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Zahlen bitte! Maier + Partner Aktiengesellschaft: BaFin setzt Zwangsgelder fest

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Maier + Partner Aktiengesellschaft: BaFin setzt Zwangsgelder fest

Die BaFin hat am 12. April 2018 gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Maier + Partner Aktiengesellschaft gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 (neu: §§ 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 115 Absatz 1) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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