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Zusammenfassung der Insolvenzverfahren der CCC-Unternehmen

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 17. Februar 2025 vorläufige Maßnahmen im Rahmen von Insolvenzverfahren gegen drei Unternehmen der CCC-Gruppe angeordnet:

  1. CCC Care Concepts Company GmbH (Berlin)
  2. CCC Süd GmbH (Hettingen, Baden-Württemberg)
  3. CCC West GmbH (Dortmund, Nordrhein-Westfalen)

Alle drei Unternehmen haben Insolvenzanträge über ihr eigenes Vermögen gestellt. Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen.
  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung – finanzielle Entscheidungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Joachim Voigt-Salus (Berlin) wirksam.
  • Für die CCC West GmbH wurde zusätzlich angeordnet, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Bankguthaben und Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen darf.

Die Verfahren werden weiter geprüft, bevor eine endgültige Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird. Die veröffentlichten Informationen bleiben mindestens bis zur endgültigen Entscheidung elektronisch abrufbar.

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