Diebewertung.de Exclusiv INFINUS Skandal: Gericht lehnt Befangenheitsantrag der Verteidigung ab- Mit der Begründung die Anträge seien unbegründet

Es wird nicht der letzte Antrag der Infinus Angeklagten gewesen sein. Diesem Befangenheitsantrag hatte man allgemein die größten Erfolgsaussichten gegeben, aber das Gericht blieb auch hier seiner bisherigen Linie treu, nicht auf „Störversuche der Verteidigung“ einzugehen.

Unter den Verteidigern der INFINUS Angeklagten gibt es einige „Hochkaräter“ aus dem Bereich des Strafrechts. Diese waren von Beginn darauf aus, den Prozess zum Platzen zu bringen. Die Verteidigung ist von der Unschuld ihrer Mandanten überzeugt, sieht ihre Mandanten eher als Justizopfer, die man als Täter verurteilen muss.

Tatsache ist aber auch, bisher konnte weder das LKA, noch eingeschaltete Wirtschaftsprüfer, den Angklagten den Betrug nachweisen.

Eine Mitarbeiterin des LKA hatte erst vor Kurzem vor Gericht zugeben müssen, in den durchgearbeiteten Unterlagen die die Staatsanwaltschaft hatte beschlagnahmen lassen, anlässlich der Razzia im November 2013, keine Anzeichen für Betrug gefunden zu haben. Bis zum Zeitpunkt der Razzia hatte das Unternehmen, einschließlich seiner Tochtergesellschaften, alle vertraglichen Verpflichtungen korrekt erfüllt gegenüber seinen Anlegern.

Man darf nun gespannt sein, wie der Prozess vor dem Dresdner Landgericht weiter verlaufen wird. Nach Meinung von Justizexperten sind die Chancen der Angeklagten deutlich gestiegen einen „Freispruch“ zu bekommen, wenn nicht einmal die ermittelnde Staatsanwaltschaft und das zuständige LKASachsen den Prozessgrund finden können.

Einen möglichen Freispruch der Angeklagten kann sich das Land Sachsen aber eigentlich nicht leisten, denn würde es zu einem Freispruch der Angeklagten kommen, dann sähe sich Sachsen unzähligen Schadensersatzklagen ausgesetzt. Schon alleine deshalb wird das Gericht schauen, dass die Angeklagten verurteilt werden, um damit auch eine Staatshaftung zu vermeiden. Den Anlegern hingegen könnt nichts Besseres passieren. Sie hätten plötzlich jemanden in der Haftung, der ihnen ihren Schaden ersetzen könnte.

27 Comments

  1. Teilnehmer Dienstag, 26.04.2016 at 11:52 - Reply

    Es läuft ja schon der nächste Befangenheitsantrag, weil der Richter in der Haftprüfung von A.Kison wohl gesagt hat, dass Biehl auf jeden Fall in Haft bleibt, egal wie lange das Verfahren läuft. Außerdem würden die Aussagen nicht als Aussagen bzw. Geständnis gewertet.
    Aber das passt ja alles… Das Urteil steht schon lange fest und ich behaupte es wurde an dem Tag gefällt, als die Kammer die ursprüngliche Anklage auf „Bandenmäßigen Betrug“ ausweitete.

    In Teilen kann ich mich übrigens durchaus dem Teilnehmer „Wasnun“ anschließen. Es gab schon Dinge wo bestimmte Handlungsweisen „merkwürdig“ erscheinen. Ob das aber rechtfertigt, das tausende unschuldige Anleger ins Unglück gestürzt wurden? Hier liegt doch die Crux.. oder ?

    • OutOfRecords Dienstag, 26.04.2016 at 12:49 - Reply

      Die Beweisnot der Anklage spricht Bände.
      Es ging ja nie um „Merkwürdigkeiten“, sonder um Bilanzfälschung, Schneeballsystem, Betrug, etc. Entweder man hat Beweise dafür, oder eben nicht. Etwas anderes als stichhaltige Beweise rechtfertigt keine Verurteilung, und schon gar nicht die Schädigung der Anleger. Natürlich fragt man sich: wer oder was hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich veranlaßt, auf einer von Anfang an derart wackeligen Basis einen derart großen Schaden in Kauf zu nehmen?
      Die sind weisungsgebunden. Gab es Druck aus dem Ministerium, politischen Druck, wer hat evtl. wessen Interessen vertreten…? Ging das alles mit rechten Dingen zu, oder haben wir nicht nur einen möglichen Justizskandal, sondern noch ein weit dickeres Ding? Sind wir Zeugen eines „Schauprozesses“, wie man ihn vielleicht aus China oder Russland kennt?
      Die Befangenheitsanträge scheinen mir gut begründet.

