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Zusammenfassung des Insolvenzverfahrens für die Westpoint Customs GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Augsburg hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens für die Westpoint Customs GmbH (Sitz: Augsburg, vertreten durch Geschäftsführerin Susanne Scholz) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft das eigene Vermögen des Unternehmens.

Beschlussinhalte:

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung: Zur Sicherung des Vermögens der Westpoint Customs GmbH vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht am 4. November 2024 um 09:15 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
  2. Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Michael Verken aus Augsburg wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der GmbH zu sichern und dessen Zustand zu überwachen. Die Unternehmensadresse des Insolvenzverwalters lautet Pröllstraße 5, 86157 Augsburg.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Westpoint Customs GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein, die nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen kann.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Entscheidung kann durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Augsburg eingereicht werden, entweder schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Elektronische Einreichungen sind zulässig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, beispielsweise durch eine qualifizierte elektronische Signatur. Eine einfache E-Mail ist jedoch nicht ausreichend.

Diese Anordnung dient der Sicherstellung, dass das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren geschützt bleibt.

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