angenommenen Gelder an die betroffenen Kunden zurückzahlt. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass sich dies meistens schwierig gestaltet.

Hier könnte das allerdings vielleicht anders sein, wenn der Initiator das getan hat, was er dem Kunden suggeriert hat, nämlich Diamanten erworben. Anders als bei Immobilien dürften diese schneller zu Geld zu machen sein. Man darf nun gespannt sein, ob das dann auch so ist. Für die Anleger zumindest beginnt jetzt die Zeit des Hoffens darauf, dass sie ihr Geld wiederbekommen. Nicht, dass wir den Namen dann irgendwann in den nächsten Wochen in den Insolvenzbekanntmachungen lesen müssen.

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