WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG – miese Bilanz

Eine Bilanz, die einen 7-stelligen Jahresfehlbetrag ausweist, die darf man sicherlich dann auch „mies“ nennen.

WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

53.219,96

1.788,92

II. Sachanlagen

35.930.149,36

35.983.369,32

16.231.300,69

16.233.089,61

B. Umlaufvermögen

I. Unfertige Leistungen

49.893,40

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

20.742,96

1.763,02

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.431.509,08

2.502.145,44

2.167.922,63

2.169.685,65

Summe Aktiva

38.485.514,76

18.402.775,26

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Komplementärkapital

0,00

0,00

II. Kapitalanteil Kommanditistin

10.000,00

10.000,00

III. Rücklagen

30.727.823,80

17.381.145,25

IV. Verlustvortrag

-566.983,73

-160.817,72

V. Jahresfehlbetrag

-1.264.307,03

28.906.533,04

-406.166,01

16.824.161,52

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

1.462.323,81

90.454,04

C. Rückstellungen

113.999,87

31.146,66

D. Verbindlichkeiten

8.001.290,45

1.455.085,46

E. Rechnungsabgrenzungsposten

1.367,59

1.927,58

Summe Passiva

38.485.514,76

18.402.775,26

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (kurz: WiD GmbH & Co. KG) mit Sitz in Dresden wurde mit Notarvertrag vom 19.09.2017 gegründet. Die Gesellschaft wurde am 05.10.2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen (HRA 10232).

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des BILRUG, den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, den einschlägigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages sowie nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 17.07.2015 aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 17 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag i. V. m. § 96a Abs. 1 Nr. 8 SächsGemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufzustellen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dresden. Sie hält keinen Kapitalanteil und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Zur Leistung einer Kapitaleinlage ist sie weder berechtigt noch verpflichtet.

Einzige Kommanditistin ist die Landeshauptstadt Dresden. Sie ist am Festkapital von 10.000,00 EUR vollständig beteiligt. Der Kapitalanteil der Kommanditistin am Festkapital ist als deren Haftsumme in das Handelsregister eingetragen. Die Kommanditistin hat ihren Kapitalanteil vollständig erbracht.

Die Komplementärin WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, und die Landeshauptstadt Dresden als Kommanditistin sind zur gemeinsamen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Zur Vertretung ist allein die Komplementärin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, berechtigt und verpflichtet.

Bei den Immobilien der WiD GmbH & Co. KG handelt es sich um unbebaute Grundstücke bzw. gemischt genutzte Objekte, für die eine Wohnbebauung in den nächsten Jahren vorgesehen ist. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten für die bebauten Grundstücke im Jahr 2019 ist gestaffelt auf den 01.01.2019 (Pillnitz/Hosterwitz) sowie auf den 01.10.2019 (Parkstraße) vereinbart. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Grundstücken.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Erläuterungen zur Bilanz und zur GuV

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Gründungsjahr festgelegt.

BILANZ

AKTIVA

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode; im Anschaffungsjahr pro rata temporis.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen ist grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen, bewertet.

Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr 2019 nicht erforderlich.

Zum Bilanzstichtag werden die Bauten der WiD GmbH & Co. KG, bei denen es sich um Wohnbauten in der Errichtungsphase handelt, unter der Position „Wohnbauten im Bau“ ausgewiesen.

Die beweglichen Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen bei den beweglichen Sachanlagen erfolgen nach der linearen Methode; im Anschaffungsjahr zeitanteilig pro rata temporis, jeweils entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaf­fungskosten bis zu 800,00 EUR werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aufgrund der geringen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden die Werte auch in der Handelsbilanz angesetzt.

Umlaufvermögen

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen einschließlich der sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Bei den Forderungen aus Vermietung wurden Pauschal- und Einzelwertberichtigungen für Ausfallrisiken abgesetzt. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben.

Die Flüssigen Mittel (Kasse, Bankguthaben) wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt.

PASSIVA

Eigenkapital

Die Kapitalanteile (10,0 TEUR) betreffen ausschließlich die Anteile der Kommanditistin, der Landeshauptstadt Dresden, und entsprechen dem Eintrag im Handelsregister und den Festlegungen im Gesellschaftsvertrag.

