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Wer sorgt dann für unsere Sicherheit?

qimono (CC0), Pixabay
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Die Berliner Linke will die Polizei nicht abschaffen – ihr Sicherheitskonzept wirft dennoch ernste Fragen auf

Die Schlagzeile klingt eindeutig: Will Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Berliner Linken, die Polizei abschaffen? Die kurze Antwort lautet: nein. Weder fordert Eralp die Auflösung der Berliner Polizei noch soll Berlin künftig ohne Strafverfolgung und Gefahrenabwehr auskommen.

Trotzdem wäre es falsch, die Kritik an der Sicherheitspolitik der Linken als reine Wahlkampfpanik abzutun. Das Programm sieht einen erheblichen Umbau des Sicherheitsapparats vor: weniger Gewicht für Polizei und Überwachung, die Abschaffung des Berliner Verfassungsschutzes und mehr Verantwortung für Prävention, Sozialarbeit und zivilgesellschaftliche Einrichtungen. Der Streit dreht sich deshalb nicht um die buchstäbliche Abschaffung der Polizei, sondern um eine viel ernstere Frage: Kann dieses Modell die Sicherheit von fast vier Millionen Menschen gewährleisten?

Zwischen Schlagzeile und Programm

Das Wahlprogramm der Berliner Linken ist von einem tiefen Misstrauen gegenüber Überwachung und weitreichenden Polizeibefugnissen geprägt. Die Partei will Videoüberwachung zurückdrängen, anlasslose Kontrollen begrenzen und den Verfassungsschutz durch eine unabhängige Beobachtungsstelle für Autoritarismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ersetzen.

Das ist radikal, aber nicht gleichbedeutend mit einer polizeifreien Stadt. Eralp erklärte zudem, Kriminalität und insbesondere organisierte Kriminalität entschiedener verfolgen zu wollen. Steuerhinterziehung, Geldwäsche und die wirtschaftlichen Strukturen krimineller Netzwerke sollen stärker in den Mittelpunkt rücken. Zugleich bezeichnet sie die Polizei als „kein Allheilmittel“ und setzt auf Prävention und Deradikalisierung. Einen Überblick über die unterschiedlichen Konzepte der Parteien bietet der rbb-Wahlprogrammcheck zur inneren Sicherheit.

Der Begriff „Polizei abschaffen“ ist daher irreführend. Berechtigt ist jedoch die Frage, ob die geplanten Einschnitte und Kompetenzverschiebungen praktisch funktionieren würden.

Prävention ersetzt keine akute Gefahrenabwehr

Dass Sicherheit mehr braucht als Streifenwagen, ist unstrittig. Jugendhilfe, gute Schulen, Suchthilfe, psychosoziale Versorgung und Aussteigerprogramme können Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Polizeiliche Mittel allein lösen weder soziale Verwahrlosung noch Radikalisierung.

Doch Prävention und Polizei erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Sozialarbeiter können Jugendliche vor einer kriminellen Karriere bewahren. Sie können aber keinen bewaffneten Täter festnehmen, keine Geiseln befreien und keine Wohnungen nach Beweismitteln durchsuchen. Strafverfolgung verlangt rechtsstaatlich kontrollierte Zwangsbefugnisse. Gerade dieses staatliche Gewaltmonopol schützt Bürger davor, dass Clans, private Sicherheitsdienste oder selbst ernannte Bürgerwehren an seine Stelle treten.

Wer Polizeistellen abbauen oder Aufgaben verlagern will, muss deshalb für jede einzelne Funktion erklären, wer sie künftig übernimmt. Im Programm bleibt diese operative Rechnung zu oft offen. Wie viele Kräfte werden für Streifendienst, Ermittlungen, Objektschutz, Großveranstaltungen und Terrorabwehr benötigt? Welche Aufgaben entfallen tatsächlich? Welche übernehmen andere Behörden – und mit welchen Befugnissen?

Ohne belastbare Antworten kann „Umschichtung“ in der Praxis schlicht weniger Präsenz, längere Bearbeitungszeiten und überlastete Ermittlungsstellen bedeuten.

Das riskante Experiment mit dem Verfassungsschutz

Noch schwerer wiegt die Forderung, den Berliner Verfassungsschutz abzuschaffen. Der Dienst ist keineswegs über Kritik erhaben. Die Geschichte deutscher Sicherheitsbehörden enthält gravierende Fehleinschätzungen, Kontrollversagen und problematische V-Leute-Einsätze. Auch die Frage, ob ein Inlandsnachrichtendienst ausreichend parlamentarisch kontrolliert wird, ist vollkommen legitim.

