Startseite Allgemeines World Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

World Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

knerri61 / Pixabay
Teilen

World Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet fälschlicherweise, dass die Europäische Zentralbank und die BaFin die „zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden“ seien. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Fähre vor Indonesien in Brand: Mindestens fünf Tote und 41 Vermisste

Vor der indonesischen Insel Madura ist am Sonntag eine Passagierfähre in Brand...

Allgemeines

Tragisches Unglück bei Waldbränden in Griechenland

Mitten im verzweifelten Kampf gegen die schweren Waldbrände in Griechenland hat sich...

Allgemeines

Lok Leipzig spielt 3:3 gegen 1.FC Magdeburg 2-– und ich halte immer noch ein Haarbüschel in der Hand

Es gibt Fußballspiele, nach denen man zufrieden nach Hause geht. Es gibt...

Allgemeines

New York entdeckt das Krisenmodell Zucker

Während das Vertrauen der US-Verbraucher historische Tiefstände erreicht, erlebt ausgerechnet ein Geschäftsmodell...