    • GMeier Dienstag, 26.04.2016 at 15:24 - Reply

      Soweit ich mich recht entsinne,
      verlangt der Tatbestand „Betrug“ bzw dann „Bandenmäßiger Betrug“ zum einen den Vorsatz und einen Schaden bzw. Nachteil von einem Geschädigten.
      Beim Vorsatz hab ich so meine Bedenken und erst recht beim eingetretenen Schaden.
      Bis zum Einritt der Kavalerie wurden alle Zusagen etc. erfüllt. Da gabs nicht einen der Schaden erlitten hatte.
      Wenn die Behörden hätten intervenieren wollen,
      Geschäfte einschränken, Auflagen erteilen etc. dann hätten die das auch machen können.
      Allein zu sagen, daß die geschäftfähigkeit nicht gegeben ist, nicht tragfähig ist, das ist für diese schwerwiegenden Maßnahmen und deren Folgen für tausende von Anlegern weder verhältnismäßig noch angebracht.
      Da hätten dann schon lange vorher andere Firmen zugemacht werden müßen.
      Bin echt gespannt wie es weitergeht.

      • OutOfRecords Dienstag, 03.05.2016 at 07:44 - Reply

        Am Montag hat Kewan Kadkhodai ausgesagt:
        http://www.sz-online.de/nachrichten/zweiter-chef-von-infinus-sagt-aus-3387028.html
        „Bis zu seiner Verhaftung Ende 2013 sei er von einem „langfristig tragfähigen“ Konzept ausgegangen, „wenn das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nicht erfolgt wäre“, sagte er. Er habe auch selbst, für Familie und Freunde mehrere Hunderttausend Euro angelegt.“

        Er hat also selbst Geld angelegt und laut Gutachten der Anklage hat sich keiner der Angeklagten persönlich bereichert. Wie man dann zum Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs kam, ist ein weiteres Rätsel in diesem äußerst seltsamen Prozess.

        Kümmert sich der Richter eigentlich auch um entlastende Argumente und Beweise? Oder sucht der zusammen mit der Anklage ausschließlich nach Belastendem und ignoriert alles andere?

    • OutOfRecords Freitag, 29.04.2016 at 07:05 - Reply

      Aus heutiger Sicht bekommen Ihre Sätze durchaus eine tiefere Bedeutung…

      „Außerdem würden die Aussagen nicht als Aussagen bzw. Geständnis gewertet.“

      Und vom 18.4.:
      „Heute ist die lang erwartete Aussage von Jörg Biehl. Ruhig und sachlich erklärt er dem Gericht wie Infinus funktioniert hat und bisher gibt es keinerlei Rückfragen der Richter oder StA.“

      Haben die Biehl damals einfach reden lassen, weil schon klar war, dass man seine Aussage sowieso nicht zulassen wird??!!

      Das passt wunderbar zu:
      „Es läuft ja schon der nächste Befangenheitsantrag, weil der Richter in der Haftprüfung von A.Kison wohl gesagt hat, dass Biehl auf jeden Fall in Haft bleibt, egal wie lange das Verfahren läuft.“

      Und haben die „Bandenmäßigen Betrug“ vielleicht nur deshalb der Anklage hinzugefügt, weil die andern Punkte schon nicht mehr ausreichten (siehe die Gutachten), um den Prozess weiterzuführen??!!

      Was ist da los in diesem Sachsen???