Unter den Rücklagen sind die Einlagen und Zuzahlungen der Kommanditistin ausgewiesen

Die Kapitalanteile und die Rücklagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

Kapitalanteile der Kommanditistin

T€

Stand 31. Dezember 2018

10

Bareinlage der Landeshauptstadt Dresden

+

0

Stand 31. Dezember 2019

10

Rücklagen der Kommanditistin

T€

Stand 31. Dezember 2018

+

17.381

Bareinlagen der Landeshauptstadt Dresden

+

3.000

Einlage Grundstück + Gebäude Pillnitz/Hosterwitz

+

5.400

Einlage Grundstück + Gebäude Parkstraße (ehemals Alloheim)

+

4.900

Einlage Planungsleistung Pillnitz

+

47

Stand 31. Dezember 2019

30.728

Die Landeshauptstadt Dresden hat im Jahr 2019 eine Einlage in Höhe von 3.000,0 TEUR durch Bareinlagen erbracht.

Des Weiteren hat die Landeshauptstadt Dresden in 2019 Grundstücke und Gebäude in Höhe von 5.400,0 TEUR zum 01.01.2019 und in Höhe von 4.900,0 TEUR zum 01.10.2019 eingelegt. Ferner wurden Planungsleistungen bis zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs für den Standort Pillnitz/Hosterwitz in Höhe von 46,67 TEUR eingelegt.

Sonderposten

Für auf Anschaffungs- und Herstellungskosten gewährte Zuwendungen zur Schaffung von zweckgebundenem Mietwohnraum zum Anlagevermögen wurde ein Sonderposten gebildet. Er wird nach Baufertigstellung entsprechend der Restnutzungsdauern der jeweiligen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgelöst.

Der Sonderposten zum Anlagevermögen im Geschäftsjahr 2019 betrifft Zuschüsse RL gMW für die beiden ersten Wohnbaustandorte der Gesellschaft in der Ulmenstraße und am Nickerner Weg.

Der Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt:

T€

Stand 31. Dezember 2018

90,4

Einstellung

+ 1.371,9

Auflösung

– 0,0

Stand 31. Dezember 2019

1.462,3

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Berechnung von mehrjährigen Erfüllungsbeträgen erfolgte gemäß BilMoG unter Anwendung der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum 31. Dezember 2019 folgende Sachverhalte:

T€

a) Rückstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln

+ 50,0

b) Rückstellung für Jahresabschluss und Steuerberatung

+ 15,0

c) Rückstellung für Personalkosten

+ 9,0

d) Rückstellung für künftige Betriebsprüfungen

+ 22,9

e) Rückstellung für sonstige Verwaltungskosten

+ 8,1

f) Rückstellung für Kosten der Hausbewirtschaftung

+ 6,0

Stand zum 31. Dezember 2019

111,0

Die Steuerrückstellungen betreffen zum 31. Dezember 2019 folgende Sachverhalte:

T€

Steuerrückstellungen Grundsteuer

3,0

Stand zum 31. Dezember 2019

3,0

Verbindlichkeiten

Zu den Verbindlichkeiten, deren Laufzeiten und Sicherheiten wird auf den Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.

Fälligkeiten

Gesamtbetrag 31.12.2019

innerhalb einem Jahr

zwischen einem und fünf Jahren

nach fünf Jahren

T€

T€

T€

T€

1. Verbindlichkeiten ggü. KI

(Vj.:

6.050

300

138

28

579

272

5.333

0)

2. Erhaltene Anzahlungen

(Vj.:

44

0

44

0

0

0

0)

3. Verbindlichkeiten aus Vermietung

(Vj.:

11

2

11

2

0

0

0)

4. Verbindlichkeiten aus anderen
Lieferungen und Leistungen

(Vj.:

1.573

1.082

1.573

1.082

0

0

0)

5. Sonstige Verbindlichkeiten

(Vj.:

73

73

0

0

0)

SUMMEN

(Vj.:

8.001

1.457

2.089

1.185

579

272

5.333

0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind grundsätzlich durch Grundpfandrechte besichert.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im Jahr 2019 wurde ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten für Mietvorauszahlungen in Höhe von 1,4 TEUR gebildet.

Latente Steuern

Zum 31. Dezember 2019 errechnen sich einerseits künftige Steuerentlastungen aus abwei­chenden Wertansätzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz im Wesentlichen bei den sonstigen Rückstellungen (10,0 TEUR).

Aufgrund des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 HGB, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wegen einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung zu verzichten, wurde zum 31. Dezember 2019 kein Bilanzposten angesetzt.