Eine zivilgesellschaftliche Beobachtungsstelle wäre jedoch kein gleichwertiger Ersatz. Sie könnte wissenschaftlich forschen, öffentlich zugängliche Quellen auswerten und vor extremistischen Entwicklungen warnen. Sie dürfte aber keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen, keine verdeckten Netzwerke aufklären und nicht in derselben Weise Informationen mit anderen Sicherheitsbehörden austauschen.

Gerade bei terroristischen Zellen, Spionage und gewaltbereiten extremistischen Gruppen genügt es nicht, nur öffentlich sichtbare Äußerungen zu dokumentieren. Die entscheidenden Vorbereitungen finden häufig abgeschottet statt. Berlin müsste daher präzise darlegen, welche Behörde diese Aufgaben übernimmt. Andernfalls entstünde tatsächlich eine Informationslücke.

Die Abschaffung eines Landesamtes ist allerdings nicht schon deshalb „verfassungsfeindlich“. Das Grundgesetz schreibt Berlin nicht exakt diese Behördenstruktur vor. Verfassungsrechtlich entscheidend wäre, ob der Staat weiterhin seine Schutzpflichten erfüllt und eine wirksame Gefahrenabwehr gewährleistet. Die Bezeichnung „verfassungsfeindlich“ ist ohne eine detaillierte juristische Herleitung eher politisches Verdikt als feststehender Befund.

Videoüberwachung: weder Wunderwaffe noch nutzlos

Ähnlich verkürzt verläuft die Debatte über Kameras. Videoüberwachung verhindert nicht automatisch Straftaten. Täter können ihr Gesicht verdecken, Kamerabereiche umgehen oder spontan handeln. Zugleich greift flächendeckende Überwachung in die Rechte vieler Unbeteiligter ein.

An bestimmten Orten kann vorhandenes Bildmaterial Ermittlungen aber erheblich erleichtern, Tatabläufe rekonstruieren und Verdächtige identifizieren. Die vernünftige Alternative lautet daher nicht „überall Kameras“ oder „nirgendwo Kameras“, sondern: nachgewiesener Bedarf, klare Zweckbindung, kurze Speicherfristen und regelmäßige Wirksamkeitskontrolle. Ein pauschaler Rückbau wäre ebenso undifferenziert wie ein flächendeckender Ausbau.

Wer wäre zuerst betroffen?

Die Folgen einer geschwächten öffentlichen Sicherheitsstruktur träfen nicht zuerst die Wohlhabenden. Wer in einem ruhigen Viertel wohnt, private Wach- oder Fahrdienste bezahlen kann und selten nachts mit Bus und Bahn unterwegs ist, kann staatliche Defizite leichter ausgleichen.

Abhängiger von einer erreichbaren Polizei sind Beschäftigte im Nachtverkehr, Gewerbetreibende, Bewohner kriminalitätsbelasteter Kieze, Frauen bei häuslicher Gewalt, jüdische Einrichtungen, queere Menschen sowie Opfer rassistischer Bedrohung. Eine linke Sicherheitspolitik, die besonders Verletzliche schützen will, muss sich an der Lebenswirklichkeit dieser Gruppen messen lassen.

Die entscheidende Frage

Elif Eralp will die Berliner Polizei nicht abschaffen. Diese Behauptung überzieht das Programm und verwandelt eine komplizierte Debatte in einen Wahlkampfslogan.

Aber die Linke will den Sicherheitsapparat deutlich verändern. Dafür trägt sie die Beweislast. Wer weniger Polizei, weniger Überwachung und keinen Verfassungsschutz will, muss nicht nur sagen, was er ablehnt. Er muss konkret erklären, wie Terrorabwehr, Extremismusaufklärung, organisierte Kriminalität, Opferschutz und schnelle Gefahrenabwehr anschließend besser funktionieren sollen.

Prävention ist unverzichtbar. Bürgerrechte sind unverzichtbar. Auch die Kontrolle von Polizei und Nachrichtendiensten ist unverzichtbar. Doch ein handlungsfähiger Rechtsstaat gehört ebenfalls zu den sozialen Grundversprechen einer Demokratie.

Die ehrliche Antwort auf die Frage „Wer sorgt dann für unsere Sicherheit?“ kann deshalb nur lauten: weiterhin der Staat – durch Polizei, Justiz, Feuerwehr, Nachrichtengewinnung und Prävention. Wenn eine Partei tragende Teile dieses Systems zurückbauen will, muss sie vor der Wahl überzeugend darlegen, was an ihre Stelle tritt. Genau diese Antwort bleibt die Berliner Linke bislang zu oft schuldig.

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