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Wieder Verluste für Anleger, die eine Anleihe gezeichnet haben?

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Das Amtsgericht Eschwege hat nun offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedola Gebr. Holzapfel GmbH eröffnet. Den Insolvenzantrag hatte das Unternehmen am 23. Dezember 2015 selbst gestellt (Eigeninsolvenz). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmte das Insolvenzgericht Prof. Dr. Flöther, einen sehr erfahrenen Insolvenzverwalter und sicherlich in diesem Fall einen gute Wahl. In einer von der Gesellschaft veröffentlichten Pressemitteilung zu dem nun gestellten Insolvenzantrag, hieß es zur Begründung, dass es Verzögerungen bei den Zahlungseingängen gegeben habe und einen Produktionsausfall aufgrund eines Maschinenschadens einer wesentlichen Anlage.

Die Meldung kam für die Gläubiger der Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) nicht völlig überraschend. Bereits in der Einladung zur ersten Gläubigerversammlung Anfang September 2015 hatte die friedola Gebr. Holzapfel GmbH mitgeteilt, dass sich die Gesellschaft in einer finanziell und wirtschaftlich schwierigen Situation befindet. Die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger hatte einen Gemeinsamen Vertreter gewählt und unter anderem einem Zinsverzicht sowie einer Laufzeitverlängerung der Anleihe zugestimmt. Diese Maßnahmen waren Teil eines Sanierungskonzeptes, dass die friedola Gebr. Holzapfel GmbH bei der Unternehmensberatung Roland Berger in Auftrag gegeben hatte. Ob das Sanierungskonzept greift oder ob Anleger hier mit Verlusten rechnen müsen bishin zu einem Totalverlust, bleibt nun abzuwarten. Man sieht aber auch hier wieder, Anleihen gerade aus dem Bereich des Mittelstandes sind immer risikobehaftet, eben wie gesagt bishin zum Totalverlustrisiko.

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