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Erträge/Aufwendungen:

Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge

Umsatzerlöse werden ausschließlich regional erzielt und betreffen Mieterlöse oder Sonstige betriebliche Erträge.

2018

2019

T€

T€

Hausbewirtschaftung:

Mieterlöse

24

154,0

Erlösschmälerungen

0

0,6

24

0

Betriebskosten

0

0

24

153,4

Sonstige betriebliche Erträge:

weitere Leistungen

5

4,7

29

158,1

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (4,7 TEUR) sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 3,5 TEUR und Übrige sonstige Erträge u.a. Erlöse aus der Lohnfortzahlung, Versicherungsentschädigungen und Erlöse aus Mahnkosten (1,2 TEUR) enthalten.

Andere aktivierte Eigenleistungen

Es wurden im Geschäftsjahr 2019 keine Eigenleistungen aktiviert.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (402 TEUR) betreffen im Wesentlichen die Sachkosten der Verwaltung (331 TEUR). Darin enthalten ist die Aufwandserstattung und Haftungsvergütung an die Komplementärin in Höhe von 65,5 TEUR. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Finanzierungskosten in Höhe von 69 TEUR ausgewiesen.

3. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte zum 31.12.2019 sieben Mitarbeiter*innen.

Geschäftsführung

Die Komplementärin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Steffen Jäckel führt die Geschäfte der WiD GmbH & Co. KG. Die Komplementärin WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH weist zum 31. Dezember 2019 ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 25,0 TEUR auf.

Aufsichtsrat

Aufsichtsratsmitglieder:

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Beigeordnete Landeshauptstadt Dresden

(Vorsitzende)

Ingo Flemming

Dipl.-Bauingenieur, Mitglied des Sächsischen Landtages, Stadtrat

(stellvertretender Vorsitzender)

Pia Barkow (bis 05.12.2019)

Parlamentarische Beraterin, Stadträtin

Peter Bartels (ab 10.05.2019 bis 05.12.2019)

Stadtrat

Vincent Drews (ab 10.05.2019)

geschäftsführender Bildungsreferent, Stadtrat

Peter Krüger

Geschäftsführer, Stadtrat

Monika Marschner (ab 05.12.2019)

Bürokauffrau, Stadträtin

Jens Matthis (bis 10.05.2019)

Parlamentarischer Berater, Stadtrat

Torsten Nitzsche (ab 05.12.2019)

Lehrer, Stadtrat

Anja Osiander (ab 05.12.2019)

Dozentin, Stadträtin

Michael Schmelich

Journalist, Autor, Stadtrat

Daniela Walter (bis 05.12.2019)

Stadträtin

Tilo Wirtz

Dipl.-Bauingenieur, Stadtrat

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2019 Bezüge von insgesamt 6,9 TEUR.

Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2019 wurden 8,9 TEUR (Gesamtnettovergütung zzgl. Auslagen) als Aufwand für Abschlussprüfungsleistungen (incl. Prüfung nach § 53 HGrG) erfasst.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 ergaben sich bis auf die Corona-Pandemie keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentliche Auswir­kungen auf die Lage der WiD GmbH & Co. KG haben und zu einer anderen Darstellung der Unternehmenslage geführt hätten.

Auf die Auswirkungen aus der Corona-Pandemie wird im Lagebericht – soweit diese im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses qualifizierbar waren – eingegangen.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.264.307,03 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

WEITERE DATEN

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Wirtschaftsbericht

1.1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen und Unternehmensgegenstand

Die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (kurz: WiD GmbH & Co. KG) wurde mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 19. September 2017 gegründet.

Gegenstand der Gesellschaft sind die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, die Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohngebäuden zu Mietzwecken in Dresden. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dresden (kurz: WiDV GmbH). Deren alleinige Gesellschafterin ist die Landeshauptstadt Dresden.

Einzige Kommanditistin der WiD GmbH & Co. KG ist die Landeshauptstadt Dresden.

1.2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs

Die Gesellschaft bediente sich von Beginn an für unterstützende Tätigkeiten des Overheads und ausgewählter Fachbereiche der Geschäftsbesorgerin STESAD GmbH. Zum 01.07.2019 ist die WiD GmbH & Co. KG in die neuen Geschäftsräume am Schützenplatz 14, 01067 Dresden gezogen. Durch den Umzug hat sich der Umfang der Geschäftsbesorgungsleistungen für den Overhead durch die STESAD GmbH erheblich reduziert. Die Gesellschaft hat bis Ende 2019 alle wesentlichen Prozesse eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufbau- und ablauforganisatorisch in der WiD GmbH & Co. KG implementiert.