      • OutOfRecords Samstag, 30.04.2016 at 09:24 - Reply

        Hier stehen noch mehr Details:

        http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2016/04/infinus-strafprozess-erfolg-fuer-verteidiger-vor-dem-landesverfassungsgericht

        „Nun rügten die sächsischen Verfassungsrichter in ihrer Begründung vor allem, dass die bisherigen Begründungen des OLG “den Anforderungen an die Begründungstiefe nicht gerecht” würden und die “Ausführungen zur Fluchtgefahr in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft” seien. Außerdem hätten die Vorinstanzen keine “Verhältnismäßigkeitsprüfung” zwischen zu erwartendem Strafmaß und bereits abgesessener Untersuchungshaft vorgenommen. Bemängelt wurde auch, dass die Strafkammer in ihrer Begründung für die Haft zuletzt Beweise zugrunde gelegt hatte, die nach Paragraf 154a nicht Gegenstand des Prozesses waren.“

    • OutOfRecords Sonntag, 12.06.2016 at 16:37 - Reply

      Gibt es vom Prozess etwas Neues?
      Die Berichterstattung in den Medien ist wieder eingeschlafen.
      Irgendwelche Neuigkeiten zu den Befangenheitsanträgen oder einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts über die U-Haft?
      Bisher hatte ich den Eindruck, der Richter wäre eher ein Teil der Anklage, statt Richter. Gibt es da etwas, das diesen Eindruck korrigieren könnte – oder bestärken? Handfeste und eindeutige Beweise scheinen immer noch keine aufgetaucht zu sein.

      • Rober Montag, 13.06.2016 at 09:31 - Reply

        Die Beschuldigten werden mit der Zeit alle frei sein,
        und das ganze Drama wird im Sande verlaufen.

        • OutOfRecords Montag, 13.06.2016 at 13:03 - Reply

          Dass alle freikommen, kann ich mir sehr gut vorstellen.
          Dass die Sache „im Sande verlaufen“ soll aber gar nicht. Die Verantwortung trägt dann die Anklage und damit das Land Sachsen…

          Was ich mir jedoch auch vorstellen kann, ist, dass das Gericht „mit aller Gewalt“ ein Urteil fällen und sogar eine Revision ausschliessen möchte. Das hieße, es müsste erst die Beschwerde gegen die Nichtzulassung verhandelt werden und im nächsten Schritt die Sache selbst, was extrem lange dauern könnte.
          Ein solches Vorgehen kennt man von Diktaturen und Staaten mit vorgegaukelter Rechtsstaatlichkeit, in der die „Regierung“ den Ausgang eines Verfahrens bestimmt. Hier bei uns halte ich das mittlerweile allerdings auch für möglich.

          • Teilnehmer Dienstag, 14.06.2016 at 06:51

            Genauso wird es kommen! Wenn man hört mit welchen Argumenten bei der Haftprüfung argumentiert wird, glaubst Du du bist in einer Bananenrepublik.
            So kommt Rudolf Ott nicht aus der Haft, weil er angeblich zuviele soziale Kontakte hat und seine Ehefrau den Versuch unternehmen könnte ihn Haftunfähig zu pflegen. Dabei hat grad Herr Ott gute berufliche Möglichkeiten und konkrete Angebote auf dem Tisch (nicht aus der Finanzbrache). Unglaublich was da vor Gericht abgeht…

          • Rober Montag, 27.06.2016 at 14:21

            Still ruht der See,so könnte man die Geschichte um Infinus vergleichen.
            Man könnte allmählich von Bananen-
            -republik sprechen.
            Es ist unglaublich von welcher Seite man die Deutsche Justiz kennenlernt.
            Man kann nicht alles aussprechen was man denkt.

  2. Wasnun Montag, 25.04.2016 at 11:45 - Reply

    Man könnte als geneigter Zuschauer aber auch zu der Erkenntnis gelangen, dass es eben sehr schwerwiegende Gründe und Beweise für ein strafbares Verhalten und für Betrug gibt. Keiner lässt sich dabei aber gerne zu früh in die Karten schauen, oder?
    Was haben die Angeklagten bisher denn angeboten um zur Klärung beizutragen.
    Hätte man eine reine Weste, wäre doch alles kein Problem und jeder wäre längst aus der U- Haft. Scheinbar sind wohl doch Gelder ins Ausland verschoben worden und nicht auffindbar, wodurch die Fluchtgefahr in dieser jetzigen Lage viel zu hoch erscheint.
    Im übrigen ist davon auszugehen, dass anhand der Unterlagen und Geschäftspraktiken sehr gut nachgeweisen werden kann, dass es sich bei den Policendeals und Golddeals über die beiden Östereichischen Unternehmen (wohl mit Mitangeklagt Mittl/ Bertignol) (protected) und UNIQA / FinanceLife um Scheingeschäfte zur Bilanzverschönerung/fälschung handelte.

