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Wer bezahlt eigentlich die Kosten bei solch einer Amokfahrt?

Tumisu (CC0), Pixabay
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Das hat uns natürlich einmal interessiert. Eigentlich denkt man ja, dass es dafür eine Haftpflicht gibt, aber falsch gedacht, denn die haftet wohl in diesen Fällen nicht. Eine Ausnahme könnte sein, wenn der Halter des Fahrzeuges eine andere Person ist als der verursachende Fahrer.

Diesen interessanten Link haben wir dazu gefunden:

https://www.iww.de/va/archiv/schadensregulierung-vorsicht-falle-bei-selbstmoerder-und-geisterfahrerfaellen-bei-vorsatz-haftet-die-gegnerische-versicherung-nicht-f44549

Vorsatz und Deckung in der KFZ-Haftpflichtversicherung

 

 

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