Mit Notarvertrag vom 20.10.2017 hat die Kommanditistin Landeshauptstadt Dresden zwölf unbebaute Grundstücke in die WiD GmbH & Co. KG eingebracht, auf welchen die Gesellschaft in den Folgejahren Wohnbauten planen und errichten soll.

Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten für den bereits mit Wohngebäuden bebauten Standort Pillnitz/Hosterwitz erfolgte zum 01.01.2019. Für den künftigen Wohnbaustandort an der Parkstraße wurde der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 01.10.2019 vollzogen.

Seit 01.01.2019 ist die WiD GmbH & Co. KG demnach wirtschaftliche Eigentümerin von 42 eingelegten Wohnungen in Pillnitz/Hosterwitz. Die Gebäudesubstanz der Mehrfamilienhäuser entspricht nahezu unverändert dem Baujahr 1952. Zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung waren bereits mehrere Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Alle Maßnahmen dienten lediglich der sicheren Weitervermietung der Wohngebäude. Die vorhandene Gebäudesubstanz ist kurz- bis mittelfristig stark sanierungsbedürftig.

Im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses Ende März 2020 entspricht der Stand der Bauvorhaben der nachstehenden Darstellung:

Objekt

Baubeginn erfolgt

Fördermittelvertrag RL gMW

Baugenehmigung erteilt

Finanzierungen fixiert

Baufertigstellung geplant

Ulmenstraße 16

22 WE

ja

ja

ja

Q II/2020

Nickerner Weg 9/11/13/15/17

48 WE

ja

ja

ja

Q IV/2020

Alemannenstraße 31a

35 WE

ja

ja

ja

Q II/2021

Lugaer Straße 3d/3e

25 WE

ja

ja

ja

Q I/2021

Kipsdorfer Straße 121c

27 WE

ja

ja

ja

Q IV/2021

Friedrich-Ebert-Straße (Lugaer Straße 7)

15 WE

ja

ja

ja

Q I/2021

Bulgakowstraße 3/3a

35 WE

ja

ja

ja

Q II/2021

Jüngststraße 9

22 WE

ja

ja

ja

Q II/2021

Schäferstraße

ja

58 WE

ja

Q I/2022

Fröbelstraße

ja

62 WE

ja

Q III/2021

Thymianweg 22

ja

26 WE

ja

Q IV/2021

Ockerwitzer Straße 23

ja

11 WE

ja

Q III/2021

Bamberger Straße 29

ja

10 WE

Q II/2022

Nöthnitzer Straße 13

ja

10 WE

Q II/2022

Spenerstraße 12a

ja

9 WE

Q III/2021

Parkstraße

ja

95 WE

Q II/2022

Florian-Geyer-Straße 13

Käthe-Kollwitz-Ufer

Auf die Finanzierung der Bauvorhaben wird unter Punkt 1.3 näher eingegangen.

Die Gesellschaft weist einen planmäßigen Jahresfehlbetrag von 1.264 TEUR aus. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen (599 TEUR), den sächlichen Verwaltungskosten (330 TEUR), dem Personalaufwand (316 TEUR) sowie den planmäßigen Abschreibungen (80 T€) zusammen.

1.3. Unternehmensfinanzierung und Finanzierungen der Bauvorhaben

Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Zum Bilanzstichtag weist die WiD GmbH & Co. KG einen Finanzmittelbestand in Höhe von 2.432 TEUR aus.

Die Finanzierung der Bauvorhaben wird mit Fördermitteln aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW) sowie durch Aufnahme von Kapitalmarktdarlehen sichergestellt. Die Kommanditistin Landeshauptstadt Dresden stellt in der Planungsphase der Bauvorhaben bis zur vertraglichen Bindung der Fördermittel und Bankenfinanzierungen weitere Finanzmittel zur Verfügung.

Für die Bauvorhaben der WiD GmbH & Co. KG wurden Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 36.280 TEUR zur Finanzierung aufgenommen. Zusätzlich zu diesen Kapitalmarktdarlehen hat die Gesellschaft von der Landeshauptstadt Dresden Fördermittel aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Höhe von 14.727 TEUR bewilligt bekommen.