    Kein andere Grund würde sonst für solche Praktiken sprechen und es gab auch keinen anderen Grund, hohe Prov- Tarife als „Kapitalanlage“ für die eigenen Anleger zu kaufen. Das ist unlogisch und wäre absoluter Schwachsinn, wenn das jemand ernsthaft glaubt. Fragt mal den eigenen Verstand, ob man so etwas bewusst geraten hätte.
    INFINUS hat wahrscheinlich nie Geld verdient, sondern nur das Geld der einen Anleger an die anderen Anleger verteilt. Und sobald etwas neues Geld gebraucht wurde, konnte man ja bei seinen Versicherungspartnern sich schnell durch neue Policendeals Geld abholen.
    Nur jede Lawine die man selbst lostritt, holt einen früher oder später auch ein.

    Neben krimineller Energie war wohl auch ein großes Stück an Selbstüberschätzung, Herrlichkeit und Dummheit dabei.

  3. OutOfRecords Donnerstag, 21.04.2016 at 23:49 - Reply

    „Die Verteidiger des Angeklagten Andreas Kison sind mit einer Haftbeschwerde beim Sächsischen Verfassungsgericht erfolgreich.“

    http://www.sz-online.de/sachsen/zweiter-infinus-manager-bald-auf-freiem-fuss-3378483.html

    • Teilnehmer Freitag, 22.04.2016 at 06:45 - Reply

      Dieser „optimistische“ Bericht erstaunt mich doch sehr, denn im Gerichtssaal war, außer einer kurzen Unterbrechung und dem anschliessenden Stellen des Antrages, welchem übrigens bis zum Abend KEIN weiterer Verteidiger gefolgt ist, kaum etwas davon zu vernehmen.
      Gut und vermutlich gerecht wäre es alle mal.

      • OutOfRecords Sonntag, 24.04.2016 at 12:55 - Reply

        Vor allem, dass die Begründungstiefe fehlt, ist schon ein kräftiger „Tritt“! Eine derart lange U-Haft unter solchen Voraussetzungen bekommt eher den Charakter einer Beugehaft.
        Bezeichnend auch, dass Biehl vom Gericht anscheinend ein Deal angeboten wurde: Kürzere Haft bei einem Geständnis, was er wohl abgelehnt hat. Solche „Tricks“ hätte kein Gericht nötig, wenn es Beweise hat.

  4. Teilnehmer Montag, 18.04.2016 at 13:10 - Reply

    Heute ist die lang erwartete Aussage von Jörg Biehl. Ruhig und sachlich erklärt er dem Gericht wie Infinus funktioniert hat und bisher gibt es keinerlei Rückfragen der Richter oder StA.
    Inhaltlich gab es nichts neues zu hören bisher.

  5. OutOfRecords Montag, 18.04.2016 at 13:08 - Reply

    http://www.sz-online.de/nachrichten/durchbruch-im-infinus-prozess-3374685.html

    Immerhin mal etwas.
    Allerdings ist daraus noch längst nicht zu entnehmen, wie es um die Betrugsvorwürfe und die Beweise für diese steht.

    • OutOfRecords Dienstag, 19.04.2016 at 14:57 - Reply

      Interessanterweise haben die die Headline geändert.
      Von „Durchbruch im Infinus-Prozess“ auf „Alle fanden Infinus gut“.
      War wohl nix mit „Durchbruch“… Was war das vorher? Etwa eine reflexartig demonstrierte Zuneigung gegenüber der Anklage?

      Vielen Dank übrigens an „Teilnehmer“ für seine Kommentare zum Geschehen vor Ort!

  6. GMeier Sonntag, 17.04.2016 at 15:53 - Reply

    …würde mich auch mal interessieren ??

    Oder gibts in Sachsen inzwischen Spielregeln von denen wir noch nichts wissen ?

