Wirecard-Abschlussbericht nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar – 23/21

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind.

Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz und verfolgt den Zweck, das parlamentarische Untersuchungsrecht und die Parlamentsautonomie von einer gerichtlichen Einwirkung freizuhalten. Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, kann daher seine namentliche Nennung in dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses nicht gerichtlich verhindern.

Beschluss vom 22. Juni 2021 – OVG 3 S 55/21 –

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