Die Veränderung des Finanzmittelfonds (T€ 264) setzt sich wie folgt zusammen:

Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

T€ -425

Cash Flow aus Investitionstätigkeit

T€ -9.433

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

T€ 10.122

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit betrifft die Baukosten für die sich im Bau befindlichen Wohnbauten auf den zwölf unbebauten Grundstücken aus Paket I und den sechs unbebauten Grundstücken aus Paket II.

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrifft die Kapitaleinlage der einzigen Kommanditistin Landeshauptstadt Dresden sowie die Darlehensaufnahmen für die Neubauvorhaben Ulmenstraße und Nickerner Weg.

2. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der Gesellschaft

2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft sieht auch in den kommenden Jahren bis zur Bezugsfertigkeit der Wohnbauten negative Jahresergebnisse vor, welche auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Die Gesellschaft wird in den nächsten fünf Jahren auf den von der Kommanditistin eingebrachten Grundstücken bis zu 800 Wohnungen errichten sowie nach deren Baufertigstellung vermieten und bewirtschaften.

2.2. Risiken für die Geschäftsentwicklung

Die Früherkennung, Bewertung und Begrenzung von Risiken sind grundsätzliche Bestandteile der Tätigkeit der Geschäftsführung und der im Jahr 2019 noch beauftragten Geschäftsbesorgerin STESAD GmbH. Ein System von Dienstanwei­sungen regelt insbesondere die Vollmachten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten für alle wesentlichen Unternehmensabläufe. Das implementierte Con­trolling­system unterstützt auch die Früherkennung von Risiken sowie die Korruptionsprävention.

Ein spezifisches Risiko ergibt sich für die Gesellschaft aus der direkten Abhängigkeit von der Landeshauptstadt Dresden zum einen als Hauptauftraggeber für die zu errichtenden Wohnbauten und zum anderen aus der Stellung der Zwischenfinanzierungen während der Planungsphasen.

Als wesentliches Finanzierungsrisiko sieht die Geschäftsführung den Auslauf der Förderung des Freistaates Sachsen zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum vom 22.11.2016 (RL gMW) für bereits geplante Wohnbauvorhaben, für die es noch keine Fördermittelzusagen gibt.

Ein weiteres Finanzierungsrisiko sind künftig wieder steigende Fremdkapitalzinsen für langfristige Immobilienfinanzierungen. Sofern die Beleihungswerte aufgrund der moderaten künftigen Miethöhen für eine vollständige Bankenfinanzierung der über die Fördermittel hinausreichenden Baukosten nicht darstellbar sind, müsste die Landeshauptstadt Dresden als Kommanditistin bei weiteren Objektfinanzierungen in Ermangelung ausreichender Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft künftig einen Eigenmittelanteil stellen.

Das Risiko von Baukostensteigerungen während der Bauzeit ist allgegenwärtig. Der Fördermittelgeber berücksichtigt in der aktuellen Berechnung der Höhe der Förderung keinerlei Baukostensteigerungen. Außergewöhnliche Kostensteigerungen in einzelnen Gewerken können aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Bauleistungen mangels alternativer Finanzierungsmöglichkeiten nur durch weitere Bareinlagen der Kommanditistin finanziert werden.

Alle typischen Risiken der allgemeinen Geschäftstätigkeit sind hinreichend versichert. Die Angemessenheit des Versicherungsschutzes wird regelmäßig überprüft.

Ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Risiken ergibt sich aus der schlanken Orga­nisation, die sich u.a. in kurzen Entscheidungswegen sowie transparenten und effektiven Strukturen ausdrückt.

2.3. Außergewöhnliche Risiken und Chancen aus der Corona-Pandemie

Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognosebericht die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmung aufgrund der Corona-Pandemie zu beurteilen und zu erläutern und die zugrunde liegenden Annahmen der Entwicklungsprognose anzugeben, soweit dies aufgrund der außergewöhnlichen Unsicherheit nach heutigem Kenntnisstand möglich ist. Als sogenanntes Kumulationsrisiko sind Auswirkungen aus der Corona-Pandemie als nicht versicherbares Risiko eingestuft.

In einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr ergeben sich aus der Corona-Pandemie folgende finanzielle und organisatorische Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, deren Schadenshöhen im Eintrittsfall noch nicht quantifizierbar sind:

gestörte Planungs- und Bauabläufe aufgrund von:

temporären Baustellenschließungen infolge behördlicher Anordnungen,

fehlenden Baustoffen,

fehlenden Personalkapazitäten,

Insolvenzen von Nachauftragnehmern,

massive Verknappung der Kapazitäten im bauausführenden Gewerbe infolge von Insolvenzen und damit einhergehende Baukostensteigerungen,

pandemiebedingter Personalausfall in der WiD GmbH & Co. KG,

pandemiebedingt entschleunigte Bearbeitung in den externen administrativen Abläufen (z.B. Baugenehmigungsverfahren, Bearbeitung von Finanzierungsanfragen, Anträge zur Medienerschließung),

Umsatzeinbußen durch verspätete Mietbeginne infolge deutlicher Bauzeitenverlängerungen,

erhöhte Kosten durch besondere Baustellensicherungen und -überwachungen.

Im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses Ende März 2020 mussten die Arbeiten auf einer Baustelle infolge der Corona-Pandemie bereits vollständig eingestellt werden, weil sicherheitsrelevante Vorkehrungen nicht mehr gewährleistet waren.

Das erste Bauvorhaben der WiD GmbH & Co. KG in der Ulmenstraße konnte nicht wie geplant ab Juni 2020 vermietet werden, weil der Fertigstellungstermin Mitte April 2020 infolge der Corona-Pandemie nicht gehalten werden konnte und aufgrund der behördlich verfügten Kontaktsperre keine Wohnungsbesichtigungen stattfinden konnten.

Besondere Chancen aus der Corona-Pandemie ergeben sich für die WiD GmbH & Co. KG nicht.

2.4. Personalentwicklung

Am 31. Dezember 2019 beschäftigte die Gesellschaft sieben Mitarbeiter*innen.

Dresden, den 31. März 2020

gez. Steffen Jäckel

Geschäftsführer der vollhaftenden Komplementärin

WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG, Dresden

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG, Dresden, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dresden, den 24. April 2020

Ulrich Paserat

Wirtschaftsprüfer

Anlagespiegel 2019

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Stand

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

Stand

01.01.2019

31.12.2019

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Software

0,00

7.538,50

0,00

0,00

7.538,50

2. Entgeltlich erworbene Rechte

2.927,40

52.782,45

0,00

0,00

55.709,85

2.927,40

60.320,95

0,00

0,00

63.248,35

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

11.863.650,42

10.324.233,61

0,00

0,00

22.187.884,03

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.390,12

100.087,37

0,00

0,00

104.477,49

3. Wohnbauten im Bau

4.364.043,83

9.345.299,89

0,00

0,00

13.709.343,72

16.232.084,37

19.769.620,87

0,00

0,00

36.001.705,24

16.235.011,77

19.829.941,82

0,00

0,00

36.064.953,59

Abschreibungen

Stand

Zugänge

Abgänge

Stand

01.01.2019

31.12.2019

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Software

0,00

1.861,17

0,00

1.861,17

2. Entgeltlich erworbene Rechte

1.138,48

7.028,74

0,00

8.167,22

1.138,48

8.889,91

0,00

10.028,39

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

0,00

56.235,98

0,00

56.235,98

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

783,68

14.536,31

0,00

15.319,99

3. Wohnbauten im Bau

0,00

0,00

0,00

0,00

783,68

70.772,29

0,00

71.555,97

1.922,16

79.662,20

0,00

81.584,36

Buchwerte

31.12.2019

31.12.2018

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Software

5.677,33

0,00

2. Entgeltlich erworbene Rechte

47.542,63

1.788,92

53.219,96

1.788,92

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

22.131.648,05

11.863.650,42

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

89.157,50

3.606,44

3. Wohnbauten im Bau

13.709.343,72

4.364.043,83

35.930.149,27

16.231.300,69

35.983.369,23

16.233.089,61

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

1. Umsatzerlöse

153.410,12

23.962,14

2. Bestandsveränderungen

49.893,40

0,00

3. sonstige betriebliche Erträge

4.670,54

5.097,22

4. Materialaufwand:

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

599.135,68

242.307,28

5. Personalaufwand:

a) Löhne und Gehälter

261.462,95

7.190,63

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung 530,68 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)

54.659,18

316.122,13

1.488,81

8.679,44

6. Abschreibungen:

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

79.662,20

1.759,52

7. sonstige betriebliche Aufwendungen

401.519,88

181.574,67

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

75.773,20

599,22

9. Ergebnis nach Steuern

-1.264.239,03

-405.860,77

10. sonstige Steuern

68,00

305,24

11. Jahresfehlbetrag

-1.264.307,03

-406.166,01

 

Dresden, den 31. März 2020

gez. Steffen Jäckel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Juli 2020

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