    • Teilnehmer Sonntag, 17.04.2016 at 16:34 - Reply

      Es gibt nichts neues…. Die StA und der Richter suchen verkrampft Beweise für die Vorwürfe zu finden…und finden wenig bzw. nichts..
      Das Gericht spult einfach seine Zeugen runter und die Verteidigung sammelt Berufungsgründe.
      Der weitere Verlauf liegt doch klar auf der Hand. Das Gericht MUSS verurteilen, denn sonst gäbe es wohl tatsächlich eine Staatshaftung. Das wird sich aber noch lange hinziehen und solange hören wir nichts mehr davon..
      Anschliessend gibt es ein Urteil wogegen alle Angeklagten Berufung einlegen und dann beginnt das Spiel von Neuem…. Leider.

    • Rober Montag, 18.04.2016 at 11:35 - Reply

      Herr GMeier

      Ja ich glaube dass sich hier allmählich noch ein weiterer Skandal
      entwickelt.
      Die geschädigten Anleger werden noch lange Geduld aufbringen müssen.

  7. OutOfRecords Samstag, 16.04.2016 at 14:10 - Reply

    Hat jemand Infos über den aktuellen Stand der Dinge?
    Man hört seit vielen Wochen nichts mehr vom Prozess.
    Läuft der jetzt unter Ausschluss der Öffentlichkeit?
    Oder ruht die Angelegenheit, weil das Gericht auf neue Gutachten wartet,
    da das alte nicht ausreicht??
    Nach fast zweieinhalb Jahren U-Haft und angeblich schon vorher durchgeführten Ermittlungen kriegen die nach wie vor nichts auf die Rolle, wie es scheint – von Beweisen für die Vorwürfe ganz zu schweigen. Scheitert die Staatsanwaltschaft mit ihrer „Beweisführung“ wäre es sicher angebracht, über mögliche Korruption im sächsischen Staats- und Justizapparat nachzudenken…

  8. bhard Dienstag, 26.01.2016 at 11:21 - Reply

    Hallo OutOfRecords,

    zweifelst Du daran, dass sich Gutachter finden die beweisen können, dass irgend ein Teil des Geschäftsmodell der Fubus KG aA nicht funktionieren kann?
    Linear gedacht und rückblickend geht immer etwas schief. Der Fächer der Geschäfte war doch bei Fubus so weit, dass fast alles hätte gemacht werden können, also auch Gewinn. Die meisten Tochterunternehmen haben ja auch schwarze Zahlen geschrieben und für die Abrundung der Ergebnisse haben die Herren Vorstände sich üblicher Praktiken bedient. Diese sind aber den ganz Großen vorbehalten wie Banken und Versicherungen und nicht der lästigen, innovativen Konkurrenz.

    Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft lautet doch: Beweisen, dass trotz richtiger Buchführung die Geschäfte die Fubus künftig gemacht hätte weniger Rohertrag gebracht hätten als der Kapitaldienst war.
    Mit den Renditen und Schlußgewinnen der Kapitalversicherungen war dies wohl nicht möglich. Bei Fondspolicen wurde in eigene Fonds investiert, da hat man natürlich das Marktrisiko – ist leider gar nicht so schlecht gelaufen und bei Immobilien boomt es ja gerade. Dort sind aber 15 % Gewinn üblich.

    Bin auf den Beweis der Staatsanwaltschaft neugierig.

    • OutOfRecords Mittwoch, 27.01.2016 at 01:01 - Reply

      Ja, auf die Beweise bin ich ebenfalls neugierig.
      Die scheint es aber auch nach 2 Jahren nicht zu geben.
      Gutachten zur Tragfähigkeit einzelner Bereiche (die nicht mal berücksichtigen, dass auch die Zinsen für die Anlagen angepaßt werden können!?) halte ich nicht für ausreichend. Der Vorwurf lautet doch „Schneeballsystem“ und „Bilanzfälschung“, das wäre relativ einfach nachzuweisen, wenn’s denn stimmen würde.

  9. OutOfRecords Montag, 25.01.2016 at 14:59 - Reply

    Ob sich das Land Sachsen die Sache leisten kann, hätte sich Sachsen (wer konkret eigentlich?) vorher überlegen müssen. Jetzt evtl. die Rechtsstaatlichkeit ganz und gar abzulegen, um nicht in Haftung genommen zu werden, hätte schlimmere Konsequenzen, als die Schadensersatzansprüche.
    Kommt es unter dubiösen Umständen zu einem Urteil, noch dazu ohne Beweise (denn die fehlen nach wie vor), kann ein solches Urteil keinen Bestand haben…

Leave A Comment