VerbraucherschutzinformationenVertriebe

Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Teilen

Wir hatten im Zusammenhang mit dem Ende des „ewigen Widerrufsrechtes für Immobiliendarlehen“ berichtet. Nun haben uns einige User gefragt, worum es denn da eigentlich geht. Am besten zeigt das eine Veröffentlichung der BaFin auf, die wir hier gerne zeigen wollen, als auch einen Link zu besagtem Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages:

Konsultation der Verordnung über die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten befassten Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Mitarbeitern zur Konsultation. Die Verordnung resultiert aus der Umsetzung der Verbraucherimmobilienkreditrichtlinie (MCD-Richtlinie).

Diese sieht in Art. 9 vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die mit der Vergabe von Verbraucherimmobilienkrediten befassten Mitarbeiter über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese entsprechend der Richtlinie festsetzen. Zur Regelung näherer Bestimmungen zur Qualifikation der Mitarbeiter wird dem Bundesministerium der Finanzen im neuen § 18a Abs. 11 KWG (BT-Drs. 18/5922) eine Verordnungsermächtigung übertragen, die durch Änderung der BaFinBefugV auf die BaFin delegiert werden wird.
Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers werden die von der Richtlinie festgelegten Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten Mitarbeiter in der anliegenden Verordnung in nationales Recht umgesetzt.

Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01/2016, BA 53-FR-2210-2015/0001

bis zum 27.01.2016 zukommen zu lassen.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, teilen Sie mir dies bitte mit.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Neue Pflicht zur IP-Speicherung: Regierung plant gezielte Datensicherung statt umfassender Vorratsdatenspeicherung

SPD und Union haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter künftig zur Speicherung...

Verbraucherschutzinformationen

Belastete Lebensmittel: Umweltorganisation schlägt Alarm wegen TFA-Funden in Brot, Pasta und Co.

Eine neue europaweite Untersuchung sorgt für Aufsehen: In einem Großteil gängiger Getreideprodukte...

Verbraucherschutzinformationen

Neue Stromzähler, neue Kosten – warum Verbraucher jetzt genau hinsehen müssen

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler in Deutschland durch digitale Geräte ersetzt...

Verbraucherschutzinformationen

Urlaub mit Hindernissen – Wenn Airlines Passagiere zu Unrecht stehen lassen

Eigentlich sollte es ein entspannter Start in den Türkei-Urlaub werden. Doch für...