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Handelsblatt berichtet erneut über TGI AG

Stevebidmead (CC0), Pixabay
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Leider muss man das Handelsbattz hier korrigieren, es gab keine Bafin Warnung sondern eine BaFin Verbrauchermitteilung.

3 Kommentare

  • Mein Fehler, mea Culpa! *rofl*

    Ganz real zur Debatte „Goldhändler vs. Finanzdienstleister“ bzw. „Rabatt vs. Zins“. Hier das deutsche Vermögensanlagegesetz für alle Schlaumeier und Empfehlungsgeber, die meinen die Geschichten von Helmut und die Werbung der TGI, eins zu eins als richtig wahrnehmen zu müssen. Es gilt für, u.a.:

    Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen
    a) eine Verzinsung und Rückzahlung,
    b) eine Verzinsung und Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen,
    c) einen vermögenswerten Barausgleich oder
    d) einen vermögenswerten Ausgleich durch die Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen
    gewähren oder in Aussicht stellen,
    sofern die Annahme der Gelder nicht als Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes zu qualifizieren ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__1.html

  • Das ist ja auch eine grosse Chance für die TGI, um so mehr Investoren jetzt, auch vorzeitig, ihr Geld aus dem System abziehen, um so deutlicher wird es, dass es nicht von Investorengeldern abhängig ist, sondern sich selber aus den jährlichen 67% Zinsen der Partnerfirmen und der dokumentierten Wertschöpfungskette von Goldminen in Afrika und Südamerika trägt!

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