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Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Mai 2017-Alphaform AG

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Öffentliche Zustellung eines Bescheids

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der

Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Mai 2017
– Aktenzeichen WvAw – 2017 – 01 –
für

Alphaform AG
Vorstand/Aufsichtsrat

Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen bei München, Landkreis München

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Die Anhörung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Anhörung liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 4. Mai 2017

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

Im Auftrag

gez. Pfeiffer                gez. Seifert

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